Umsatzsteuererklärung - Berechnungszeitpunkt und Kleinunternehmer?

  • Hi Leute,


    ich versuche das kurz und knapp zu halten...

    mit WISO Steuer 2020 (Mac) mache ich gerade meine Steuererklärung für 2019, ich bin angestellt aber nebenbei auch freischaffender Musiker, wobei ich schon immer mit der freischaffenden Tätigkeit wenig verdient habe und in 2019 sogar gar nichts. Das Programm hat bei der Einkommenserklärung die Anlage EÜR aus meinen Angaben generiert und ich frage mich ob ich jetzt auch eine Umsatzsteuererklärung machen muss. In der Vergangenheit wurde meine Steuererklärung bzw. die Steuererklärung von mir und meiner Frau von einer Steuerberaterin gemacht und sie hat immer eine Umsatzsteuererklärung eingereicht, aber ich habe auch online gelesen, dass dies nicht notwendig sei, wenn man Kleinunternehmer ist. Stimmt das?


    Mit der Annahme dass ich eine Umsatzsteuererklärung machen muss, habe ich schon angefangen meine paar Daten einzugeben und bin auf ein Problem gestoßen. Bei 'Allgemeine Angaben' gibt es die Frage 'Die Steuer wird berechnet im Zeitpunkt'. Ich bin des Verständnis dass die Frage für mich als Kleinunternehmer nicht relevant ist, allerdings muss sie beantwortet werden um die Umsatzsteuererklärung abschicken zu können; keine Antwort gilt als Fehler.


    Ich freue mich auf die Unterstützung und bin im Voraus Dankbar!

    • Offizieller Beitrag

    Aber warum nur immer nach extern verlinken? Wo es erforderlich ist ok, aber wenn es auch anders geht, sollte man dich erst einmal mit "eigenen Mitteln" arbeiten.


    Wir haben doch wirklich schon oft erläutert, dass auch Kleinunternehmer eine USt-Erklärung abzugeben haben, wenn diese durch das Finanzamt angefordert wird.


    Und das für einen Kleinunternehmer die Istversteuerung das sinnvollste Kreuzchen ist, haben wir mindestens ebenso oft schon beantwortet.


    Von daher die Bitte an @WisoNewbie91 doch künftig auch einmal die erweiterte Forumssuche als Freund zu sehen und diese mit geeigneten Stichwörtern zu nutzen.

    • Offizieller Beitrag

    Aber warum nur immer nach extern verlinken?

    du kennst doch selbst die Antworten....

    noch bevor die eigentlich Frage in die Tasten gekloppt wurde....

    Dann hätte ich das nicht geschrieben.

  • Ich habe die Forumssuche benutzt aber leider habe ich die Antwort auf meine Fragen nicht gefunden.

    Wie ich schon geschrieben habe, bin ich davon ausgegangen dass ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss. Allerdings kann ich nicht sagen dass sie vom Finanzamt angefordert wurde. Vielleicht in früheren Jahren bei meiner Steuerberaterin, weiß ich nicht. Wenn das der Fall ist, gilt die Anforderung für eine unbefristete Zeit? Oder gilt die Anforderung nur einmalig? Kann man das Finanzamt einfach fragen ob sie eine Umsatzsteuererklärung verlangen?


    Was meinen Sie damit, dass die Ist-Versteuerung für Kleinunternehmer das sinnvollste Kreuzchen ist? Laut diesem Artikel ist man von der Frage nach der Soll-Versteuerung und Ist-Versteuerung befreit. Es gibt bei mir keine Soll/Ist Versteuerung da ich Kleinunternehmer bin und keine Umsatzsteuer zahle. Deswegen meine Verwirrung.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das der Fall ist, gilt die Anforderung für eine unbefristete Zeit?

    Das ist unterschiedlich. Du musst doch ggf. Post bekommen haben.


    Kann man das Finanzamt einfach fragen ob sie eine Umsatzsteuererklärung verlangen?

    So würde ich es machen. ;)


    Was meinen Sie damit, dass die Ist-Versteuerung für Kleinunternehmer das sinnvollste Kreuzchen ist?

    Weil Du in der EÜR auch eine Art Istversteuerung machst, da dort das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG anzuwenden ist.


    Was meinen Sie damit, dass die Ist-Versteuerung für Kleinunternehmer das sinnvollste Kreuzchen ist? Laut diesem Artikel ist man von der Frage nach der Soll-Versteuerung und Ist-Versteuerung befreit.

    Das ist eben so ein Ding mit orgendwelchen Artikeln. Die meinen, dass Dich das Thema überhaupt nicht interessieren muss, da Du ja keine USt abführen musst, wenn Du § 19 Absatz 1 UStG anwendest. Aber irgendwie musst Du den maßgeblichen Gesamtumsatz i.S. § 19 Absatz 3 UStG ja auch berechnen. Und da kommt eben wieder Soll- und Istversteuerung ins Spiel.


    Es gibt bei mir keine Soll/Ist Versteuerung da ich Kleinunternehmer bin und keine Umsatzsteuer zahle. Deswegen meine Verwirrung.

    Ich habe nicht ohne Grund gesagt:

    Und das für einen Kleinunternehmer die Istversteuerung das sinnvollste Kreuzchen ist, haben wir mindestens ebenso oft schon beantwortet.

    Und ohne ein Kreuzchen bei der einen oder anderen Alternative könntest Du die USt-Erklärung, auch mit den wenigen Daten als Kleinunternehmer, aufgrund eines dann aufpoppenden Programmhinweises (Fehlerhinweis) gar nicht abgeben.