Corona MWST Senkung auf 16 % und 5 %

  • Es gibt halt auch die Preisbindung bei Tabakwaren und Bücher, da muss der Bruttopreis definitiv bleiben.

    Wer sagt das denn? Und entscheiden tut das in diesem Fall nicht der Händler, zumindest nicht im Falle der Buchpreisbindung.


    Mehrwertsteuerreduzierung_Konjunkturpaket-final - Quelle Börsenverein des Deutschen Buchhandels .pdf

    Natürlich entscheidet das nicht der Händler, deswegen ja Preisbindung. So wie das in dem PDF beschrieben ist, war das wohl noch nicht klar was die Verlage machen (werde morgen Mal mit unserem Lieferanten sprechen). Aber bei Tabakerzeugnissen bleibt definitiv der Bruttopreis. D.h. eine Schachtel Zigaretten kosten mit 19 % 8 € und mit 16% kostet sie auch 8 €. In dem Fall muss der Bruttopreis bleiben. Habe das vorhin mit einem Tabak Lieferant besprochen.

    • Offizieller Beitrag

    22. Juni 2020 Neuigkeiten: Keine Änderung im UStVA Formular:


    Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung gilt: Die Umsätze zu den neuen Steuersätzen (16% und 5%) werden gesammelt in den Kennzahlen für “Umsätze zu anderen Steuersätzen” mit Kennziffer 35 / 95 eingetragen.

    Heute wurde offiziell bestätigt, dass es keine Änderungen am Formular zur Umsatzsteuer-Voranmeldung geben wird.

    Tabakwaren werden auch ab dem 01.07. weiterhin mit 19% besteuert. Somit gelten drei Steuersätze: 1) Mehrwertsteuersatz auf Tabakwaren bleibt auf 19%, 2) Regulärer Mehrwertsteuersatz 16%, 3) Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 5%


    Jetzt ein paar aufschlußreiche Q & A

    D.h. es wird wohl ein weiteren Steuersatz angeboten werden, auf den man seine Artikel umsetzt. Das ist gesetzeskonform. Keine weitere Äusserung. Mit krummen Artikelpreise und veränderten Endpreisen muss man folglich rechnen.

    Bei Gelegenheit werde ich aufzeigen, wie man in der Rechnung dennoch sauber die alten Preise belassen kann. Also Endpreis 119 € mit 19 % MWST wird zu 119 € mit 16 % MWST. Habe da was entdeckt, was bis dahin hoffentlich noch einsetzbar bleibt.

  • Zum Thema Tabak, gestern folgendes vom Großhändler bekommen:


    Tabakwaren: Preise bleiben unverändert – Mehrwertsteuer sinkt trotzdem

    Zwei Produktgruppen bilden Sonderfälle: Tabakwaren und Prepaid-Produkte.

    Beginnen wir mit Tabakwaren. Hier bleibt der KVP – also der festgelegte Verkaufspreis, von dem

    nicht abgewichen werden darf – für alle Tabakprodukte mit Steuerbanderole auch nach dem 1. Juli

    unverändert. Hintergrund ist, dass für eine Änderung des KVPs eines Produkts neue Steuer-

    banderolen produziert werden müssen. In der kurzen Zeit zwischen dem Abschluss des politischen

    Entscheidungsprozesses und dem Inkrafttreten der Mehrwertsteuer-Senkung ist es aber nicht

    möglich, neue Steuerbanderolen für alle betroffenen Tabakprodukte zu drucken bzw. zu beziehen.

    Dafür werden in der Regel drei bis vier Monate benötigt.

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrter Herr Diehl,

    es wäre hilfreich zu erfahren, wie die Umstellung angedacht ist.

    In einem ersten Schritt geht es wohl um die globale Umlegung der MWST Sätze im Artikelstamm von 19 % auf 16 % (7 auf 5) bei zu grunde Legung, ob

    - der Nettopreis Grundlage wird auf den die MWST fällt (100 € plus 16 %) oder

    - der Bruttopreis (119 € zu 19 % wird 119 € zu 16 %) als Endpreis weiterhin bestehen bleiben wird.
    Oder ist das nicht angedacht?


    - Was mich interessiert, ich möchte die Option haben, im Vorgang noch zu entscheiden zu können, ob die MWST Senkung weitergegeben wird.

    Das hängt vom Klientel ab und der Situation vor Ort usw ab. Gibt es diese Art Feineinstellung?

    - Zudem muss ja auch noch nach dem 1. 7. 2020 möglich sein Rechnungen zum alten 19 % Steuersatz zu schreiben. Leider liest man da nur zwischen den Zeilen.


    - Alte Rechnungen kopieren, ist ein gängiges Verfahren. Da will ich auch selbst entscheiden, welcher Weg im Einzelfall gewählt wird.


    Könnten sie das in Erfahrung bringen?


    MFG

    • Offizieller Beitrag

    Nach meinen letzten Informationen wird der Steueranpassungsassistent fragen,

    - ob Sie den Preisvorteil an den Endkunden weitergeben wollen oder trotz MwSt.-Senkung Ihre Bruttopreise behalten möchten.

    - Für die Kasse/POS wird es möglich einen pauschalen Rabatt zu aktivieren.

    - Wahlweise werden die Einstellungen für die Rechnungsvorlagen in Verträgen getroffen.

    - Erklärungen werden kommen.
    - Mit der Bereitstellung des Update ist Anfang kommender Woche zu rechnen.

    Bei der Differenzbesteuerung sehe ich keine Schwierigkeiten. Der neue Steuersatz wird Bestandteil der Eingabemaske.

  • Hier ein Ausschnitt einer Mail von Orgamax, was ja fast die gleiche Software ist(deckt sich mit der Aussage von Samm:


    So läuft die Mehrwertsteuer-Umstellung in orgaMAX

    Wir möchten Ihnen die Umstellung auf die temporär gesenkten Mehrwertsteuer-Sätze so einfach und komfortabel wie möglich machen.

    Zu diesem Zweck werden Sie bei der Installation des Updates von einem Steuersenkungs-Assistenten direkt durch die entsprechenden Schritte in der Software geführt. Hierbei werden Sie voraussichtlich

    • die standardmäßig verwendeten Mehrwertsteuersätze mit einem Klick auf die gesenkten 16 Prozent und 5 Prozent ändern können
    • Ihre bisherigen Artikelpreise für eine spätere Reaktivierung abspeichern können
    • entscheiden können, ob Sie den Preisvorteil an den Endkunden weitergeben wollen oder trotz MwSt.-Senkung Ihre Bruttopreise behalten möchten
    • einen pauschalen Rabatt für Ihre Kasse/POS aktivieren können
    • Einstellungen für die Rechnungsvorlagen in Verträgen vornehmen können
  • Zitat

    Ab wann gelten die neuen Steuersätze?

    Die neuen Steuersätze werden zeitlich befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Daher wird es darauf ankommen, wann die Leistungen erbracht werden. Damit ist weder der Tag der Rechnungstellung noch der Tag der Zahlung maßgeblich. Entsprechendes gilt für Teilleistungen.

    Quelle: https://www.ihk-lueneburg.de/p…tsteuer-aenderung-4830438


    Nun meine Frage:


    Wie rechne ich das mit MB ab, wenn ich Leistungen VOR dem 1. Juli erbracht habe und die Rechnungen NACH dem 1. Juli schreibe? Meine Projekte ziehen sich manchmal über Wochen hin.


    Danke und viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch alles über den (vorläufigen) BMF-Erlass abzuwickeln: 2020-06-23-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020-erste-aktualisierung.pdf

    • Offizieller Beitrag

    nachzulesen bei Haufe-Steuern

    Leistung oder Teilleistung er­bracht bis 30.6.2020Ob Anzahlungen geleistet worden sind ist unerheblichDie Leistung unterliegt dem Regelsteuersatz mit 19 % bzw. mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 %

    Was soll immer der Link zu Haufe? Es ist alles im BMF-Schreiben geregelt. Und das mit der Leistungsausführung haben wir hier im Thread sowie im Forum wirklich schon zigfach erwähnt. Da braucht es Haufe nun wirklich nicht. Wir sind hier im Buhl-Forum!

  • Was soll immer der Link zu Haufe? Es ist alles im BMF-Schreiben geregelt.

    bei Haufe aber kurz verständlicher beschrieben, als in den 26 Seiten vom BMF

    Wenn Dir, als unabhängiger Moderator meine Links nicht gefallen, kannst Du sie gerne entfernen, auch wenn sie nicht gegen die Forenregeln verstoßen.


    Ergänzung:

    der Haufe Verlag glänzt eben durch seine fachlich fundierten Lexica, welche ich bei Buhl vermisse.

    • Offizieller Beitrag

    Muss man alles machen, was nicht strikt verboten ist? Kann man nicht der Bitte eines Moderators einfach mal so nachkommen? Zumindest ab und an, denn gebeten habe ich Dich schon öfters. Und das hat auch seinen Grund, den ich hier nicht zwingend offenlegen muss. Und das ich diese Bitte hier formuliere beeinträchtigt nicht gleich meine Unabhängigkeit. Also Bitte.


    Und ansonsten: Um­satz­steu­er-An­wen­dungs­er­lass - kon­so­li­dier­te Fas­sung (Stand 7. Mai 2020)

  • denn gebeten habe ich Dich schon öfters.

    um (ohne jetzt i-Tüpferl reiten zu wollen) genau zu sein 1 x (und das auch unberechtigter weise)

    aber selbst das ist nicht Aufgabe eines Moderators.

    Entschuldigung, und er muss auch nicht in jedem Thread das letzte Wort haben

    (nein, ich verlinke jetzt nicht weiter zu....)

    • Offizieller Beitrag

    um (ohne jetzt i-Tüpferl reiten zu wollen) genau zu sein 1 x (und das auch unberechtigter weise)

    Sogar Dritte haben Dich schon darauf hingewiesen und empfinden das als unpassend. Das sollte auch Dir einmal zu denken geben. Unbeteiligte könnten meinen, Du hättest da vertragliche Bindungen.

  • um (ohne jetzt i-Tüpferl reiten zu wollen) genau zu sein 1 x (und das auch unberechtigter weise)

    Sogar Dritte haben Dich schon darauf hingewiesen und empfinden das als unpassend. Das sollte auch Dir einmal zu denken geben. Unbeteiligte könnten meinen, Du hättest da vertragliche Bindungen.

    ich verstehe das Problem nicht. Was ist an der Verlinkung verwerflich? Ich bin froh, dass ich durch arnsteiner von dieser Plattform erfahren habe. Dort ist einiges sehr viel verständlicher erklärt, als in irgendwelchen PDFs des BMF o.ä.

    • Offizieller Beitrag

    um (ohne jetzt i-Tüpferl reiten zu wollen) genau zu sein 1 x (und das auch unberechtigter weise)

    Sogar Dritte haben Dich schon darauf hingewiesen und empfinden das als unpassend. Das sollte auch Dir einmal zu denken geben. Unbeteiligte könnten meinen, Du hättest da vertragliche Bindungen.

    ich verstehe das Problem nicht. Was ist an der Verlinkung verwerflich? Ich bin froh, dass ich durch arnsteiner von dieser Plattform erfahren habe. Dort ist einiges sehr viel verständlicher erklärt, als in irgendwelchen PDFs des BMF o.ä.

    Das hier ist ein unabhängiges Forum, das aber von Buhl unterhalten wird. Das sollte Begründung genug sein, denn ansonsten wird es ein unabhängiges Forum, in dem man weitestgehend seine Meinung frei äußern darf, irgendwann sicherlich nicht mehr geben. Und das könnte man Buhl dann noch nicht einmal übel nehmen, wenn durch ein von Buhl finanziertes Forum andere Unternehmen profitieren und Geld verdienen. Wenn das in Eurem Sinne ist, mach weiter so. Ich denke, man sich den einen oder anderen Link dann lieber mal verkneifen und hat dafür weiterhin ein freies Forum.


    Und sicherlich kann man ja auch mal zu dem und mal zu dem verlinken, wenn man meint, dass es dort besser verständlich formuliert sei. Das mache ich auch so, genau wie andere Moderatoren. Aber immer und immer wieder, und das auch noch fast in jedem Thread ein- oder mehrmalig, das hat schon ein Geschmäckle. Abgesehen davon kann jeder, der es wirklich möchte, mit ein oder zwei Suchwörtern über gängige Suchmaschinen genau dieselben Treffer landen. Es ist also in der Häufigkeit eben unnötig und dann sollte einer Bitte, dieses zu unterlassen, auch einmal nachgekommen werden, ohne wieder lange Diskussionen auszulösen. Es geht hier um Hilfestellung bei der Nutzung von Buhl-Software und nicht darum, wer eine Suchmaschine am besten bedienen kann. Die Fachkompetenz sollte wohl eher im Vordergrund stehen als die Fingerfertigkeit.


    Und das ist noch nicht einmal meine Meinung als unabhängiger Moderator, sondern meine ganz persönliche Meinung als Nutzer von Buhl-Software und als jemand, der es gut findet, dass es noch Hersteller gibt, die eben unabhängige Leute etwas machen lassen und Nutzern ihrer Software Freiraum geben. Das sollte doch bewahrenswert sein.

  • Das hier ist ein unabhängiges Forum, das aber von Buhl unterhalten wird. Das sollte Begründung genug sein, denn ansonsten wird es ein unabhängiges Forum, in dem man weitestgehend seine Meinung frei äußern darf, irgendwann sicherlich nicht mehr geben.

    was möchtest Du mit ´ansonsten`genau aussagen?


    ach nein...

    Forenmoderation!

    Bitte diese ganzen OT-Postings irgendwohin verschieben (z.B. - Allgemein - > Beliebiges)

    Danke

    unverständlich dass manche Leute, ´Haufe nur mit Lexware assozieren. Google tut da Not