Vermietete Wohneinheit und Arbeitszimmer: Ansatz von (gleichen) Werbungskosten

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Verständnisfrage, weil ich nicht so ganz verstehe, ob das Wiso dazu in der Lage ist:


    In unserem Haus gibt es eine vermietete Wohneinheit und das Arbeitszimmer meiner Frau. Wo setze ich jetzt nun z.B. die Kosten für den Schornsteinfeger an?

    In den Werbungskosten für die vermietete Wohneinheit oder/und bei den Werbungskosten meiner Frau und/oder wo ganz anders?


    Die eigentliche Frage dahinter ist ja, ob das Programm versteht, dass die Schornsteinfegerkosten teilweise auf die vermietete Wohnung und teilweise auf das Arbeitszimmer geschrieben werden müssen? Oder muss ich diese Aufteilung selber vornehmen? Wenn ja, muss ich dann zwei Mal die gleiche Summe ansetzen?


    Das andere Sachen anders aufgeteilt werden müssen, ist mir klar. So wird z.B. die Hausratversicherung natürlich nur anteilig dem Arbeitszimmer zugeschrieben, aber keinesfalls der Mietwohnung.


    Vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    In unserem Haus gibt es eine vermietete Wohneinheit und das Arbeitszimmer meiner Frau. Wo setze ich jetzt nun z.B. die Kosten für den Schornsteinfeger an?

    In den Werbungskosten für die vermietete Wohneinheit oder/und bei den Werbungskosten meiner Frau und/oder wo ganz anders?

    Das kommt doch auf die Art der Kosten an. Vom Grundsatz her betrifft die Schornsteinfegerrechnung ja erst einmal das gesamte Objekt. Welche Sondermaßnahmen ggf. durchgeführt worden sind, kannst doch nur Du selber beurteilen.

  • Liebe(r) miwe4,


    leider beantwortet das meine Frage in keinster Weise. Klar weiß ich, welche Ausgaben auf welchen Teil entfallen. Die Frage ist doch gewesen, ob es innerhalb von Wiso egal ist, wo ich diese Kosten eintrage und das Programm dann anhand meiner Flächennutzung die Kosten aufteilt, oder ob ich das machen muss?

    Es geht hier um die Kombination aus Arbeitszimmer und vermieteter Wohneinheit. Ich habe leider keinen Kollgegen, den ich diesbezüglich fragen kann. Entweder haben diese nur eine vermietete Wohneinheit, oder ein häusliches Arbeitszimmer, aber niemand hat eine Kombination mit beiden Sachen. Deswegen meine Frage an die Profis hier.


    Nochmal:

    Ich habe (als Beispiel) Schronsteinfegerkosten, die (natürlich) auf das gesamte Objekt entfällt (selbstgenutzte Wohneinheit inkl. hausliches Arbeitszimmer und vermietete Wohneinheit).


    Wo würdet ihr die Gesamtkosten eintragen?

    - Werbungskosten Arbeitszimmer?

    - Werbungskosten vermietete Wohneinheit?

    - egal, weil Wiso die Flächen kennt und es dementsprechend aufteilt?

    - ganz wo anders?


    Vielleicht kann man es einfach mal an dem Beispiel der Schornsteinfegerkosten erklären, dann wäre mir und anderen schon sehr geholfen.

    • Offizieller Beitrag

    leider beantwortet das meine Frage in keinster Weise. Klar weiß ich, welche Ausgaben auf welchen Teil entfallen. Die Frage ist doch gewesen, ob es innerhalb von Wiso egal ist, wo ich diese Kosten eintrage und das Programm dann anhand meiner Flächennutzung die Kosten aufteilt, oder ob ich das machen muss?

    Es geht hier um die Kombination aus Arbeitszimmer und vermieteter Wohneinheit. Ich habe leider keinen Kollgegen, den ich diesbezüglich fragen kann.

    Beantwortet es schon, denn das Programm kennt ja unterschiedliche Aufteilungsmaßstäbe. Die Aufteilungen, die das Programm kann, erkennst Du doch an den entsprechenden Zuordnungen. Da die aber meines Wissens nach an verschiedenen Punkten nicht verknüpft sind, kann die Aussage eben nicht allgemein gemacht werden und es werden wohl Kontrollen und ggf. Handarbeit notwendig sein. Und da sind wir anderen User mangels Kenntnis aller Tatbestandsmerkmale im Einzelfall außen vor.


    Da gibt es eben Kosten, die von mir angesprochenen Kosten, die das ganze Objekt betreffen. Dann wieder solche Kosten, die nur bestimmte Teile des Objektes betreffen und entweder ganz abziehbar sind oder gar nicht abziehbar. Und dann wiederum gibt es Kosten, die unter den einen oder den anderen Punkt fallen, bei denen dann aber für den zu Wohnzwecken selbst genutzten Teil andere Regelungen des EStG in Betracht kommen, wie z.B. der § 35a EStG.


    Über alle einzelnen Punkte gibt es meiner Erinnerung nach schon Threads, die man sich dann ggf. über die erweiterte Forumssuche einmal heraussuchen müsste.

  • ergänzend zu miwe4s Ausführungen


    Grundsatz: alle Kosten, die das Grundstück als Ganzes betreffen, werden über die Flächen verteilt. Kosten, die nur einzelne Teile betreffen, werden direkt zugeordnet.


    Daneben gibt es noch andere Dinge wie den § 35a EStG. Kosten dürfen generell nur einmal angesetzt werden.

    • Offizieller Beitrag

    das Haus ist Eigentum?


    Teil vermietet, Teil AZ?

    Steht doch im Startpost.

    In unserem Haus gibt es eine vermietete Wohneinheit und das Arbeitszimmer meiner Frau.

  • Hallo,


    nach einigen Recherchen - denn ich hatte dasselbe Problem - Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, selbst gebaut und im Hauptgebäude sogar zwei Arbeitszimmer, die ich separat abrechnen muss, kam ich zu folgender Lösung:


    WISO Steuer: Das Gebäude muß mehrfach eingegeben werden:


    Hier wird unterschieden, ob es eine Immobilie ist, die selbst bewohnt wird und nur ein Teil vermietet wird oder ob man eine Wohnung komplett vermietet.

    Wenn es eine Wohnung mit eigenem Eingang und Küche ist, kannst Du die Wohnung als eine Einheit angeben. (Liebe Steuerprofis, oder gibt es daran etwas auszusetzen?) denn...

    Ich habe bei unserer Steuer die kompletten Herstellungskosten aufgedröselt: Gesamtkosten, die das ganze Gebäude betreffen (wie etwa Grundinstallationen, Herstellung Gebäude, Tiefbau, Hausanschlüsse ect. und diese dann gem. der Wohnfläche ins Verhältnis gesetzt. Dies alles schön in einer Excel-Tabelle aufbereitet - sogar die Garage separat ausgewiesen. Anschließend bei der vermieteten Immobilie nur die Kosten für diese Wohnung eingegeben mit allen Punkten, die dort hingehören. Es gab auch Kosten, die von den Handwerkern separat abgerechnet wurden. Diese konnte ich dann der vermieteten Wohnung direkt zuordnen - in der Excel-Tabelle und in WISO Steuer. Hier wird also nicht ein Gebäudeteil vermietet sondern eine Wohnung mit eigenem Eingang, Küche usw.


    Unter Verwaltung musst Du das Gebäude nur Hauptgebäude ohne Einliegerwohnung) noch einmal eingeben. Ich habe dann daraus folgende Szenarien gebastelt:

    Arbeitszimmer 1: wird von meinem Mann in "home-office" genutzt, kein anderen Arbeitsplatz, Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit.

    Arbeitszimmer 2: Büro Ehefrau für Gewerbebetrieb


    Wiso hat es leider nicht zugelassen, dass das "Arbeitszimmer 1" kopiert wird. Also habe ich das Arbeitszimmer gem. seinen Proportionen und Zeitraum der Nutzung sowie aller Kosten die NUR das Hauptgebäude betreffen, ein zweites Mal eingegeben. bzw. konnte es in einer Summe eingeben, weil die Räume gleich groß sind.


    Ergo bekommt das Finanzamt von mir eine Centgenaue Aufschlüsselung der Kosten als Anlage. Gesamtkosten des ganzen Objektes und der Aufteilung in Hauptgebäude und somit anteiligen Aufwand für das Arbeitszimmer und eine Aufteilung, die die Einliegerwohnung betreffen.


    Gruß

    Cristina

  • Ich sehe da eher nicht die Notwendigkeit, das Gebäude mehrmals anzulegen. Im Gegenteil, man verliert den Überblick.

    Es werden für das Gebäude alle Kosten, die das Gebäude insgesamt betreffen, eingegeben. Über die Verteilung ordnet man den Einkünften aus V+V, dem Arbeitszimmer (Einkunftsart entsprechend der Nutzung) und dem privaten Teil zu. Nur die Kosten, die einzeln zugeordnet werden können, sind dann bei der Einkunftsart noch gesondert anzugeben.

  • Ich sehe da eher nicht die Notwendigkeit, das Gebäude mehrmals anzulegen. Im Gegenteil, man verliert den Überblick.

    Es werden für das Gebäude alle Kosten, die das Gebäude insgesamt betreffen, eingegeben. Über die Verteilung ordnet man den Einkünften aus V+V, dem Arbeitszimmer (Einkunftsart entsprechend der Nutzung) und dem privaten Teil zu. Nur die Kosten, die einzeln zugeordnet werden können, sind dann bei der Einkunftsart noch gesondert anzugeben.

    Ich habe versucht es so einzugeben, das Resultat waren eine Menge Fehlermeldungen und falsche Beträge. Das funktioniert nicht ganz, da der vermietete Teil des Gebäudes teilweise andere Kosten hatte, wie das Hauptgebäude (also bei der Herstellung - das eine ist ein Flachdach, hat eine Begrünung obendrauf und ist eher ein Anbau. Das Hauptgebäude ist zweigeschossig und hat ein Satteldach. Der qm-Preis ist dann ein ganz anderer. Es gibt eine Menge Technik im Hauptgebäude, die mit der Einliegerwohnung nichts zu tun haben (BUS-Technik, Zentralstaubsauger, Kaminofen und der dazugehörige Schornstein...nur um mal ein paar Dinge zu nennen. Da wäre die verhältnismäßige Kostenverteilung auf das gesamte Gebäude nicht Korrekt.)

  • Beantwortet es schon, denn das Programm kennt ja unterschiedliche Aufteilungsmaßstäbe. Die Aufteilungen, die das Programm kann, erkennst Du doch an den entsprechenden Zuordnungen.

    Sorry, dass ich das nochmal aufgreifen muss. Aber DAS ist ja genau meine Frage:

    Wo erkenne ich im WISO, dass die Schornsteinfegerrechnung, welche in den Werbungskosten der vermieteten Einliegerwohnung eingetragen wurden, auch für das häusliche Arbeitszimmer angesetzt werden?


    Siehe Bild 001: Hier werden 145€ Schornsteinfegergebühren angesetzt:


    Aufgrund der Flächenaufteilung gehören 21,77% der Kosten also zur Mietwohnung --> 30€ passt


    Aber wo tauchen jetzt die Schronsteinfegergebühren prozentual beim häuslichen Arbeitszimmer auf? Ich finde keinen Eintrag dazu, bzw. einen Betrag?

    Wo und an welcher Stelle? Ich möchte das mal sehen und dann verstehen! Bitte zeigt es mir!


    ODER....da geht die Frage ja weiter...setze ich die Schornsteinfegergebühren an der falschen Stelle an?

    ODER....ist Wiso gar nicht so intelligent, wie ich immer gedacht habe und kann diese selbstständige Aufteilung gar nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Beantwortet es schon, denn das Programm kennt ja unterschiedliche Aufteilungsmaßstäbe. Die Aufteilungen, die das Programm kann, erkennst Du doch an den entsprechenden Zuordnungen. Da die aber meines Wissens nach an verschiedenen Punkten nicht verknüpft sind, kann die Aussage eben nicht allgemein gemacht werden und es werden wohl Kontrollen und ggf. Handarbeit notwendig sein. Und da sind wir anderen User mangels Kenntnis aller Tatbestandsmerkmale im Einzelfall außen vor.

  • Noch einmal:

    du gibst das Arbeitszimmer unter Verwaltung ein, alle das gesamte Haus betreffende Aufwendungen werden hier erfasst. Dann verteilst du anhand der Fläche auf nebenberufliche (oder selbständige) Tätigkeit (Arbeitszimmer) und Vermietung und Verpachtung. Der Rest der Kosten bleibt privat.

    Nur die direkt zuordenbaren Kosten werden dann bei der jeweiligen Tätigkeit eingetragen.

    Was ist so schwer dabei?

    • Offizieller Beitrag

    Was ist so schwer dabei?

    Er möchte das Arbeitszimmer nur den Werbungskosten (nichtselbständige Tätigkeit) der Ehefrau zuordnen. Dann geht das ins Leere. Ist eben nicht so einfach zu lösen. ?(

  • Ich hab da nie Schwierigkeiten gehabt - Arbeitszimmer für nichtselbständige Tätigkeit Ehepartner, selbständige Tätigkeit Ehepartner und (früher) Kapitaleinkünfte. Ging und geht problemlos.

    Allerdings habe ich ein Problem nicht: das Haus/die Wohnung gehört dem Ehepartner allein, es muss keine Aufteilung von AfA und Zinsen erfolgen.