Arbeitszimmer Berechnung der Miete/Nebenkosten

  • Hallo,


    ich arbeite seit letztem September zu 100% im Homeoffice und würde das gerne in der Steuererklärung auch angeben.


    Zum einen die Frage, ob das Arbeitszimmer mit einem Anteil von 23% an der Wohnfläche noch genehmigt wird.

    Und als Zweites, wie die Angaben der Nebenkosten, Miete, Strom usw. anzugeben sind. Normal gibt man ja immer Jahresbeträge an aber soll ich in der Maske das auf die 4 Monate herunter rechnen oder den kompletten Jahresbetrag eingeben.

    Als 3. noch eine Frage bei Mietminderung. Momentan wird hier seit letztem Sommer gebaut und es gab ständig wechselnde Mietminderungen. Ich schätze, ich muss die Mietminderungen aus den ganzen Briefen für alle Monate raus suchen und berücksichtigen?

    • Offizieller Beitrag

    Zum einen die Frage, ob das Arbeitszimmer mit einem Anteil von 23% an der Wohnfläche noch genehmigt wird.

    Du hast dem FA die nahezu ausschließlich berufliche Nutzung eine Raumes nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Ansonsten gelten die üblichen Regelungen.



    Momentan wird hier seit letztem Sommer gebaut und es gab ständig wechselnde Mietminderungen. Ich schätze, ich muss die Mietminderungen aus den ganzen Briefen für alle Monate raus suchen und berücksichtigen?

    Es sind die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen zutreffend einzutragen.


    Wenn man die Eingabemasken der Reihe nach abarbeitet und die sinnvollsten Eingabealternativen für den Sachverhalt wählt, sollte eigentlich alles selbsterklärend sein. Ansonsten kann man ohne bereinigte Screens, welche die Fragen erläuternd begleiten, nicht viel sagen.


    Als 3. noch eine Frage

    Und bitte künftig nicht so Sammelthemen nach Art 1, 2 und 3, da ansonsten die erweiterte Forumssuche künftig wenig übersichtlich wäre.

  • Zum einen die Frage, ob das Arbeitszimmer mit einem Anteil von 23% an der Wohnfläche noch genehmigt wird.

    Du hast dem FA die nahezu ausschließlich berufliche Nutzung eine Raumes nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Ansonsten gelten die üblichen Regelungen.

    Das soll jetzt nicht böse klingen aber mit der Antwort kann ich eigentlich nichts anfangen.


    Wie soll man denn nachweisen, dass man das Zimmer fast nur beruflich nutzt? Das ist doch praktisch unmöglich.

    Und was ist den die übliche Regelung?


    Ich arbeite Vollzeit Zuhause und sitze immer am gleichen Schreibtisch im gleichen Raum. Da muss man doch ohne großes Gehabe Strom, Heizung und evtl. Miete anteilig geltend machen können.


    Und wenn das FA das nicht annimmt, gilt dann automatisch der Standort des Büros des AGs? Weil damit hätte ich auch kein Problem, das Büro anzugeben. Sind allerdings über 620km pro Strecke, also über 1240km am Tag. Das wäre eine ordentliche Fahrkostenerstattung. Da hätte ich natürlich auch nichts dagegen :D


    Und bei der Eingabemaske müsste ich den Jahresbetrag an zB Strom angeben und durch die Angabe, dass der Raum nur von September bis Jahresende genutzt wurde, wird das auch nur für den Zeitraum anteilig übermittelt? Oder soll man das selber auf die 4 Monate runter rechnen? Weil da steht halt leider nichts. An allen anderen Stellen ist WISO sehr ausführlich aber da gibts nur allgemeine Infos.

    • Offizieller Beitrag

    Wie soll man denn nachweisen, dass man das Zimmer fast nur beruflich nutzt? Das ist doch praktisch unmöglich.

    Deshalb schrieb miwe4 ja auch: "bzw. glaubhaft machen"!

    Es ist z.B. nicht glaubhaft, wenn Du eine 1-Raum-Wohnung hättest....

    • Offizieller Beitrag

    Das soll jetzt nicht böse klingen aber mit der Antwort kann ich eigentlich nichts anfangen.

    Hast Du Dir die Programmmaske überhaupt einmal intensiv Zeile für Zeile erarbeitet und insbesondere auch die kleinen erläuternden Fragezeichen angeklickt bzw. die rechtsseitigen Erläuterungen zu jeder Zeile gelesen?



    Man schreibt die Tipps nicht, weil man Euch ärgern möchte. ;)

  • Wie soll man denn nachweisen, dass man das Zimmer fast nur beruflich nutzt? Das ist doch praktisch unmöglich.

    Deshalb schrieb miwe4 ja auch: "bzw. glaubhaft machen"!

    Es ist z.B. nicht glaubhaft, wenn Du eine 1-Raum-Wohnung hättest....

    Aber wenn ich schreibe, dass der Raum 23% der Gesamtfläche ausmacht, kanns schlecht eine 1-Raum-Wohnung sein. Lebe alleine in einer 70m² Wohnung, mit Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur, Balkon und einen weiteren Raum, wo ich jetzt immer arbeite.

    Ich weiß halt nur nicht, ob 23% evtl. schon zuviel sind und ich ggf. ein kleineren Raum (Schlafzimmer) angeben müsste, auch wenn ich nunmal in dem Raum arbeite. Die Regelungen sind ja teilweise weit weg von der Realität.

  • Natürlich hab ich das gesehen aber es steht bei den Miet/Nebenkosten nicht dazu, ob man die für den Zeitraum oder aufs ganze Jahr angeben soll. Und auch nicht, wieviel % Wohnfläche für gewöhnlich akzeptiert werden.


    Das ich da angebe, dass mein AG am anderen Ende von DE ist und ich 40h/Woche in dem Zimmer arbeite, habe ich schon reingeschrieben. Aber das beweist ja kaum, dass ich das Zimmer fast ausschließlich beruflich nutze. Theoretisch könnte ich das Zimmer Abends auch privat nutzen aber wie soll man sowas nachweisen, dass dem nicht so ist?

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich hab ich das gesehen aber es steht bei den Miet/Nebenkosten nicht dazu, ob man die für den Zeitraum oder aufs ganze Jahr angeben soll. Und auch nicht, wieviel % Wohnfläche für gewöhnlich akzeptiert werden.

    Du hast die Programmerläuterungen offensichtlich noch immer nicht gelesen. Da wird alles beantwortet.


    Das ich da angebe, dass mein AG am anderen Ende von DE ist und ich 40h/Woche in dem Zimmer arbeite, habe ich schon reingeschrieben. Aber das beweist ja kaum, dass ich das Zimmer fast ausschließlich beruflich nutze. Theoretisch könnte ich das Zimmer Abends auch privat nutzen aber wie soll man sowas nachweisen, dass dem nicht so ist?

    Auch da leitet Dich das Programm an. Und du hast dem FA vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ggf. eben auch mit detaillierter Erläuterung über Art und Umfang der Tätigkeiten in dem Raum, Grundriss der Wohnung, Liste der Einrichtungsgegenstände des Arbeitszimmers sowie Skizze über deren Standort im Arbeitszimmer.


    Und es kann sich jederzeit ein Mitarbeiter des Finanzamtes im Rahmen einer Nachschau/Ortsbesichtigung, innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten ggf. auch unangekündigt, ein Bild des Zimmers machen.

    • Offizieller Beitrag

    Aber wenn ich schreibe, dass der Raum 23% der Gesamtfläche ausmacht, kanns schlecht eine 1-Raum-Wohnung sein.

    Ich hatte ein Beispiel genannt, wann das nicht glaubhaft ist. Das hat nichts mit Deiner konkreten Situation zu tun.

    Wobei es theoretisch schon eine 1-Raum-Wohnung sein kann, dann halt mit riesigem Flur, Küche und Bad. Wird es in der Praxis nicht geben, aber grundsätzlich denkbar ist es.

  • Ich weiß, es will keiner helfen, auch wenn die Hilfetexte bei WISO teilweise zu allgemein sind und ich schon nach Details gefragt habe, wird immer nur auf einige angreifbare Punkte meiner Fragen drauf rum geritten, anstatt mal auf 1-2 der anderen Probleme zu antworten. Ob 23% grundsätzlich schon zuviel ist und direkt abgelehnt wird, wie man die Kosten angeben muss (jährlich, auf den Zeitraum oder monatlich, ...).


    Das erste mal nach soviel Jahren WISO-Nutzung, hab ich einmal eine Frage, weils was komplett Neues ist mit Arbeitszimmer... Aber ist gut, ich nerve hier nicht mehr länger und schau, wie ich den Account wieder löschen lassen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß, es will keiner helfen, auch wenn die Hilfetexte bei WISO teilweise zu allgemein sind und ich schon nach Details gefragt habe, wird immer nur auf einige angreifbare Punkte meiner Fragen drauf rum geritten, anstatt mal auf 1-2 der anderen Probleme zu antworten.

    Aber was ist denn nach meinem obigen Screen und Lesen der Erläuterungen des Programms noch nicht beantwortet? Ich wüsste da, ausgehend von Deinem Startpost, nichts mehr. Ist in meinen Augen alles beantwortet bzw. zu erlesen.


    Das erste mal nach soviel Jahren WISO-Nutzung, hab ich einmal eine Frage, weils was komplett Neues ist mit Arbeitszimmer...

    Zu jeder Deiner Fragen habe ich Dir in meinem Screen eine entsprechende Markierung gemacht. Ich wüsste nicht, was noch offen ist.


    Aber ist gut, ich nerve hier nicht mehr länger und schau, wie ich den Account wieder löschen lassen kann.

    Wir bemühen uns als User in unserer Freizeit doch, Hilfestellung zu leisten. Aber wir können den Fragestellern doch das Lesen nicht abnehmen und können nicht alle Programmerläuterungen hier wiederholen. Das ist eben Hilfe zur Selbsthilfe. Und das Programm hat wirklich viele und gute Erläuterungen/Hilfen. Und wenn eine Maske Probleme macht, dann muss man auch mal einen bereinigten Screen anhängen, der zeigt, wo es hakt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß, es will keiner helfen, auch wenn die Hilfetexte bei WISO teilweise zu allgemein sind und ich schon nach Details gefragt habe, wird immer nur auf einige angreifbare Punkte meiner Fragen drauf rum geritten, anstatt mal auf 1-2 der anderen Probleme zu antworten.

    Also bitte, das stimmt ja nun nicht!

    Aber ist gut, ich nerve hier nicht mehr länger und schau, wie ich den Account wieder löschen lassen kann.

    Das geht über Dein Nutzerprofil, wenn es denn sein muß.

    • Offizieller Beitrag

    Aber ist gut, ich nerve hier nicht mehr länger und schau, wie ich den Account wieder löschen lassen kann.

    Das geht über Dein Nutzerprofil, wenn es denn sein muß.

    Das hat er wohl schon gefunden. Ich kann es aber auch nicht nachvollziehen. Nur weil man auf etwas mehr Eigeninitiative hingewiesen wird, die man ja letztlich braucht, um wirklich alle relevanten Bereiche einer Software zu erkunden. Da hat mancher schon Dinge gefunden, die dann eben doch noch ein paar Euro brachten. Einfach nur durch Lesen, denn auf alles kann einen das Programm nun auch nicht aufmerksam machen.

  • Ja sorry, ich hab bisher alles gut in der WISO Software gefunden und die Hilfetexte berücksichtigt aber bei den Arbeitszimmer-Angaben sind einige Punkte m.M. nach nicht selbsterklärend. Wie gesagt, an keiner einzigen Stelle sehe ich eindeutig, ob die Kosten für Miete/Strom/... für den Zeitraum/Jahr/Monat anzugeben sind. Ich schätze einfach mal es ist erstes aber 100% sicher bin ich nicht. Und dann als Antworten nur anders formuliert immer, lies doch die Hilfetexte, bringt mir nichts. Und die Felder beim Screenshot hatte ich bereits vorher ausgefüllt. Meine Frage war ja nicht, wie ich einen Zeitraum angeben kann o.ä. Aber anstatt zu irgend einer der Fragen eine konkrete Antwort geben oder ggf. in der Hilfe markieren, kommt immer nur der gleiche arrogante Käse.


    Vielleicht auch einfach nächstes Jahr mal eine andere Software testen.

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, an keiner einzigen Stelle sehe ich eindeutig, ob die Kosten für Miete/Strom/... für den Zeitraum/Jahr/Monat anzugeben sind.

    Du siehst in meinem Screen, dass ich extra den Zeitraum beispielhaft markiert habe? Und wenn Du das Fragezeichen anklickst oder rechtsseitig schaust, dann sagt Dir das Programm, dass Du nur die in diesem Zeitraum angefallenen Kosten (tatsächliche Zahlung gem. § 11 EStG) ansetzen kannst.


    Aber anstatt zu irgend einer der Fragen eine konkrete Antwort geben oder ggf. in der Hilfe markieren, kommt immer nur der gleiche arrogante Käse.

    Und was ist daran "aroganter" Käse, wenn Du nicht liest, was man Dir als Info mitgibt und was das Programm erläutert.


    Und die letzten Zweifel beseitigen dann, nach Eingabe von ein paar Zahlen, die Programmberechnungen.


    Von daher diese letzten Worte zur Hilfe noch, bevor ich mich aus Deinen Threads verabschiede, da Du mir doch zu freundlich bist und ich das in meiner Freizeit nicht brauche. Ein Danke hätte auch gereicht.

    • Offizieller Beitrag

    aber bei den Arbeitszimmer-Angaben sind einige Punkte m.M. nach nicht selbsterklärend

    Da in der Regel von einer ganzjährigen Nutzung ausgegangen wird, sind Jahresbeträge die Regel, von denen dann der Anteil des Arbeitszimmers ermittelt wird. Bei unterjähriger Nutzung hilft vielleicht auch einmal ein Blick in die steuerliche Hilfe (über das Fragezeichen oder das Menü). Dort sind auch weitere Hilfen zu finden wie Hinweise zu den Einkommensteuerrichtlinien etc. Gerade im Hinblick auf das Arbeitzimmer ist hauptsächlich durch die Rechtsprechung des BFH in den letzten Jahren vieles in Bewegung - hier gibt aber die steuerliche Hilfe oder auch das Stichwort "Arbeitszimmer" im www viele Hilfen. Ich habe hier z. B. das gefunden https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/691770/. HIer findest du unter VII auch Berechnungshinweise.

    hilft vielleicht auch weiter.


    Konkrete Zahlen "was wird akzeptiert" wirst du nicht bekommen, weil es einfach auch Tatbestandsbeurteilung deines Finanzbeamten ist. 23% bei einer 200 qm-Wohnung ist eher viel, bei 70 qm möglicherweise noch akzeptabel.

    Vielleicht auch einfach nächstes Jahr mal eine andere Software testen.

    Die werden dir hier auch nicht mehr helfen - ich kenne andere Software. Selbst die Software für Profis setzt bestimmte Kenntnisse voraus, hier bekommst du wesentlich mehr HInweise.

  • Wie soll man denn nachweisen, dass man das Zimmer fast nur beruflich nutzt? Das ist doch praktisch unmöglich.

    Deshalb schrieb miwe4 ja auch: "bzw. glaubhaft machen"!

    Es ist z.B. nicht glaubhaft, wenn Du eine 1-Raum-Wohnung hättest....

    Aber wenn ich schreibe, dass der Raum 23% der Gesamtfläche ausmacht, kanns schlecht eine 1-Raum-Wohnung sein. Lebe alleine in einer 70m² Wohnung, mit Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur, Balkon und einen weiteren Raum, wo ich jetzt immer arbeite.

    Ich weiß halt nur nicht, ob 23% evtl. schon zuviel sind und ich ggf. ein kleineren Raum (Schlafzimmer) angeben müsste, auch wenn ich nunmal in dem Raum arbeite. Die Regelungen sind ja teilweise weit weg von der Realität.

    YetAnotherAccount hat innerhalb seiner Gesamtwohnflächenangabe die einzelnen Zimmer und auch einen Balkon aufgeführt.

    Zählt eigentlich in Verbindung mit einem Arbeitszimmer bei der Angabe der Wohnungsgesamtfläche ein Balkon oder Terrasse mit, oder muss diese Fläche (hälftig) doch mit angegeben werden?