Hallo ich benutze die vereinfachte EÜR im Steuersparbuch 2019. Nun habe ich eine Frage zu den Betriebseinnahmen und deren Eintragungen. Ich bin selbstständig im Bildungsbereich tätig. Meine Honorare sind von der Umsatzsteuer befreit . Ich habe sie deshalb in der EÜR 2019 unter Zeile 15 ( Umsatzsteuerfreie , nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen usw. ) eingetragen.
Für 2019 hatte ich noch eine Besonderheit. Nebenberuflich habe ich noch im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages eine Einnahme von 2200 Euro gehabt. Da in der EÜR 2019 unter den Abschnitt Betriebseinnahmen auch steuerfreie Betriebseinahmen angeben werden sollen, frage ich mich wo ich die eintragen kann? Ich würde diesen Übungsleiterfreibetrag mit in die Zeile 15 eintragen. Die restlichen für die Betriebseinnahmen relevante Zeilen ( 11 ,12,13,14) passen meiner Meinung nicht. In welche Zeile bei den Betriebseinnahmen muss jetzt diese steuerfreie Betriebseinnahme (Übungsleiterfreibetrag ) eingetragen werde? Eintragen als Einnahme muss ich sie, da sie in der Zeile 91 wieder vom Gewinn abgezogen werden. Das ist neu gegenüber der EÜR 2018.