Also, wenn der Versand am 1.7. beginnt, dann gilt dafür doch die 16%? Der Privatkunde hat am Vortag eine Ware zu einem Bruttopreis bestellt, der bestellt doch keinen konkreten Steuersatz, auf den er bestehen kann. Ob in dem Bruttopreis 19% kalkuliert wurden, ist doch völlig egal. Eine Auftragsbestätigung benötigt keinen MWSt-satz. Wenn man genau weiß, dass alles am nächsten Tag versandt wird, wäre die Umstellung des Shops mit den Auftragsbestätigungen (wenn man dort unbedingt schon den richtigen Steuersatz enthalten haben möchte) demzufolge am 30.6. 0:00 Uhr und nicht erst am 1.7. durchzuführen.
Da die Bestellung auf den Bruttopreis lautet, hast Du eine größere Marge. Aber der Kunde wird sich sicher nicht beschweren, wenn Du auf den gleichen Nettopreis am nächsten nur 16% USt addierst und er die Ware günstiger als bestellt erhält. Macht bei Vorkasse aber mit der Mehrarbeit für die dann fälligen Rückzahlungen natürlich für den Unternehmer keinen Sinn.
Aber mal ganz im Ernst. Die Leute werden sich darauf einrichten. Es wird kaum Kunden geben, die noch kurz vor erwarteten möglichen Preissenkungen etwas kaufen. Alles was aufgeschoben werden kann, insbesondere größere Ausgaben, wird auf die Zeit ab dem 1.7. aufgeschoben. Deshalb glaube ich, dass die Shopproblematik vermutlich deutlich kleiner ausfallen wird als es hier den Anschein hat. Aber gut, wirklich wissen wird man es erst hinterher.
Und was in der Theorie schon schwierig, aber noch lösbar ist, ist in der Praxis mit der konkret genutzten Technik schon wieder etwas ganz anderes ....
Auf jeden Fall ist es Quatsch, dass ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen drauf zahlt, wenn es für 19% einkauft und für 16% verkauft. Wirklich blöd wäre es, wenn die Prüfer wegen der Verwirrung um die Umstellungs-Daten herum extra auf solche MWST-Fehler prüfen (die zwangsläufig zuhauf passieren werden) und abkassieren. Hier gehe ich aber auch von Kulanzregelungen aus.