Hallo,
ich bin seit 1.4.19 von meinen Noch-Ehemann getrennt lebend und alleinerziehend. Die Steuererklärung 2019 habe ich noch für uns zusammen erledigt.
Bis 31.12.19 hatten wir beide noch die Steuerklasse 4, mitten im Jahr kann man die ja nicht ändern. Seit 1.1.2020 habe ich nun die 2.
Bei dem Telefonat bzgl. des Steuerklassenwechsels meinte die Bearbeitertin, dass ich mir über die Steuererklärung 2019 die 9 Monate "wiederholen" kann.
Ich hatte im WISO Programm alles detailliert eingetragen, hatte auch noch eine kleine Notiz bzgl. des Steuerklassenwechsels etc beigefügt.
Das WISO Programm hat mir die Veranlagung "Einzelveranlagung" als die günstigste angegeben.
Der Steuerbesscheid trudelte nun ein und "alleinerziehend seit 1.4.19" wurde nicht beachtet. Auf Nachfrage bei der Sachbearbeiterin meinte diese, ich hätte die
falsche Veranlagungsart gewählt. Ich dachte gerade in dem Fall einer Trennung sei "Einzelveranlagung" sinnvoll.
Kann ich Einspruch erheben und die Veranlagungsart ändern lassen?
Danke!
Steffi