Hausgeldabrechnung Arbeitszimmer - Werbungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen?

  • Ich habe ein Arbeitszimmer in einer Eigetumswohnung als Lehrer. Nun versuche ich die Hausgeldabrechnung entsprechend einzupflegen.

    Dabei habe ich festgestellt, dass diese sowohl unter "haushaltsnahen Dienstleistungen" als auch unter "Ausgaben (Werbungskosten) -> Arbeitszimmer -> allgemeine Aufwedungen (Hausgeld, Verwalter, etc) eingetrage werden können. Wo gehören Sie denn nun hin?


    Hierdurch ergibt sich eine anschließende Frage, was darf denn alles von der Hausgeldaberechnung übernommen werden? Die Hausverwaltung unterteilt in umlage- und nicht umlagefähige Kosten.

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon so oft:

    § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

    Zitat

    (5) 1Die Steuerermäßigungen nach den Absätzen 1 bis 3 können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen und soweit sie nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind; für Aufwendungen, die dem Grunde nach unter § 10 Absatz 1 Nummer 5 fallen, ist eine Inanspruchnahme ebenfalls ausgeschlossen. 2Der Abzug von der tariflichen Einkommensteuer nach den Absätzen 2 und 3 gilt nur für Arbeitskosten. 3Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach Absatz 2 oder für Handwerkerleistungen nach Absatz 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. 4Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, können sie die Höchstbeträge nach den Absätzen 1 bis 3 insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch nehmen.

  • Ich habe es mir mehrfach durchgelesen und bin nicht wirklich schlau daraus geworden. Gehört die Hausgeldabrechnung des Arbeitszimmers nun zu Werbungskosten oder haushaltsnahen Dienstleistungen?