Also dann hoffe ich, dass wir ewig bei IST-Versteuerung bleiben dürfen.
Corona MWST Senkung auf 16 % und 5 %
- dbassix
- Unerledigt
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Entweder reich werden oder Istversteuerung. Beides geht nicht.
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Moment mal,
heißt es nicht: reich sein und Nichtversteuerung?
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Also dann hoffe ich, dass wir ewig bei IST-Versteuerung bleiben dürfen.
Wenn du zur Soll-Versteuerung gezwungen bist, dann mußt du ja mindestens 600.000 Euro Jahresumsatz haben, was ja auch nicht so schlecht ist und bei der Wahl zwischen 100.000 € Umsatz und IST-Versteuerung oder 600.000 € und SOLL-Versteuerung, würde ich mich immer für 599.999,99 € Jahresumsatz entscheiden.
Aber ich merke, es wird mittlerweile in diesem Tread wieder rumgealbert. Da scheinen die anfänglichen Probleme mit der MwSt-Umstellung also gegessen zu sein.
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Wurde wohl wieder zurückgezogen, zumindest kann ich kein update beziehen über Hilfe/Online-update
ah grad gelesen, soll erst am 10.07. kommen und auch wieder nicht alle Fehler beheben
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Wir wurden bei einem höheren Gewinn umgestellt auf Soll unabhängig vom Umsatz. Ich glaube bei 3000+ Ust. Vorauszahlung des Quartals.
Und die von Heiko angesprochenen 600000€ sind die Bilanzierungsgrenze.
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Das kannst du ja auch mal manuell ausrechnen, wenn du keine zillionen Rechnungen geschrieben hast.
Nettobeträge addieren und 16% ausrechnen.
Oder Bruttobeträge addieren, das is noch einfacher, weil die die Listen aus Mein Büro in Excel bearbeiten kannst.
Nennt sich auch Mehrwertsteuer-Verprobung, schadet nichts, wenn man des kann
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Was mich interessiert, ist bei der Umsatzsteuer Voranmeldung sollte eigentlich die 16% ausgewiesen sein bzw. zu sehen sein?
Leider (siehe Fotos unten) sind diese bei der Steuer-Auswertungen immer noch mit 19% UST zu sehen.
Da muss auch unterschieden werden je nach Leistungsdatum / Rechnugsdatum ab 1.7.
Die 16 % werden in KZ 35 ausgewiesen und die 19 % ebenso korrekt wie bisher KZ 81.
Wird auch die Abziehbare Vorsteuer korrekt berechnet, ab Juli mit 16% UST ?
Ja! aber einen Fehler gibt es wieder:
Bezug von sonstigen Leistungen aus Drittländern
3125 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19%/16% Vorsteuer und 19%/16% Umsatzsteuer
wird in KZ 84 gebucht und die Steuer normalerweise auf KZ 85 : dort fehlt die Steuer zur Zeit!!
Aufgrund des anzuwendenden Reverse charge hebt sie sich in KZ 67 wieder auf. Dort allein taucht sie auf. -
NEIN. Der Assi passt nur die MWST Sätze der Artikelpreise an. Preisänderungen unter Beibehaltung der Bruttoansicht werden nur unterhalb Nettopreise neu berechnen bei Anklicken ausgeführt.
Denke das Verstehe ich !
Also die MWST Sätze der Artikelpreise werden bei jeder Rechnung ab Juli 2020, unterhalb neu und Richtig berechnet.
Dies konnte ich bei meinen Rechnungen sehen bzw. wurden auch Richtig berechnet.
Was mich interessiert, ist bei der Umsatzsteuer Voranmeldung sollte eigentlich die 16% ausgewiesen sein bzw. zu sehen sein?
Leider (siehe Fotos unten) sind diese bei der Steuer-Auswertungen immer noch mit 19% UST zu sehen.
Wird auch die Abziehbare Vorsteuer korrekt berechnet, ab Juli mit 16% UST ?
Es wäre sehr schön wenn jemand mir das Bestätigen könnte, ob das so ist oder liegt hier ein Fehler meiner seits oder vom Programm (Steuer-Auswertung) ?.
Vielen Dank.
Genau! Wenn Du jetzt in die Zeile, z. B. 52 tippst, erhälst Du die Einzelheiten zun dem Posten un kannst auch den Steuersatz kontrollieren.
Gruß Fredes
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Ja! aber einen Fehler gibt es wieder:
Bezug von sonstigen Leistungen aus Drittländern
3125 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19%/16% Vorsteuer und 19%/16% Umsatzsteuerwird in KZ 84 gebucht und die Steuer normalerweise auf KZ 85 : dort fehlt die Steuer zur Zeit!!
Aufgrund des anzuwendenden Reverse charge hebt sie sich in KZ 67 wieder auf. Dort allein taucht sie auf.Das ist ja für mich auch wichtig da ich innerhalb Europa Waren Einkaufe, wird dieser Fehler Korrigiert? Vor allem wann?
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Und die von Heiko angesprochenen 600000€ sind die Bilanzierungsgrenze.
Quatsch. Bilanzierungsgrenze ist 60.000 € Gewinn ODER 600.000 € Umsatz - was eben zuerst eintritt. Zur Soll-Versteuerung ist man aber erst ab 600.000 € Umsatz verpflichtet, sofern nicht andere Regelungen dagegensprechen (z.B. für Körperschaften).
Aber ich muß mal Danke sagen an Buhl. Durch das Dilemma mit der UStVA in Bezug auf 16/19% hab ichmich nun durchgerungen und mir diese Arbeit vom Hals geschafft. Das wird nun auch von mein Steuerbüro erledigt.
Hab jetzt mal für einen Testlauf die Daten für den halben Juli rübergeschickt und mal sehen, ob dort irgendwelche gravierenden Buchungsfehler von MB auffallen. Ich werde berichten.
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Einspruch.
Wir wurden Sollversteuert bei weit unter 600000/60000. Etwa bei 250000/50000
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Die Grenze wurde ja auch erst vor kurzem (letztes Jahr?) von 500.000/50.000 auf 600.000/60.000 angehoben.
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vor kurzem (letztes Jahr?)
Ab 01.01.2020 .
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Aber für die Sollversteuerung liegt nur die Grenze bei 500000/600000 Umsatz.
Nur bei der Bilanzgrenze wird der Gewinn mit berechnet, und da war die Umstellung 2015 oder so.
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ja, ich meinte die Bilanzierungsgrenze - Mensch war das schon 2016?
Ist-Besteuerungsgrenze 500.000 Euro, seit diesem Jahr 600.000 Euro
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Zur Soll-Versteuerung ist man aber erst ab 600.000 € Umsatz verpflichtet
Kleiner Ergänzung, man ist soll pflichtig erst dann, wenn das FA dich dazu auffördert! Das macht er, sobald du die 60.000/600.000 grenze drüber bist! Wenn das FA wie auch immer warum schläft wie bei uns, dann muss man das von sich aus nicht machen. Quelle unsere recht großere Steuerbüro.