FA ändert Bescheid aus 2018 - neue Einspruchsfrist?

  • Hallo zusammen,


    ich habe im Jahr 2018 eine Abfindung bekommen, aus der mein Arbeitgeber auf meinen Wunsch hin einen Teil in die gesetzliche Rentenversicherung (Ausgleich von Abschlägen) eingezahlt hat. Leider habe ich vergessen, diesen Betrag in der Steuererklärung 2018 als Vorsorgeaufwendung anzugeben. Nachdem ich das bemerkt hatte, war die Einspruchsfrist für den Steuerbescheid aus 2018 bereits abgelaufen und das FA hat daher eine Änderung abgelehnt.


    Allerdings habe ich aktuell gerade einen neuen Bescheid für 2018 bekommen. Grund war eine Mitteilung des Betriebsfinanzamtes zu einem Fonds, den ich besitze und aus dem sich steuerliche Änderungen ergeben hatten. Die von mir wegen Rentenzahlung beantragten Änderungen waren aber nicht berücksichtigt. Meine Frage ist nun: ist der Vorgang nun wieder "offen", gilt also jetzt die Einspruchsfrist neu und kann ich die Renteneinzahlung nunmehr mit Aussicht auf Erfolg nachtragen lassen (ggf. kein Einspruch sondern Antrag auf Änderung) oder habe ich da keine Chance?


    Bin für jede Hilfe dankbar.

    Der Zahlmeister ;)

    • Offizieller Beitrag

    In dem Berichtigungsbescheid wird in der Rechtsbehelfsbelehrung sicherlich so etwas in der Art wie "Dieser Bescheid ist anfechtbar, soweit die Änderung reicht." stehen.


    Will heißen, Du kannst gegen die dieser Änderung zu Grunde liegenden Besteuerungsgrundlage punktuell Einspruch einlegen. Alle anderen Besteuerungsgrundlagen sind nicht anfechtbar. Zur Begründung Deines Einspruchs bittest Du um Berücksichtigung der bisher versehentlich nicht geltend gemachten Besteuerungsgrundlagen xyz und beantragst die Änderung des angefochtenen Bescheides soweit die Änderung reicht.