Heilfürsorgebeiträge bei Beamten

  • Guten Tag,


    erstmal freundliche Grüße an das Forum. Bei meiner Recherche konnte ich schon einige interessante Beiträge lesen, aber nicht zu meinem Problem.

    Ich bin Beamter (Polizei) und zahle somit keine Krankenkassenbeiträge im klassischen Sinne.

    Allerdings ist die ehemals Freie Heilfürsorge gar nicht mehr frei, ich zahle im Jahr dafür einige hundert Euro. In meiner Steuererklärung wird mir das jedes Jahr nicht anerkannt. Für macht es keinen Unterschied, ob mein Arbeitgeber Beiträge an eine Krankenkasse abführt oder die Gehälter dafür kürzt, um die Rechnungen seiner Bediensteten direkt zu bezahlen.

    Leider finde ich zur Absetzbarkeit dieser Beiträge nichts, auch nicht bei Dr. Google.


    Kann mir hier jemand die Frage beantworten, ob das Finanzamt das zu Recht nicht anerkennt.

  • Gib einmal in der Suche oben "Heilfürsorge" ein oder "Heilfürsorge Eigenanteil" - da bekommst du eine Antwort.

    Kurz: es sind keine Vorsorgeaufwendungen und damit nicht in der Anlage einzutragen, sondern dein Eigenanteil an den Aufwendungen der Kasse "Heilfürsorge" (wie jeder Arbeitnehmer auch für jedes Rezept, für jeden Krankenhausaufenthalt auch, und hier sind die Zuzahlungen zusätzlich zu den Beiträgen, die häufig monatlich mehrere hundert Euro betragen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin Beamter (Polizei) und zahle somit keine Krankenkassenbeiträge im klassischen Sinne.

    Allerdings ist die ehemals Freie Heilfürsorge gar nicht mehr frei, ich zahle im Jahr dafür einige hundert Euro.

    Wenn Du so etwas in der Art meinst: Heilfürsorge in Niedersachsen zum 1. Januar 2017 wieder eingeführt


    Der kleine aber feine Unterschied ist, das andere ihre Krankenversicherung aus versteuertem Gehalt zahlen müssen, Du aber "nur" weniger Bezüge bekommst, weil die freie Heilfürsorge darauf mit einem gewissen Satz angerechnet wird. Dein "Beteiligung an den Kosten" wird also nicht der Besteuerung unterworfen, also hast Du auch keinen Sonderausgabenabzug. Ansonsten wäre das eine doppelte Vergünstigung. Und günstig ist die Versicherung/Belastung durch weniger Bezüge doch immer noch, wenn man einmal die üblichen KV-Beiträge ansieht. Da bringt einem auch der Sonderausgabenabzug nicht viel und im Einzelfall sogar gar nichts.

    • Offizieller Beitrag

    (wie jeder Arbeitnehmer auch für jedes Rezept, für jeden Krankenhausaufenthalt auch, und hier sind die Zuzahlungen zusätzlich zu den Beiträgen, die häufig monatlich mehrere hundert Euro betragen.

    Nein, noch nicht einmal das, weil die das ja alle aus bereits versteuerten Einnahmen bezahlen müssen. ;)