Arbeitnehmer kann Dienstwagen wegen Krankheit nicht nutzen

  • Hallo in die Runde,


    es ist ganz toll, das es hier Leute gibt die einen unterstützen in der verrückten Welt der Steuern. Ich habe hier im Forum bis jetzt alles gefunden was ich wissen wollte. Dafür noch mal vielen Dank an die Verfasser.

    Leider habe ich zu einem Thema nichts gefunden oder die falschen Fragen gestellt. Deshalb jetzt einmal direkt in das Forum.


    Im Jahr 2018 hatte ich einen Bandscheibenvorfall und konnte meinen Dienstwagen 6 Monate nicht nutzen. Der geldwerte Vorteil wurde aber trotzdem vom Gehalt abgezogen. Genau diese Kosten möchte ich vom Finanzamt wieder erstattet bekommen. In meinem Fall kann ich nur 4 Monate geltende machen, da ja nur volle Monate angerechnt werden.

    Jetzt zu meiner Frage. Wo kann ich genau diese Informationen in der WISO Steuersoftware eintragen. Es muss doch eine Eingabemaske geben, wo ich die Monate, die ich das Fahrzeug nicht genutzt aber Steuern bezahlt habe eintragen kann.


    Ich würde mich sehr eine Lösung freuen. Deshalb schon mal vielen Dank im voraus in die Runde :thumbsup:


    Mit besten Grüßen

    • Offizieller Beitrag
  • Es kommt doch auch darauf an, ob andere Personen (Ehefrau, Kinder) den Pkw in dieser Zeit nutzen durften und konnten! Sonst hätte der Arbeitgeber doch auch in der fraglichen Zeit die Versteuerung des geldwerten Vorteils aussetzen können.

    • Offizieller Beitrag

    Es kommt doch auch darauf an, ob andere Personen (Ehefrau, Kinder) den Pkw in dieser Zeit nutzen durften und konnten! Sonst hätte der Arbeitgeber doch auch in der fraglichen Zeit die Versteuerung des geldwerten Vorteils aussetzen können.

    Die Fahrtenbuch-Methode ist doch immer möglich. Deshalb war ich auf diesen Punkt nicht eingegangen. Spielt ja nur für die 1%-Regelung eine Rolle und da hat der AG alles richtig gemacht, weil dem AN das Fahrzeug zur Nutzung zur Verfügung steht.

    • Offizieller Beitrag

    konnte meinen Dienstwagen 6 Monate nicht nutzen. Der geldwerte Vorteil wurde aber trotzdem vom Gehalt abgezogen.

    Dienstwagen bei Krankheit

    Spielt doch auch keine Rolle, weil das Fahrzug, wie oben schon ausgeführt, dem AN ja zur Nutzung weiterhin zur Verfügung stand. Und warum der AG im das lässt oder dieser es muss, spielt doch für die Besteuerung keine Rolle. Maßgeblich ist der steuerliche Tatbestand und das ist eben das zur Nutzung zur Verfügung gestellte Fahrzeug.

  • Man kann bei der 1%-Regelung kürzen, wenn der Pkw nur wenige Tage im Monat privat genutzt wurde. Dazu muss aber nachgewiesen werden, dass keine oder nur sehr geringe Privatnutzung erfolgte. Und wenn bislang kein Fahrtenbuch geführt wurde, dürfte es schwierig werden, wenn im Nutzungsvertrag mit dem Arbeitgeber die Nutzung durch enge Angehörige nicht ausdrücklich untersagt wurde.

    Das alles wissen wir nicht - daher kann man nur auf solche Dinge hinweisen.