Hallo,
ich habe aktuell einen recht "komplizierten" Steuerfall bzw. eine Frage, auf die ich so einfach keine Antwort im Internet finden konnte. Um die Frage beantworten zu können, muss ich jedoch erstmal den Kontext erläutern, der folgendermaßen aussieht:
Ich (19 Jahre alt), habe im letzten Jahr gearbeitet und auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Da ich insgesamt weniger als 9.168 € (Steuerfreibetrag) verdient habe, kann ich mir die Steuern komplett zurückholen. Soweit so gut.
Nun ist es so, dass ich bei meinen Eltern wohne. Während ich die Steuererklärung meiner Eltern gemacht habe, gab mir die Wiso Software den Tipp, dass ich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes (also ich) als Kosten geltend machen kann. Diesen Tipp habe ich so weit befolgt und meine Eltern bekommen dadurch auch einiges mehr an Geld zurück (mehr als ich an Steuern zurückbekommen könnte).
Nun kommt meine Frage: 1. Ist es möglich, dass ich trotzdem noch eine Steuererklärung abgeben kann, um so meine gezahlten Steuern zurückzuholen? Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können ja entweder bei mir selber ODER bei meinen Eltern angegeben werden. Wenn ich nun jedoch meine Lohnsteuerbescheinigung aus 2019 aus Elster importiere, werden diese Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auch automatisch eingetragen und ich kann sie auch nicht löschen.
2. Wie kann ich eine Steuererklärung abgeben, meine Lohnsteuerbescheinigung importieren und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge NICHT als Sonderausgabe in der Software geltend machen?
3. Ist das überhaupt möglich?
Ich bedanke mich für jede Antwort und entschuldige mich, wenn ich mit meiner Frage im falschen Forum gelandet bin.
LG