EÜR manuell gebuchtes Anlagevermögen gegen Bank 1200 buchen

  • Hallo,


    ich bin dem Handbuch (2020 S159ff) gefolgt und habe ein gerade gekauftes Notebook (900€ Netto) wie ab S.159 beschrieben, in der Anlageverwaltung manuell eingetragen (Afa und Sonderafa).

    Das klappt, auch stimmt der verbliebene Gewinn. Nur leider finde ich keinen Weg, den Betrag vom "Anlagekonto" gegen das Bankkonto zu buchen, von dem das Notebook bezahlt wude.


    Geht das dann irgendwie noch?


    Mir ist natürlich klar, dass das ganze funktioniert, wenn man über das normale Buchen von Online Banking Umsätzen geht.


    PS: Versucht mal das Konto bei einem WG des Anlagevermögens nachträglich zu ändern. Da kommt dann die Meldung, dass dann alle Buchungen weg sind, was ja ok ist. Leider ist dann auch der zugehörige Online Banking Umsatz weg und man bekommt ihn auch nicht mehr eingelesen, auch wenn man das Datum des letzten Umsatzabrufes löscht.

    Da hilft dann nur ein Backup oder das Konto auf Offline zu setzen und eine manuell erstellte CSV mit dem entsprechenden Umsatz einzulesen.


    Danke

  • hallo,


    das hatte ich gemacht und habe es gerade nochmal probiert, dann kam die Meldung:

    "Es existiert bereits eine Buchung ... Konten: 490 an 1200)


    Nur leider steht der Betrag noch in der Online Banking Umsätze Liste unter "nicht verarbeitete Umsätze".


    Daraufhin habe ich bemerkt, dass es nicht das Konto 1200 war, sondern 1250. Habe leider zwei Konten.

    Habe dann auf 1250 (um)gebucht, es bleibt dann aber dabei, dass der Betrag noch in der Online Banking Umsätze Liste unter "nicht verarbeitete Umsätze" steht.


    Wird dann wohl ein Bug sein, oder gibt es noch einen Trick?

  • um nochmal auf mein Bild ´neuanschaffung´zurück zu kommen...

    das Bsp. für Anlagegutbuchung war auf die schnelle gemacht um die Schritte zu verdeutlichen.


    Natürlich ist nicht das Anlagekonto 0480 GwG bis 800,-- € zu verwenden, da Netto € 900,--


    wenn kein 0485 Sammelposten-Pool besteht, ist natürlich 0470 Computeranlagen (AfA 3 Jahre) zu buchen.

    weniger 0490 Sonstige BGa

  • ja schon klar, dass es nicht 480 sein kann.


    allerdings habe ich ein Notebook, ein ipad Pro und ein mini PC und eine Workstation, für die wurden in der Vergangenheit immer ein extra Konto angelegt, vermutlich kopiert aus einem 400er Konto (habe leider nur einen kurzen Kontenplan erhalten, obwohl ich einen langen haben wollte) von daher würde ich dies beibehalten und nicht alles in 0470 "hineinwerfen", zumal der Begriff "Computeranlagen" in den 90er verwendet wurde. Ein iPad Pro (ohne Tastatur) wäre aus meiner Sicht keine Computeranlage und ist vom Preis her auch kein GWG.


    490 hatte ich nur angegeben, da es im Buhl Handbuch im Beispiel stand.

  • Dein Problem ist nicht die "Länge" deines Kontenplanes - im Endeffekt ist das Konto gleichgültig, solange du gleiche Sachverhalte immer auf dem gleichen Konto buchst.

    Dein Problem ist, dass du nicht aus der Bankbuchung heraus die Anlagen im Betriebsvermögen angelegt hast, sondern danach oder davor.

    Eine nachträgliche Zuordnung der Bankbuchung müsste aber gehen - bin nicht am PC und kann nicht prüfen. Aber auch das dürfte nicht problematisch sein, wenn du einmal die Buchung Computer an Bank in der EÜR stehen hast und zum anderen den Computer im Betriebsvermögen angelegt hast. Wichtig ist dann nur noch, dass die Abschreibung am Ende des Jahres übertragen wird.

  • zumal der Begriff "Computeranlagen" in den 90er verwendet wurde.

    dann hinkt Buhl hinterher.

    Dort wird ein Notebook, wahrscheinlich der Einfachheit halber, als ´computeranlagen´mit der AfA-Dauer von ´Personalcomputer´3 Jahre gelistet.


    in der offiziellen BMF-Tabelle wird das Zeugs unter

    6.14.3.2 Workstations, Personalcomputer, Notebooks und 3 deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme u.ä.) ND - 3 Jahre

    geführt.

    Datev verwendet dafür 0490 sonstige BGA

    Auch braucht man nicht für jeden Bleistiftspitzer ein sep. Konto, sondern kann alles in 0490 wie in eine Legokiste ´hineinwerfen´