Großreparatur bezahlen ja oder nein

  • Hallo ,

    ich habe eine Frage an @


    Ein Eigentümer hat eine Wohnung am 30.9.2019 an eine anderen Eigentümer im Haus verkauft.


    Im November war nun ein Wasserschaden, kann ich die Kosten auf den alten Eigentümer umlegen. Oder muss ich das alles auf den neuen Eigentümer umlegen, das Programm kann es leider nicht .


    Habe Buhl angerufen. Das Programm ist nicht dafür vorgesehen.

  • Welche Kosten denn ? Wasserschaden sollte doch die Versicherung tragen ?

    Wenn nicht, dann trägt die Kosten derjenige, der es verursacht hat.

    Falls das die Gemeinschaft ist (deren Wasserleitung z.B.), dann zahlt der NEUE Eigentümer anteilig. Der alte hat nix mehr damit zu tun.

    Habe Buhl angerufen. Das Programm ist nicht dafür vorgesehen.

    Das ist doch ne komische Antwort - was soll nicht dafür vorgesehen sein ???

  • Hallo Witzig,

    die Versicherung hat leider nur ein Teil bezahlt. Du meinst, dass der neue Besitzer für die 2 Monate anteilig bezahlt muss. Die anderen Eigentümer ausser der wo verkauft den restlichen Betrag tragen müssen.

  • Die Frage ist immer noch offen: wer hat den Schaden verursacht und wo ist er entstanden (Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum)? Danach richtet sich, wer den Rest zu bezahlen hat! Wenn nämlich der Mieter der Wohnung ursächlich war, muss nur der Eigentümer der Wohnung gegenüber der Gemeinschaft zahlen und dieser hat dann möglicherweise einen Regressanspruch gegenüber dem Mieter (wäre über Mietrecht zu klären). Und hier müsste dann der aktuelle Eigentümer eintreten, aber nur in diesem Fall.

  • Na, ab dem Zeitpunkt, wo der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, zahlt er die Rechnung. Das betrifft alle Zahlungen, die neu fällig geworden sind. Das sollte sich so abbilden lassen.

    Und dazu muss man nicht mal was besonders einstellen. Das macht der HV automatisch bei der Hausgeldabrechnung .

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Datawizz, ich glaube nicht das es so einfach ist. Bei dem Eigentümer habe ich das richtige Auszugsdatum 30.9.2020 eingetragen. Beim Eigentümer der wo eingezogen ist den 01.10.2020. Die Reparatur habe ich auf Großreparatur laufen lassen. Das Programm rechnet mir aber trotzdem das ganze Jahr bei dem der wo ausgezogen ist ab.

  • Du bist Dir ganz sicher? Hier ein Beispiel, für den alten Eigentümer.

    Beim neuen Eigentümer gibts dann den gleichen Eintrag auf dieser Wohnung, nur dann mit dem Startdatum "Von" 1.10.2019 ??

    Datawizz, ich glaube nicht das es so einfach ist. Bei dem Eigentümer habe ich das richtige Auszugsdatum 30.9.2020 eingetragen. Beim Eigentümer der wo eingezogen ist den 01.10.2020. Die Reparatur habe ich auf Großreparatur laufen lassen. Das Programm rechnet mir aber trotzdem das ganze Jahr bei dem der wo ausgezogen ist ab.


    Oder hast Du statt 2019, vielleicht 2020 eingetragen ??



    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Hallo Noppler,


    entweder hast Du Dich hier im Forum mit dem Datum verschrieben, oder im Hausverwalter:


    Ganz oben schreibst Du, dass der alte Eigentümer zum 30.09.2019 verkauft hat, in deinem Beitrag "2 über diesem" aber 2020.

    Und beim neuen Eigentümer 01.10.2020.


    Dazu müsste das Programm eigentlich etwas gesagt haben :=)....?

  • Okay.


    Und zu welchem Datum/Wertstellungsdatum hast Du die Großreparatur eingegeben? Und zu welchem Gültigkeitszeitraum?

    Das Datum, wann der Wasserschaden passiert ist, und der Zeitpunkt, wann dieser reguliert ist, sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe. Ablussprinzip in der WEG.

  • Alles gut, was den Schlüssel angeht.


    Okay.


    1. Der Verkaufszeitpunkt der ETW ist nicht gleichzeitig der Zeitpunkt, an dem der Alteigentümer aus der Eigentümergemeinschaft entlassen wird. Es ist der Zeitpunkt, an dem die Grundbuchumschreibung erfolgt ist. (wohnhofatrium hat es bereits erwähnt). => Das ist als "Auszugsdatum" bzw. "Einzugsdatum" einzutragen.


    2. Solange, wie nicht umgeschrieben ist, ist der Alteigentümer auch noch stimmberechtigt und zur Eigentümerversammlung einzuladen, der Neueigentümer nicht. Auf der ETV wird ja auch ein Beschluss über die Hausgeldabrechnung gefasst. Corona/Versammlungsverbot/Abstand macht das alles nicht leichter.


    3. Falls noch etwas zu Großreparaturen in der Teilungserklärung der WEG steht, bitte beachten.

  • 4311 ist also eine Kopie von 4310 "Großreparaturen".


    Dein Konto 4311 heißt "ohne Anteil". Wie verteilst Du dann die Kosten bzw. wie sieht der Umlageschlüssel aus?


    Soll das eine Aufteilung "nur" für diese Einheit werden? Oder für die Allgemeinheit?

  • Bevor wir hier weiter rumspekulieren, erklär doch bitte erstmal den Fall als solches. Nur dann kann man auch erklären, welche Kosten bei wem zu verbuchen sind.

    * Wasserschaden und Versicherung zahlt nur eine Teil

    reicht halt leider nicht.

    Wer muss den "Rest" bezahlen ? Wer ist verantwortlich für den Schaden ?

  • bleibt wohl unbeantwortet, nachdem deine Frage #2 und die von @nesciens #5 nicht beantwortet wurden. Bis diese Frage offen ist, sind alle Hinweise Kristallkugellesen.

  • Hallo @ all,


    Der Wasserschaden war ein Rohrbruch, also hat keiner Schuld.

    Die Versicherung hat leider nur ein Teil bezahlt. Das schrieb ich aber schon. Das Haus steht unter Denkmalschutz
    ( 1786 ). Rücklagen sind leider fast keine vorhanden. Fakt ist, das die Eigentümer eigentich seit Jahren zu wenig in das Rücklagenkonto bezahlen. Was wir in der nächsten Eigentümerversammlung zur Sprache bringen werden.
    Die Grundbucheintragung war Feb. 2020 somit muss der alte Eigentümer die Kosten selber tragen.


    Was ich nicht ganz verstehe, wenn ich das Datum für den Auszug eintrage, dann sollte das Programm doch nicht das ganze Jahr berechnen.

    Die Rechnungen habe ich ja richtig gebucht. Laut Buhl soll ich ein Verrechnungskonto für den Eigentümer anlegen.

  • Das ist ein Irrtum. Beim Eigentümerwechsel ist derjenige "Euer" Ansprechpartner, der zum Zeitpunkt der Jahresabrechnungserstellung der grundbuchrechtliche Eigentümer ist/war. Mit dem Ein oder Auszugstermin hat das alles nichts zu tun. Es geht hier um das Datum - wie schonmal erwähnt - um den Grundbuchtermin der Eigentumsumschreibung.


    https://www.haufe.de/immobilie…htsfolgen_258_153630.html


    Das lernt man doch im IHK Kurs !? :vain:


    Ein Wasserschaden, der aus einem nur "teilversicherten" Rohrbruch (vermutlich einer Gemeinschaftsleitung) resultiert, ist Sache der Gemeinschaft.

    Da tragen also alle Eigentümer nach MEA ihren Anteil am Restbetrag. In Deinem Fall - geht die Hausgeldabrechnung komplett auf den alten Eigentümer, aber der muss gar nix mehr zahlen. Denn der "neue" Eigentümer tritt in das Rechtsverhältnis ein...und damit übernimmt er die Abrechnungsspitze, die ihr ja wahrscheinlich wegen dem Schaden haben werdet (da ja auch nix aus der IHR entnommen werden kann).

    Ein schöner Fall bei dem man prima seine Moderationsfähigkeiten üben kann... :cookie:


    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P