Personenkonto

  • puh, hier hat sich ja einiges geämdert... kann ich keine Privaten Nachrichten mehr schreiben?


    aber darum geht es mir nicht unbedingt.


    Es gibt eine Firma in unteren Stammdaten, die sowohl kunde bei uns ist, aber auch lieferant. ich habe sie einmal mit einer 10000er nummer als kunde und mit einer 70000 als lieferant. nun haben wir beim einlesen des BS das X bekommen mit dem hinweis: das angegebene Personenkonto ist entweder bei keiner oder bei mehreren adressen hinterlegt. deshalb konnte keine zuordnung erfolgen.


    was nun?

    LG Jenny


    :arrow: Tippfehler dienen der Allgemeinen Belustigung :popcorn:

  • Hallo Jenny,

    hast Du für beide Adressen das gleiche Buchungskonto hinterlegt? Ich habe auch solche Fälle, trenne die aber komplett, d.h. zwei Konten und zwei Adressen. Theoretisch sollte es auch anders gehen, aber vermutlich hat irgendein Programmierer diesen Fall nicht bedacht...

    ---
    Thomas Erichsen
    WISO Kaufmann (jetzt "Unternehmer") Professional Nutzer seit 2004, Soll-versteuernd, SKR-04

  • Moin!


    Die Trennung mit den zwei Personenkonten ist richtig. Du solltst aber auch entsprechend diese getrennten Personenkonten in die BuHa übernehmen, einmal als Debitor und einmal als Kreditor. Dann hast Du keine Probleme mehr.


    Gruß

    Chris

  • Aber nicht bei Bilanzierung - Stichwort "Saldierungsverbot" :saint:

    Grundsätzlich ist das richtig!


    Aber es kann geprüft werden ob eine Aufrechnung nach § 387 BGB möglich ist.


    Natürlich ist es immer günstiger für den Debitor, der auch Kreditor ist, ein separate Konten anzulegen. Ich nutze jedoch für meinen Hauptdebitor, der mir monatlich im Zusammenhang mit meiner Leistung auch Versicherungen und Leasingkosten in Rechnung stellt nur das Debitorenkonto, da die Verrechnung immer zum Monatsende erfolgt und somit der Einblick in die Vermögenslage nicht beeinträchtigt ist.

  • da die Verrechnung immer zum Monatsende erfolgt und somit der Einblick in die Vermögenslage nicht beeinträchtigt ist.

    okay, aber was ist mit dem bilanziellen Ausweis der Forderungen und Verbindlichkeiten....nicht mehr "wirklich" eindeutig :fie:


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Du solltest nicht so einfach von einem Makler auf die gewerbliche Wirtschaft schließen. Und das Saldierungsverbot gilt nicht nur für Bilanzierung, ist aber bei einer EÜR nur im Aufwands-/Ertragsbereich relevant, da Personenkonten kein Muss sind.


    Ich habe den Fall, dass ich von einem Unternehmen auf der einen Seite Einnahmen habe, die fremde Dritte über dieses Unternehmen zahlen und das Unternehmen hierfür einmal im Monat Provision kassiert. Ich trenne hier fein säuberlich - schon um die Einnahmen im laufenden Monat komplett zu sehen und die Ausgaben für den kommenden Monat habe.

  • okay, aber was ist mit dem bilanziellen Ausweis der Forderungen und Verbindlichkeiten....nicht mehr "wirklich" eindeutig

    In der Bilanz erscheint hierüber kein Ausweis, da zum 31.12. kein OP hierzu vorhanden ist.


    Du solltest nicht so einfach von einem Makler auf die gewerbliche Wirtschaft schließen.

    Ich weiß jetzt nicht, wer hier Makler sein soll, aber die Aufrechnung nach § 387 BGB gilt für alle Wirtschaftszweige. Und somit ist es für alle erlaubt, bei denen hierdurch der Einblick in die Vermögenslage nicht beeinträchtigt wird. Alles andere bleibt jedem selber überlassen. Im übrigen gehört ein Makler als Dienstleister auch zur gewerblichen Witschaft.;)

  • Aufrechnung musst du dem Partner aber erklären und ausserdem gilt bei der Buchhaltung eben zusätzlcih HGB und Steuerrecht und hier ist das Saldierungsverbot kodifiziert und da lex specialis immer lex generalis außer Kraft setzt, ist für die Buchhaltung das Saldierungsverbot zu beachten!

    Ausserdem ist bei mir am Jahresende der Saldo nicht Null! Forderungen und Verbindlichkeiten haben unterschiedliche Fälligkeiten und Zahlungszeitpunkte.

  • Forderungen und Verbindlichkeiten haben unterschiedliche Fälligkeiten und Zahlungszeitpunkte

    Damit wäre für Dich auch keine Aufrechnung möglich. Für mich schon und für den TE vielleicht.


    und da lex specialis immer lex generalis außer Kraft setzt,

    Wenn Du das grundsätzlich so siehst...


    Aufrechnung musst du dem Partner aber erklären

    Sorry, hier musst Du mir erklären wer der Partner ist.

  • "Kein OP" heißt doch aber nicht, dass die Zuordnung an sich bzgl. der Jahresverkehrszahlungen korrekt sind?

    Ja, das ist vollkommen richtig! Hier kommt es natürlich auch darauf an, ob dies für einen wesentlich ist. Wir reden hier ja hoffentlich nicht von 6-stelligen Erträgen, die mit 7-stellingen Aufwänden verrechnet werden. ;) Und die Vermögenslage betrachte ich doch eher in Forderungen und Verbindlichkeiten als in JVZ-Soll/Haben.



    Hoffe aber, dass für JennyG.83 die Fragestellung abschließend geklärt ist ;)

    Bestimmt! Da unser Exkurs ja auch nicht unbedingt etwas mit der Frage zu tun hatte.;)

  • Wir reden hier ja hoffentlich nicht von 6-stelligen Erträgen, die mit 7-stellingen Aufwänden verrechnet werden

    Aber nein, das Buchhaltungstier an sich ist doch pingelig, da kommt es doch nicht auf die Höhe des Betrages an :miffy: :vain:


    Aber stimmt - genug über Nebenschauplätze nett geplaudert :)

  • hallo Chris, das habe ich auch so gemacht, aber es ist wieder ein "rotes X" in der Belegerfassung. Ich hatte es schon mal geschafft, aber jetzt taucht es wieder auf

    LG Jenny


    :arrow: Tippfehler dienen der Allgemeinen Belustigung :popcorn:

  • ganz genau, es kommt links das x, in der Belegerfassung, mit dem Text "Das angegebene Personenkonto ist entweder bei keiner oder mehreren Adressen hinterlegt, deshalb konnte keine zuordnung erfolgen." Diesmal habe ich alle Kreditoren angeschaut und konnte den fehler finden, bei 2 unterschiedlichen kreditoren stand beides mal im Feld "Vorgabe für FiBu Buchungskonnto" das gleiche konto, klar, das kann ja nicht gehen. ich habe dort dann das gleiche konto wie unter "Adressnummer" stand, eingegeben, dann ging das x weg.


    aber als ich das Thema eröffnet habe, hatte ich einen anderen Lösungsweg genommen, da lag es nicht da dran. leider weiß ich nicht mehr, was ich tat. ich werde scheinbar vergesslich

    LG Jenny


    :arrow: Tippfehler dienen der Allgemeinen Belustigung :popcorn: