Corona MWST Senkung auf 16 % und 5 %

    • Offizieller Beitrag

    Allein entscheidend und ausreichend ist der Stichtag, und der steht schon fest. Zudem gilt, dass man sich an die Rechnungsdaten zu halten hat, was sie ausweisen. Zu welchem Stichzeitpunkt man Rechnungen ausstellt, muss man mit sich selber ausmachen.


    Sehe aber um die 3 % UST zu gewinnen, muß man wieder selber viel Arbeit auf sich nehmen.


    Das Programm denkt nur in der Kategorie voller UST Satz:

    Eine importierte Bestellung oder geladener Artikel zu

    vollem MWST Satz (zu 19 % ) z.B. 119 € brutto wird zu

    vollem MWST Satz (zu 16 % ) z.B. 116 € brutto.


    Um dann aber auf den Endbetrag 119 € (inklusive 16 % MWST) zu kommen wird zu einer Frage deiner Freizeitgestaltung im Home Office.


    Das klappt mit einem Zuschlag über die umgekehrte Rabattfunktion zu 3 %. Von wegen...

  • Folgende Info liegt mir von einem Steuerberater vor:


    Es ist wichtig darauf zu achten, wann die Leistung erbracht wurde. Wird sie im Juni ausgeführt, aber erst im Juli in Rechnung gestellt, so ist die Rechnung mit 19% auszustellen.


    Im Gegensatz dazu gilt für Rechnungen, die im Juni verschickt werden, aber die Leistung erst im Juli erbracht wird. Hier gilt der Steuersatz von 16%.

  • Da ich selbst schon die letzte Umsatzsteuererhöhung zum 1.1.2007 live am Buchhalterschreibtisch miterlebt habe, wage ich hier zu weissagen: ja, genau so wird es auch dieses Mal sein. Es zählt der Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht wurde. Und bei Leistungszeiträumen, die über den Stichtag 1.7.2020 hinaus gehen, zählt, wann der Leistungsempfänger in den Genuss der Leistung gekommen ist, also die Leistung vollständig erbracht wurde.

  • Vorhin als Newsletter kam:


    ....


    Zitat


    Sie als MeinBüro-Kunde sind dabei auf der sicheren Seite! Denn wir ändern Ihre Software dahingehend,


    :thumbsup:


    Bleibt nur zu hoffen, dass BUHL es rechtzeitig hinkriegt.. Daran glaube ich zwar nicht, aber ich lasse mich gern überraschen :)

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Wie war das denn nochmal mit den Gutschriften:

    Lieferung erfolgt in Juni -> Rechnung 19% egal ob noch im Juni oder schon im Juli erstellt -> klar!

    (Teil-) Rückgabe durch den Kunden im Juli -> Eigentlich müsste doch die Gutschrift dann mit 16% ausgeführt werden -> ???


    Ist halt blöd für Endkunden, die zahlen bei der Rückgabe 3% drauf. Oder sehe ich das falsch?

    MacPro 5.1, 96 GB, 2x 6 cores, 4x2 TB SSD


    Mac OS X 10.14.6
    - SteuerMac


    Parallels 14 - Windows 10
    - Mein Büro Plus

    - Systemics TravelControl Fahrtenbuch

  • Eine Frage die auch interessant sein dürfte: Weitergabe der MwSt Senkung an den Endkunden oder nicht und die Auswirkung auf die Preise. Es gibt ja bestimmt unterschiedliche Vorgehensweisen seitens der Händler/Nutzer.

  • Wie war das denn nochmal mit den Gutschriften:

    Lieferung erfolgt in Juni -> Rechnung 19% egal ob noch im Juni oder schon im Juli erstellt -> klar!

    (Teil-) Rückgabe durch den Kunden im Juli -> Eigentlich müsste doch die Gutschrift dann mit 16% ausgeführt werden -> ???


    Ist halt blöd für Endkunden, die zahlen bei der Rückgabe 3% drauf. Oder sehe ich das falsch?

    Ein Blick ins Gesetz eröffnet manchmal Antworten! In § 27 Abs. 1 UStG heisst es ganz klar "Änderungen dieses Gesetzes sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Umsätze .... anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschrift ausgeführt werden".

    Also im Falle der Rückgabe gilt weiterhin 19%. Es kommt nur und ausschließlich auf das Datum der Ausführung der Lieferung oder Leistung an.

  • Das hatte ich auch im Kopf, das bedeutet aber auch, dass wenn jemand innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungszeit eine Ware retourniert die er in den nächsten 6 Monaten kauft, immer noch 16% gut geschrieben bekommt?

    MacPro 5.1, 96 GB, 2x 6 cores, 4x2 TB SSD


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  • Die Eintragung eines weiteren Steuersatzes ist programmtechnisch kein Drama.

    Das ist mit einem Fix getan, das bekommen die bestimmt hin.

    Nur: erstmal muss das Ganze von einer Ankündigung zu einem geltenden Gesetz werden.


    Ansonsten gilt im Umsatzsteuerrecht immer der Zeitpunkt der Leistung als relevanter Zeitpunkt für die Besteuerung.

    Deshalb ist auf Rechnungen die Angabe zu machen, wann die Leistung erbracht wurde.


    Ob die Steuersenkung an den Endkunden weitergegeben werden soll, entscheidet jeder selbst. In dem Fall sind dann die Preise neu festzulegen, das geht mit Mein Büro über die Preisanpassungsfunktion sehr leicht und ist genau so leicht wieder rückgängig zu machen.


    Letzter Punkt: Die Rückgabe einer Lieferung stellt keine steuerpflichtige Leistung dar. Das ist dann eine Rückabwicklung, dabei gelten die Bedingungen wie bei der Leistungserbringung, wenn nichts anderes vereinbart wurde,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Buecherwurm hat ja in seinem Post #24 und daselbst im Spoiler schon das offizielle Schreiben der Firma Buhl zur angekündigten Mehrwersteuerumstellung zitiert, mit dem wir über eine Programmanpassung per Update informieren. Aktuell möchten wir unsere Kunden tatsächlich bitten, bis zu diesem Update zu warten, statt selbst einzelne Einstellungen in der Software zu ändern. Zwar besteht im Programm WISO MeinBüro 365 bereits der Steuerschlüssel 16 %. Mit einer einfachen Umstellung des Programmstandards von 19 auf 16 Prozent allerdings ist es für das kommende halbe Jahr nicht getan.


    Zum einen fehlt noch der beschlossene ermäßigte Steuerschlüssel. Zum anderen gehören zu Steuerschlüsseln immer auch jede Menge Verweise innerhalb des Programms, beispielsweise zu den zugehörigen FiBu-Konten. Die FiBu-Konten wiederum enthalten Hinweise auf den Ausweis der jeweiligen Beträge auf den Steuerformularen wie UVA und EÜR. Zudem werden viele weitere programminterne Auswertungen auf Basis der Kontenbuchungen erstellt. Aus diesen Gründen ist es hier sinnvoll, auf das Update zu warten, anstatt zu versuchen, alle relevanten Einstellungen im Programm manuell anzupassen.


    Vor der Installation des kommenden Updates oder auch vor dem Wechsel vom Juni in den Juli eine Datensicherung zu erstellen, ist hingegen in jedem Fall ratsam.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • konkrete Hinweise auf Wettbewerber gepostet werden.

    Die Haufe Fachbuchwelt ... Wettbewerber zu Buhl´s WISO Programmen?

    Sorry.... mach mal halblang.


    Hat sich Buhl vor kurzem als das KUG Thema war hier fachlich geäußert? Nein. (von Programmwechslern war hier dahingehend mehr zu lesen als von Buhl)

    Auf welchem Konto die Corona-Soforthilfe verbucht werden kann....Fehlanzeige.

    In der Haufe Akademie werden solche Fragen sachlich u. fachlich behandelt so dass ich gerne dahin verlinke. (und nicht nur ich)

    dass das hier ein von Buhl gesponsortes Forum ist.

    dessen Kosten u.a. auch von mir, als Nutzer von 3 Programmen mitgetragen werden, und bei Buhl sicher auch in der Buchhaltung als betrl. Aufwand gebucht wird.

  • Vielleicht habe ich gerade ein Brett vor dem Kopf. Sollte die Mwst-Senkung durchgeboxt werden - was mache ich, wenn ein Kunde am 30.06. bestellt und bezahlt und ich am 01.07. ausliefere? Bestellt und bezahlt hat er mit 19% Mwst., ausgeliefert bzw. Rechnungserstellung erfolgt zu einem Zeitpunkt, in der die 16% gelten.


    Unabhängig von Buhl habe ich momentan noch keinen Plan, wie ich das im Shop und auf ebay & Co. umsetzen muss. Ok, sind noch drei Wochen Zeit *lächel*

    • Offizieller Beitrag

    was mache ich, wenn ein Kunde am 30.06. bestellt und bezahlt und ich am 01.07. ausliefere? Bestellt und bezahlt hat er mit 19% Mwst., ausgeliefert bzw. Rechnungserstellung erfolgt zu einem Zeitpunkt, in der die 16% gelten.

    Ansonsten gilt im Umsatzsteuerrecht immer der Zeitpunkt der Leistung als relevanter Zeitpunkt für die Besteuerung.

    Deshalb ist auf Rechnungen die Angabe zu machen, wann die Leistung erbracht wurde.

  • sorry, das hilft mir jetzt nicht wirklich.

    Fall a) Kunde bestellt am 30.06. nach Versandschluss und bezahlt per Paypal oder Sofort-Überweisung mit 19% Mwst. Auslieferung und Rechnungserstellung erfolgt also erst am 01.07.

    Fall b) Kunde bestellt am 30.06. und wählt Vorkasse aus, also mit 19% Mwst. Zahlungseingang inkl. 19% Mwst. dann Anfang Juli, Auslieferung ebenfalls.

    Mag sein, dass ich heute dermassen auf der Leitung stehe, aber ich kapiere gerade nicht, wie ich das machen soll. Wer mich an ans Händchen nehmen will - gerne ;)

  • Ich verstehe die Frage nicht.

    Wenn er am letzten Tag mit 19% bestellt dann bekommt er eine 19% Rechnung.

    Deshalb sollte man den Shop nach Versandschluss bis Mitternacht abschalten bzw. Ich werde die Bestellungen an dem Abend noch abarbeiten um die 19% Leistung zu erbringen samt Paketlabeldruck.


    Und im Übrigen ist es bereits durchgeboxt.

  • Fall a) Kunde bestellt am 30.06. nach Versandschluss und bezahlt per Paypal oder Sofort-Überweisung mit 19% Mwst. Auslieferung und Rechnungserstellung erfolgt also erst am 01.07.

    3% zu viel kassiert weil nach dem 30.6. versendet. Abschn. 13.1 Abs. 2 UStAE

    B2B wird es weniger interessieren, aber Privatkunden vllt. schon.

    siehe auch:

    Deshalb sollte man den Shop nach Versandschluss bis Mitternacht abschalten


    Fall b) Kunde bestellt am 30.06. und wählt Vorkasse aus, also mit 19% Mwst. Zahlungseingang inkl. 19% Mwst. dann Anfang Juli, Auslieferung ebenfalls.

    siehe Antwort oben weil: Anfang Juli, Auslieferung

    hättest Du noch am 30.06. versendet wäre es ok.

    Zitat

    Lieferungen: Lieferungen (auch Werklieferungen) gelten dann als ausgeführt, wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht an dem Gegenstand erworben hat; wird der Gegenstand befördert oder versendet, ist die Lieferung mit Beginn der Beförderung oder Versendung ausgeführt (Abschn. 13.1 Abs. 2 UStAE).


  • Es geht ja um die Leistungserbringung.


    Wenn der Kunde im Juni Vorkasse bestellt , aber eine Proformarechnung erstellt wird, dann natürlich 19%


    Wenn aber der Kunde erst im Juli bezahlt dann 16% wenn dann die Rechnung erstellt wird. Rechnungsdatum gleich Leistungsdatum. Steht normalerweise auf den Rechnungen drauf.