Kindergeld vs. Kinderfreibetrag - Verständnisfrage

  • Der Vorteil ist m. E. aber geringer, denn bei der Steuer wird dann das erhaltene Kindergeld abgezogen. Ich weiß nicht, ob dies bei der Günstigerprüfung berücksichtigt wird (wäre tatsächlich ein Vorteil bei einem Grenzsteuersatz von annähernd 50% einschließlich Soli)

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    Der Vorteil ist m. E. aber geringer, denn bei der Steuer wird dann das erhaltene Kindergeld abgezogen. Ich weiß nicht, ob dies bei der Günstigerprüfung berücksichtigt wird (wäre tatsächlich ein Vorteil bei einem Grenzsteuersatz von annähernd 50% einschließlich Soli)

    Die Vergleichsberechnung der Günstigerprüfung vergleicht selbstverständlich die Höhe der tatsächlichen steuerlichen Auswirkung mit der Höhe des Kindergeldanspruchs. Also wie es dort steht, die Steuerersparnis nach Ansatz der kindbezogenen Freibeträge mit dem Kindergeldanspruch (2.490€ steuerliche Auswirkung gegenüber 2.388€ Kindergeldanspruch). Ansonsten wäre wo eine Vergleichsberechnung auch ziemlich überflüssig.