Neuwagen einbuchen

  • Ein freundliches Hallo erst mal in die Runde erst mal ;) Es gibt wieder mal ein kniffliches Problem. Es geht um die Einbuchung eines PKW in die Firma. Im Rechnungsbetrag enthalten, ein Schutzbrief für das 3-5. Jahr im Wert von 600EUR Brutto. Diese Position ist in der Rechnung mit folgender Bezeichnung aufgeführt:


    Der Betrag wird im Namen der Ford Werke AG verrechnet und enthält die gesetzliche MwSt. (Durchlaufender Posten Gem. §10, Absatz 1 Satz 6 USTG)


    Das Ganze ist etwas irreführend auf der Rechnung aufgeführt. Letztendlich ist nur der MwSt. Betrag ausgewiesen OHNE dem Schutzbrief. Ich habe deshalb den Kaufpreis entsprechend um die 600EUR Brutto minimiert damit ich auf den ausgewiesenen MwSt. Betrag auf der Rechnung komme. Das geht dann auch alles so exakt auf. Übrig bleibt der Schutzbrief von Ford, den ich natürlich auch gern mit einbuchen würde. Dazu habe ich eine Extra Urkunde bekommen, wo die 600EUR und auch die MwSt. ausgewiesen sind. Halt nicht vom Händler, sondern von Ford direkt. Wie buche ich den Betrag bzw. den Schutzbrief mit dazu?? Als separate Kosten oder direkt auf den Wagen und über die Laufzeit mit abschreiben lassen? Denn ein Durchlaufender Posten ist es ja nur für den Händler und nicht für mich würde ich mal sagen?!


    Vielleicht kann ja einer einen Tipp geben ;) Besten Dank schon mal und allen ein schönes Wochenende :)

  • Moin,


    es geht doch hier um eine Versicherungsleistung - könnte es sich hier nicht um die ebenso hohe "Versicherungsteuer" handelt :search: ?


    Was mir nicht ganz klar ist: wurden denn die 600 € tatsächlich gezahlt, doch eigentlich nicht, sonst würden Brutto- und Nettobetrag ja nicht mehr passen :/...?


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Moin!


    Laut TE wurden die 600 € bezahlt.


    Im Rechnungsbetrag enthalten, ein Schutzbrief für das 3-5. Jahr im Wert von 600EUR Brutto.

    Nach dem Abzug dieser vom Kaufpreis geht ja seine Rechnung auch auf, sagt er.


    Ich sehe in dem Schutzbrief auch eine Art Versicherungsleistung. Die darf nicht zu den Anschaffungsnebenkosten gerechnet werden, sondern muss extra verbucht werden.


    Frage an Dreammaik ist nun, ob Bilanz oder EÜR.
    Bei ner Bilanz müsstest Du die wahrscheinlich abgrenzen, weil sie erst für das 3.-5. Jahr gilt.

    Für die EÜR hast Du sie ja schon mit dem Anschaffungspreis bezahlt.


    Gruß

    Chris

  • Meines Erachtens muss man vom Rechnungsbetrag ausgehen und dann splitten in Kaufpreis und Versicherungsbetrag. Nur der Kaufpreis darf die 19% Vorsteuer enthalten, denn die Versicherung ist umsatzsteuerfrei (aber Versicherungsteuerpflichtig). Wenn die Buchung so nicht ausgeht, sollte der TE die Rechnung hier einmal hochladen, dass man besser sehen kann, wie diese ausgestellt wurde (natürlich anonymisiert). So ist es ein bisschen heiteres Buchungsraten.

  • Hallo und erst mal Danke an alle für die Antworten :) ich habe mich in der zwischenzeit auch schon mal ein wenig weiter informiert.


    @chis808 ich nutze die EÜR und keine Bilanzierung


    Auf der Rechnung ist der Schutzbrief als durchlaufender Posten deklariert, da der Händler das Geld eingenommen hat von mir, es aber direkt an Ford weiterleitet. Das "rausrechnen" des Schutzbriefes war korrekt, da es eine Zusatzleistung ist und nicht zwingend zur Inbetriebnahme des Anlagegutes nötig ist. ich habe wie gesagt auch ein extra Dokument von den Ford Werken bekommen, mit Brutto Summe (600EUR) und 19% ausgewiesener MwSt. Ich habe mal den Schutzbrief mit angehangen.


    Frage ist jetzt eigentlich nur, sind die 19% "echte" MwSt. und ich kann sie ziehen oder die Versicherungssteuer? Das ist nicht ganz klar, weil oben auch noch Rechnung steht. Ich würde auch gern die 600EUR auf die Laufzeit der Abschreibung umlegen also nicht sofort als Gesamtbetrag in die Kosten nehmen. ich denke das sollte kein Problem darstellen.

  • Nur der Kaufpreis darf die 19% Vorsteuer enthalten, denn die Versicherung ist umsatzsteuerfrei (aber Versicherungsteuerpflichtig).

    da bin ich anderer Meinung.

    Schutzbrief und Versicherung sind zweierlei.

    Das erste deckt keine Rechtsstreitigkeiten ab, das zweite keine Autopanne.

    also sind die 19% USt. zu nehmen und keine 10% Vers.St.

  • Nur der Kaufpreis darf die 19% Vorsteuer enthalten, denn die Versicherung ist umsatzsteuerfrei (aber Versicherungsteuerpflichtig).

    da bin ich anderer Meinung.

    Schutzbrief und Versicherung sind zweierlei.

    Das erste deckt keine Rechtsstreitigkeiten ab, das zweite keine Autopanne.

    also sind die 19% USt. zu nehmen und keine 10% Vers.St.

    Es steht ja auch incl. 19% MwSt. mit da.

    • Offizieller Beitrag

    Schutzbrief und Versicherung sind zweierlei.

    Da unterliegst Du m.E. eines Irrtums.


    also sind die 19% USt. zu nehmen und keine 10% Vers.St.

    Die Versicherungssteuer beträgt 19%. Meiner Erinnerung nach seit 2010.


    Also meiner Erinnerung nach ist die Garantieverlängerung (Schutzbrief) doch ein unabhängiger Versicherungsschutz und als solche umsatzsteuerfrei. Selbstverständlich unterliegt diese Versicherung aber der Versicherungssteuer in Höhe des zufällig identischen Prozentsatzes von 19%.


    Bei der EÜR ist diese Versicherung dann als sofort abziehbare Betriebsausgabe zu behandeln, beim Bilanzierer ist ein aktiver RAP zu bilden.


    Ich wäre also eher bei @maulwurf23 und @nesciens.


    Es steht ja auch incl. 19% MwSt. mit da.

    Würde ich so eher bezweifeln )s.o.).


    Garantieverlängerung – als Anschaffungsnebenkosten buchen? - Quelle: betriebsausgabe.de

  • Schau mal auf den Brief den ihn hochgeladen habe, da steht es ja drauf mit den 19% ;)


    Allerdings auf der Rechnung taucht halt der Anteil der MwSt. aus den 600EUR nicht auf. Es könnte also durchaus sein, das die Versicherungssteuer damit ist. Das ist eben jetzt die Frage bei der Buchung als Betriebsausgabe. MwSt. ziehen und Netto Betrag aufteilen auf den Abschreibungszeitraum oder die Bruttosumme aufteilen und abschreiben?!

  • [quote] Mit der Garantieerweiterung wird dem Erwerber ein Schutz verschafft, falls während der vereinbarten Garantiezeit ein Defekt auftritt. Die Garantieerweiterung beinhaltet also neben der Lieferung einen eigenen unabhängigen Zweck, nämlich den Gegenstand gegen Schäden zu versichern. Die Verschaffung von Versicherungsschutz ist somit keine unselbständige Nebenleistung zur Lieferung. Sie ist vielmehr eine eigenständige Leistung, die nach § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG steuerfrei ist (BFH-Urteil vom 09.10.2002, V R 67/01 zum Garantieschutz bei Gebrauchtfahrzeugen). Nach § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG sind Leistungen umsatzsteuerfrei, die darin bestehen, dass anderen Personen Versicherungsschutz verschafft wird.

    Konsequenz: Einnahmen-Überschussrechner haben den Sofortabzug bei Zahlung, Bilanzierer müssen einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden.[quote]

    Konsequenz wäre....

    (................)

  • [quote] Mit der Garantieerweiterung wird dem Erwerber ein Schutz verschafft, falls während der vereinbarten Garantiezeit ein Defekt auftritt. Die Garantieerweiterung beinhaltet also neben der Lieferung einen eigenen unabhängigen Zweck, nämlich den Gegenstand gegen Schäden zu versichern. Die Verschaffung von Versicherungsschutz ist somit keine unselbständige Nebenleistung zur Lieferung. Sie ist vielmehr eine eigenständige Leistung, die nach § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG steuerfrei ist (BFH-Urteil vom 09.10.2002, V R 67/01 zum Garantieschutz bei Gebrauchtfahrzeugen). Nach § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG sind Leistungen umsatzsteuerfrei, die darin bestehen, dass anderen Personen Versicherungsschutz verschafft wird.

    Konsequenz: Einnahmen-Überschussrechner haben den Sofortabzug bei Zahlung, Bilanzierer müssen einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden.[quote]

    Konsequenz wäre....

    (................)

    Die Frage ist dann nur, warum explizit (siehe oroginal Schutzbrief) die MwSt. ausgewiesen wird?! Ist nun die Frage Brutto Betrag buchen oder Netto mit MwSt. ziehen?!

  • In meiner Rechnung ist der Betrag wie gesagt als Durchlaufender Posten angegeben ohne MwSt. Ausweisung. Aber trotzdem mit dem Hinweis deklariert, das in den 600EUR die gesetzliche MwSt. enthalten ist, was ja so auch so auf dem Brief direkt steht.

  • https://www.haufe.de/finance/b…ngskosten_186_310806.html


    Interessanter Artikel mit ähnlichem Beispiel. Der letzte Satz ist vor allem interessant. Das würde ja bedeuten, das die 600EUR erst nach den 2 Jahren regulärer Garantiezeit über die Rest Abschreibungszeit des PKW abzuschreiben sind. Weiter oben steht aber, das man als EÜ Rechner, den Betrag sofort als Kosten absetzen kann... Ja wie denn nun?! Wobei die Frage der MwSt. dann immer noch nicht geklärt ist...

    • Offizieller Beitrag

    Interessanter Artikel mit ähnlichem Beispiel. Der letzte Satz ist vor allem interessant. Das würde ja bedeuten, das die 600EUR erst nach den 2 Jahren regulärer Garantiezeit über die Rest Abschreibungszeit des PKW abzuschreiben sind. Weiter oben steht aber, das man als EÜ Rechner, den Betrag sofort als Kosten absetzen kann... Ja wie denn nun?!

    #9

    Bei der EÜR ist diese Versicherung dann als sofort abziehbare Betriebsausgabe zu behandeln, beim Bilanzierer ist ein aktiver RAP zu bilden.


    Wobei die Frage der MwSt. dann immer noch nicht geklärt ist...

    Einfach mal Google zum Stichwort Garantieverlängerung bemühen und unsere oben verlinkten Beiträge lesen. Das sollte Dein Steuerberater in Zusammenarbeit mit Ford einmal klären.

  • miwe4:


    Ich denke das mit der MwSt. ist jetzt geklärt. Darf ich nicht ziehen und ich denke das der Betrag auf dem Brief, die 19% Versicherungssteuer sind. Bleibt letzendlich noch die Frage, ob wie in deinem verlinkten Artikel, ich den Gesamtbetrag also 600EUR als Versicherungskosten in diesem Jahr abschreiben soll oder wie in meinem Artikel am Ende erwähnt, nach der regulären Versicherungszeit anteilmäßig über die 3 Jahre der Garantieverlängerung verteilt. Letzteres wäre mir ehrlich gesagt lieber ;) Dem gegenüber steht aber, das die Zahlung ja bereits in diesem Jahr vollständig von mir geleistet wurde.





    • Offizieller Beitrag

    https://www.google.com/search?…&sourceid=chrome&ie=UTF-8

    https://www.google.com/search?q=garantieverl%C3%A4ngerung+umsatzsteuer&oq=garantieverl%C3%A4ngerung+umsatzsteuer&aqs=chrome..69i57j0l3.6368j0j15&sourceid=chrome&ie=UTF-8 - Quelle: NWB Experten-Blog

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Garantiezusagen im Kraftfahrzeughandel- Quelle: haufe.de

    Bleibt letzendlich noch die Frage, ob wie in deinem verlinkten Artikel, ich den Gesamtbetrag also 600EUR als Versicherungskosten in diesem Jahr abschreiben soll oder wie in meinem Artikel am Ende erwähnt, nach der regulären Versicherungszeit anteilmäßig über die 3 Jahre der Garantieverlängerung verteilt. Letzteres wäre mir ehrlich gesagt lieber ;) Dem gegenüber steht aber, das die Zahlung ja bereits in diesem Jahr vollständig von mir geleistet wurde.

    Das ist doch keine Frage, was Dir nun letztlich lieber wäre. Es ist einzig und alleine entscheidend, ob Du EÜR (zwingend § 11 EStG) machst oder ob Du bilanzierst (aktiver RAP).