Hallo zusammen,
da ich in diesem Jahr Baukindergeld beantragen möchte, habe ich mich das erste Mal in meinem Leben mit dem Thema Steuererklärung befasst - und da ich schonmal dabei war, wollte ich rückwirkend bis 2016 alle Steuererklärungen nachholen. Dabei hat sich rausgestellt, dass meine Frau und ich bereits seit mehreren Jahren Steuerpflichtig sind (von 2016 bis 2019 haben wir Elterngeld bezogen) und uns jetzt ein (voraussichtlich) saftiger Verspätungszuschlag droht. Wir wurden zwar noch nie vom Finanzamt angeschrieben, aber das ändert ja nichts an der Tatsache, dass wir steuerpflichtig sind.
Wenn man von dem seit letzten Jahr geltenden Mindestsatz von 25€ pro angefangenen Monat ausgeht, wären das grob überschlagen:
25€ x 36 Monate x 2 Personen = 1800€ an Verspätungszuschlägen allein für die Steuererklärung von 2016
Nun zur pikanten Frage: Werden für die versäumten Jahre 2017 & 2018 ebenfalls Verspätungszuschläge fällig und addieren sich dann zum Verspätungszuschlag von 2016 (dann wären wir ca. bei 3600€ allein an Verspätungszuschlägen ) oder wird ein Verspätungszuschlag nur einmalig berechnet?
Habe ich eventuell sogar einen Denkfehler und es kommt am Ende gar nicht so dicke? Eine freundliche Dame von der Steuerhilfe meinte am Telefon, dass vielleicht nur mit ca. 100€ Strafe zu rechnen wäre, da (wenn ich alles richtig eingegeben habe) nur im Jahr 2016 eine Steuerrückzahlung von ca. 90€ anstand – alle anderen Steuererklärungen waren im grünen Bereich.
Ich würde mich sehr über Meinungen, Erfahrungen oder geballtes Fachwissen freuen – und dafür schonmal ein großes Dankeschön!