Verpflegungsmehraufwand Werkvertrag

  • Hallo zusammen,


    ich arbeite bei einem Ingenieurdienstleister. Ich habe eine erste Tätigkeitsstätte, wo ich nur selten arbeite (max. 1x pro Woche in der Regel). Die meiste Zeit verbringe ich bei unserem Auftraggeber in Form eines mobilen Arbeitsplatzes.

    Jetzt zu meinen Fragen:

    - Ich bin somit ja - wenn ich beim Kunden bin - mehr als 8 Stunden unterwegs bzw. nicht an meiner ersten Tätigkeitsstätte. Ich stemple morgens in meiner Firma an und fahre dann via Shuttle zum Kunden. Sprich die Zeit für die 8 Stunden Abwesenheit laufen ab dem Einstempeln und späterem Ausstempeln (ebenfalls wieder in meiner Firma)??

    - Gilt die 3-Monats-Frist hier weiterhin oder gab es eine Änderurng für den Verpfelgungsmehraufwand, die ich übersehen habe?

    - Kann ich jedes Jahr diese 3 Monate Verpflegungsmehraufwand geltend machen oder nur einmalig, solange keine 4-wöchige Unterbrechung vorliegt?

    - Gibt es eine andere Möglichkeit, Kosten geltend zu machen, ähnlich dem Verpflegungsmehraufwand? Hintergrund ist der, das ich quasi das ganze Jahr beim Kunden im Werk-/Dienstvertrag vor Ort bin und dort z.B. die Kantine nutze.


    Vielen Dank vorab für eure Antworten


    Gruß

    thors

  • Weshalb sollte hier die 3-Monats-Frist nicht greifen? Du hast innerhalb der 3 Monate ausreichend Zeit, um günstige Verpflegungsmöglichkeiten zu finden (die du ja über die Kantine des Kunden auch hast). Ein Jahreswechsel ist keine Unterbrechung der Tätigkeit, soweit ich weiß, damit fängt die 3-Monats-Frist nicht wieder neu an.

    Was fallen dir denn für weitere Kosten an? Überlege doch einmal, bevor du hier uns fragst, was du möglicherweise noch ansetzen könntest. Dürfen wir dir sowieso in dieser Form nicht beantworten, da Steuerberatung und nicht Programmbedienung.

    • Offizieller Beitrag

    Dürfen wir dir sowieso in dieser Form nicht beantworten, da Steuerberatung und nicht Programmbedienung.

    Eben, das hier zielt offensichtlich auf eine Steuerberatung ab. Wird zudem auch in Programmen wie dem steuer:Sparbuch beantwortet.

  • Billy

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    ... und dort z.B. die Kantine nutze.

    Und einfach einmal überlegen, welcher "Mehraufwand" Dir dann noch gegenüber einem "normalen" Arbeitnehmer entsteht.