Vorsteuer Kürzung - wie eingeben?

  • Guten Abend,

    ich arbeite mit "Mein Büro" und muss einige 19% Ausgaben in der VSt. um 14% oder 20% kürzen. Die Abziehbare Vorsteuer wird also gekürzt - es geht um die nicht abzugsfähige VSt.


    Bislang wurde das manuell in dieser Firma ausgerechnet. Ich würde das gerne automatisieren und in den betreffenden Konten (z.B. 4930 Bürobedarf) hinterlegen.


    Wenn ich im Kontenplan im jeweiligen Konto unter "Kategorie-Einstellungen" > "Nicht abziehbarer Anteil" die 14% oder 20% eintrage, passiert in der Umsatzsteuer-Voranmeldung nichts. Die Vorsteuer wird nicht gekürzt.

    Kann ich das automatisieren und wenn ja, wie?


    Sonnige Grüße

    Kate

  • Die Abziehbare Vorsteuer wird also gekürzt - es geht um die nicht abzugsfähige VSt.


    Bislang wurde das manuell in dieser Firma ausgerechnet. Ich würde das gerne automatisieren und in den betreffenden Konten (z.B. 4930 Bürobedarf) hinterlegen.

    hallo,

    ich verstehe immer noch nicht, warum die für Aufwandskonten vorgegebene VSt. prozentual, also um X-€ gekürzt werden sollte.


    Dass das FA. wg. fehlen bestimmter Rechnungsvorgaben z.B § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG Streichungen vornehmen kann ist mir bekannt.

    Aber warum Vorsteuerbeträge von Aufwände, welche vom Programm errechnet und vorgegeben sind (auch in Abhängigkeit mit den Anmelde,-Erklärungsformularen) um X % gekürzt werden sollten, entzieht sich meiner Kenntnis.

  • Dadurch das zusätzlich zur eigenen Nutzung noch 2 Gesellschafter/Vereine die Räume und die Güter nutzen, möchte das FA, dass bestimmte Güter 14% oder 20% als eine Art "Privatanteil" rausgerechnet werden. Dieser darf in der Erklärung/Buchung jedoch nicht als Privatausgabe gebucht sein.

    Sonnige Grüße

  • dass bestimmte Güter 14% oder 20% als eine Art "Privatanteil" rausgerechnet werden.


    2 Gesellschafter/Vereine die Räume und die Güter nutzen,

    das hat aber nun nicht mehr viel von der prozentualen Aufteilung der VSt. , eher um Gesellschafter-Zuordnung des Aufwand zu tun.


    Bislang wurde das manuell in dieser Firma ausgerechnet.

    wenn es bisher so funktioniert hat.....

    ______

    Erinnert mich an die beiden Thread´s von mal_ne_frage_66 Buchungserfassung und Software für gemeinnütziges Unternehmen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kate_DGH,

    Dadurch das zusätzlich zur eigenen Nutzung noch 2 Gesellschafter/Vereine die Räume und die Güter nutzen, möchte das FA, dass bestimmte Güter 14% oder 20% als eine Art "Privatanteil" rausgerechnet werden. Dieser darf in der Erklärung/Buchung jedoch nicht als Privatausgabe gebucht sein.

    Liegt da nicht ein Missverständnis vor?


    Wenn ich im Kontenplan im jeweiligen Konto unter "Kategorie-Einstellungen" > "Nicht abziehbarer Anteil" die 14% oder 20% eintrage, passiert in der Umsatzsteuer-Voranmeldung nichts. Die Vorsteuer wird nicht gekürzt.

    Das würde ja auch gegen das Saldenverbot verstoßen. Das macht sich nicht in KZ 66 bemerkbar, sondern immer in KZ 81

    Der absetzbare Teil wird reduziert um den Teil einer Privateinnahme.

    Das läuft vollautomatisch ab.

    Zudem ist Deine Handrechnung nicht ganz genau.

  • Deine Rechnung kann ich nicht nachvollziehen, aber Dein technisches Problem.


    Rechnung: 2274,49 netto -> 432,15 MWSt, davon 14% Kürzung 60,50, verbleiben 371,65 Euro abziehbare VorSt wäre meine Rechnung


    Technik:

    Das hatte mich auch schon mal frustriert. Was hab ich da rumprobiert. Ich lege extra ein Konto an, in dem der Steuerschlüssel "Umsatzsteuerfrei (Einkauf)" fix hinterlegt ist und lass automatisch 14% auf dieses Konto buchen. Dann splittet das Programm nur den Nettobetrag auf, nicht jedoch die MWSt. Vermutlich soll das so sein. Der einzige vorhandene Anwendungsfall sind die Bewirtungskosten, wo 30% auf "Nicht abziehbare Bewirtungskosten" umgebucht werden, aber nur der Nettobetrag, weil die 30% nur die EÜR betreffen und nicht die MWSt.



    Mit anderen Worten, es bleibt nur die klassische manuelle Splittbuchung.


    Die fachliche Frage ist, soll das wirklich so gemacht werden oder soll ein echter Privatanteil als umsatzsteuerpflichtige Einnahm gebucht werden (das meint SAMM)? Das ergibt die gleiche USt-schuld wie Deine Vorgehensweise, ist steuerrechtlich aber ein komplett anderer Fall. Für diesen Fall gibt es das Feld Privatanteil in den Kontendetails.

  • Vielen Dank für die Hilfe S. Doberstein und SAMM! Ihr habt mir wichtige Hinweise gegeben und ich merke selbst, dass ich dieses Thema unserem neuen Steuerberater zeigen muss. Manchmal kann und sollte man eben nicht einfach alles so machen, wie es immer gemacht wurde.

    Welcher Weg jetzt der richtige sein wird, wird das nächste Gespräch zeigen.