Elternzeit für Gesellschafter-Geschäftsführer korrekt eintragen

  • Hallo,


    meine Frage ist: Wie trage ich korrekt Elternzeit in Unternehmer ein (konkret: für einen nicht sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer?)


    Die Elternzeit ist in dem Fall 100% (es wird also nicht mehr gearbeitet) und beginnt am Tag der Geburt und endet X Monate später am selben Tag. Der Tag ist nicht der erste des Monats. Das Gehalt und die Steuern sollen anteilig gekürzt werden. SV-Leistungen gibt es nicht.


    Was ich getan habe:

    • Ich habe bei dem Mitarbeiter unter Mitarbeiter > Fehlzeiten die Fehlzeiten (ab 5.6.2020 in diesem Fall) eintragen, und zwar als "Art der Fehlzeit": 5.1 Elterzeit.

    Ich hätte erwartet, dass dann folgendes passiert:

    • Im laufenden Monat wird das Brutto auf 4 Tage reduziert, also letztlich Gehalt*(4/30), und/oder es werden 26 "Fehltage" eingetragen, und/oder der Faktor wird auf 13.3% reduziert
    • Ab dem nächsten Monat wird automatisch ein Gehalt von 0 berechnet
    • Im letzten Elternzeit-Monat wird ab dem 5. wieder das Gehalt anteilig berechnet.

    Was stattdessen passiert ist:

    • Gar nichts: Weder das Brutto-Gehalt noch die Fehltage noch der Faktor haben sich verändert.

    Wie ist das korrekte Vorgehen hier, bzw. was ist überhaupt die Auswirkung der Eintragung von Fehlzeiten unter Mitarbeiter > Fehlzeiten? Sind die nur informativ?


    Was ich versucht habe, um das "korrekte" Gehalt zu erzeugen:

    • Die Tage, die der MA fehlt, selbst einzutragen (als "Fehltage"), geht im Reiter "Lohnkonto" nicht, aber immerhin im Reiter "Vorgaben" - dadurch ändert sich das (Brutto-)Gehalt aber nicht,
    • Zusätzlich das Gehalt zu verändern, was funktioniert, allerdings scheinbar völlig unabhängig von den Fehltagen ist(?) - da das immerhin auf den nächsten Monat übertragen wird, muss man die Monate, in denen der MA gar nicht arbeitet, immerhin nicht mehr anpassen, sondern nur den ersten und letzten;
    • Alternativ: den Faktor verändert, das geht aber nur in ganzen Prozentschritten, was dann eigentlich nicht korrekt ist - aber immerhin das Gehalt geändert hat.

    Ist es wirklich so, dass ich im ersten, zweiten, und letzten Monat der Elternzeit das Gehalt selbst berechnen und sowohl Fehltage als auch Gehalt selbst eintragen muss? Oder sind die Fehltage ebenfalls irrelevant/nur informativ und es reicht, das Gehalt zu ändern? Oder gibt es doch eine "automatische" Lösung irgendwo?


    Danke.

  • Habe den Support gefragt. Antwort: Die Fehlzeiten sind ausschließlich SV-relevant, um die entsprechenden SV-Tage zu berechnen, SV-Meldungen zu erzeugen, und Abrechnungen ohne Entgelt zu erstellen. Das Gehalt muss immer manuell angepasst werden.