Hallo ,
ich habe eine Frage an @
Ein Eigentümer hat eine Wohnung am 30.9.2019 an eine anderen Eigentümer im Haus verkauft.
Im November war nun ein Wasserschaden, kann ich die Kosten auf den alten Eigentümer umlegen. Oder muss ich das alles auf den neuen Eigentümer umlegen, das Programm kann es leider nicht .
Habe Buhl angerufen. Das Programm ist nicht dafür vorgesehen.