Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises – Abweichende Berechnungen durch WISO und Finanzamt

  • Hallo,


    meine Frau und ich haben in 2017 eine Eigentumswohnung (160/10000 Miteigentumsanteil) inclusive TG-Stellplatz (10/10000 Miteigentumsanteil) zu einem Kaufpreis in Höhe von 421.800 € erworben, darin enthalten sind 29.800 € für den TG-Stellplatz. Hinzu kamen noch Nebenkosten in Höhe von 30.550 €, so dass die Kaufaufwendungen insgesamt 452.350 € betrugen.


    Eine für die Steuererklärung 2019 WISO-programmunterstützte Aufteilung von Gebäude- und Grundstücksanteil führt zu einem Verhältnis von 84,05 zu 15,95 %, was ich als für mich günstig empfinde (siehe Screenshot). Der abschreibungsfähige Gebäudeanteil beläuft sich auf 380.200 €


    Das Finanzamt kommt in seiner Berechnung auf Basis der Anleitung des Bundesfinanzministeriums zu einem Anteilsverhältnis von 70,79 zu 29,21 %., der abschreibungsfähige Gebäudeanteil beträgt danach lediglich 320.219 € (siehe Anlage). Diesen Wert kann ich anhand der Excel-Berechnung nachvollziehen.


    Wieso kommt es im bei der programmunterstützten Aufteilung im WISO-Programm zu einer so deutlichen Abweichung? Habe ich falsche Eintragungen im WISO-Programm vorgenommen oder sollte ich doch Einspruch gegen die Berechnung des FAs einlegen?


    Herzlichen Dank für Hinweise und freundliche Grüße

  • Hallo Akki,

    danke, dass Sie sich mit der Thematik befassen wollen.

    Den Verkehrswert je qm Wohnfläche habe ich entsprechend der Anweisung der im Programm gebotenen Hilfefunktion wie folgt ermittelt:

    Verkehrswert der Wohnung: 392.000,00 € : 77,01 m² Wohnfläche = 5.090,25 €/m²

    Verkehrswert des Stellplatzes: 29.800,00 € : 77,01 m² Wohnfläche = 386,96 €/m²

    Insgesamt: = 5.477,21 €/m²

    MfG

    Beelanese

  • Verkehrswert der Wohnung: 392.000,00 € : 77,01 m² Wohnfläche = 5.090,25 €/m²

    Verkehrswert des Stellplatzes: 29.800,00 € : 77,01 m² Wohnfläche = 386,96 €/m²

    Das ist meines Erachtens der falsche Ansatz und ein Missverständnis.

    Der Verkehrwert muss erst festgestellt werden. Dabei soll ja das Formular der Finanzverwaltung zur Kaufpreisaufteilung unterstützen.

  • O.k.,

    danke für den Hinweis.

    Dann nehme ich das Formular der Finanzverwaltung zur KP-Aufteilung und trage die entsprechenden Werte in WISO ein.

    Wieso das WISO Programm dann allerdings eine automatische Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Grund und Boden suggeriert, bleibt mir ein Rätsel.

    • Offizieller Beitrag

    Den Verkehrswert je qm Wohnfläche habe ich entsprechend der Anweisung der im Programm gebotenen Hilfefunktion wie folgt ermittelt:

    Verkehrswert der Wohnung: 392.000,00 € : 77,01 m² Wohnfläche = 5.090,25 €/m²

    Verkehrswert des Stellplatzes: 29.800,00 € : 77,01 m² Wohnfläche = 386,96 €/m²

    Der einzutragende Verkehrswert ist nicht Dein Kaufpreis. Und der Stellplatz hat ja auch eine Wohn-/Nutzfläche.


    Schau mal, was zu jeder Zeile der Eingabemaske rechtsseitig bzw. hinter dem kleinen vorstehenden Fragezeichen verborgen als Erläuterung steht.