Pflegekind seit Oktober 2019 – wie eingeben?

  • Seit 1. Oktober 2019 lebt unsere Enkeltochter Lucy als Pflegekind in unserem Haushalt; bis 30. September lebte sie bei ihrer Mutter. Die leiblichen Eltern leben getrennt. Ich komme mit der Eingabe dieses Sachverhalts ins WISO Steuersparbuch 2020 nicht zurecht.

    ▶ Die Frage »Hatte Lucy in 2019 eine abweichende Adresse?« habe ich mit »Ja« beantwortet, da sie ja bis September bei ihrer Mutter gewohnt hat. Daraufhin konnte ich beide Adressen mit den entsprechenden Zeiträumen eintragen. Obwohl die Adresse ab Oktober mit unserer Adresse übereinstimmt und obwohl ich die Frage »Handelt es sich um eine auswärtige Unterbringung?« mit »Nein« beantwortet habe, meldet das Programm: »Sie haben bei den Angaben zur Haushaltszugehörigkeit Ihres Kindes erklärt, dass dieses nicht in Ihrem Haushalt untergebracht ist.« Wie kann ich dem Programm klarmachen, dass Lucy in der Zeit, in der das Pflegschaftsverhältnis bestand, in unserem Haushalt untergebracht war?

    ▶ Das Programm fragt außerdem: »Hat Otto Walter einer Übertragung der Freibeträge für Lucy auf die Großeltern zugestimmt?« und entsprechend für meine Frau. Wir sind die Großeltern; was soll also diese Frage und wie soll ich sie beantworten?

    ▶ Wie ist die Frage »Wem wurde das Kindergeld ausgezahlt?« zu beantworten? Das Kindergeld wurde bis September der Mutter ausgezahlt, ab Oktober (rückwirkend) meiner Frau.

    ▶ Laut Erläuterungen zum Programm muss ein Elternteil der Übertragung des Kinderfreibetrags an uns zustimmen und das Programm generiert automatisch das Formular »K«, das der betreffende Elternteil unterschreiben soll. Ich sehe aber in der Formularvorschau kein »K«. Was muss ich tun, um den Kinderfreibetrag auf uns zu übertragen?

    ▶ Das Programm hat meine Angaben zum Verhältnis der leiblichen Eltern zu Lucy beanstandet; ich musste schließlich eintragen, dass deren Kindschaftsverhältnis am 30. September ende. Das scheint mir falsch zu sein, denn die bleiben doch immer die leiblichen Eltern! Wie fülle ich diese Felder richtig aus?

    • Offizieller Beitrag

    Also ich habe gerade einmal ein Pflegekind angelegt und konnte bei meiner Testdatei kein Problem feststellen. Aber ohne jetzt genau zu wissen, was zu Euch beiden als Großeltern angegeben wurde bzw. auch zu beiden leiblichen Elternteilen, ist das wenig aussagekräftig.


    Du müsstest schon bereinigte Screens aller betroffenen Eingabemasken und Programmhinweise anhängen, damit man das ansatzweise nachstellen könnte.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Pflegekind seit Oktober 2019 – wie sag ich’s meinem WISO-Programm??“ zu „Pflegekind seit Oktober 2019 – wie eingeben?“ geändert.
  • Die erste Frage hat sich inzwischen erledigt: Die Bemerkung »Sie haben bei den Angaben zur Haushaltszugehörigkeit Ihres Kindes erklärt, dass dieses nicht in Ihrem Haushalt untergebracht ist.« steht im Zusammenhang mit Kinderbetreungskosten. Ich habe inzwischen herausgefunden, was unter »Kinderbetreungskosten« zu verstehen ist; da derartige Kosten nicht angefallen sind, ist wohl die Haushaltszugehörigkeit in meinem Fall irrelevant.


    Die übrigen vier Fragen sind weiterhin offen. Ich denke, dass zu deren Beantwortung keine Screenshots notwendig sind, da ich alle wesentlichen Umstände geschildert habe.

    • Offizieller Beitrag

    ▶ Das Programm hat meine Angaben zum Verhältnis der leiblichen Eltern zu Lucy beanstandet; ich musste schließlich eintragen, dass deren Kindschaftsverhältnis am 30. September ende. Das scheint mir falsch zu sein, denn die bleiben doch immer die leiblichen Eltern! Wie fülle ich diese Felder richtig aus?

    So wie es das Programm fordert, denn ab dem Zeitpunkt, wo das Kind Euer Pflegekind ist, steht den Eltern kein Kindergeld bzw. kein Familienleistungsausgleich mehr zu.


    Nein, denn die Frage bezieht sich auf den Zeitraum, in dem das Kind noch nicht Euer Pflegekind war. Für den anderen Zeitraum steht ja den Eltern das Kindergeld bzw. Familienleistungsausgleich zu.

  • ▶ So wie das Programm die Fragen formuliert, ist es für mich nicht ersichtlich, auf welchen Zeitraum sie sich beziehen.

    ▶ Auch für den Zeitraum vor Beginn der Pflegschaft ist die Frage unsinnig, denn »Otto Walter« ist ja selbst der Großvater (und entsprechend für die zweite Frage meine Frau die Großmutter). Also, was kreuz’ ich da an? Ich hab’s mal ausprobiert: Das erzeugt einen Eintrag in Zeile 48 der Anlage Kind – ich brauch doch aber einen Eintrag in Zeile 47, wo krieg ich den her? Anlage K wird auf keinen Fall erzeugt – im Gegensatz zum Erläuterungszext.
    ▶ Oder gelten vielleicht für Pflegekinder ganz andere Regeln? Dann sollte das in der Benutzrführung und in den Erläuterungen des Programms aber auch deutlich gesagt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe nicht, worauf Du hinaus willst. Ich habe den Fall in einer Testdatei nach Deinen Angaben und den wenigen Screens nachgestellt und bei mir wurde alles ohne Programmhinweis berücksichtigt sowie zutreffend berechnet. Was möchtest Du jetzt mehr?


    ▶ Auch für den Zeitraum vor Beginn der Pflegschaft ist die Frage unsinnig, denn »Otto Walter« ist ja selbst der Großvater (und entsprechend für die zweite Frage meine Frau die Großmutter). Also, was kreuz’ ich da an? Ich hab’s mal ausprobiert: Das erzeugt einen Eintrag in Zeile 48 der Anlage Kind – ich brauch doch aber einen Eintrag in Zeile 47, wo krieg ich den her? Anlage K wird auf keinen Fall erzeugt – im Gegensatz zum Erläuterungszext.

    Zum einen kann das Programm nach den vorgesehenen und getätigten Angaben gar nicht wissen, dass die Pflegepersonen identisch sind mit den Großeltern des Kindes. Zum anderen liegt der Übertragungsmöglichkeit auf die Großeltern ein ganz anderer Sachverhalt sowie andere einkommensteuerrechtliche Vorschriften zu Grunde (§ 32 Absatz 6 Satz 10 EStG).


    Und den Sinn oder Unsinn von Programmfragen anzuzweifeln, ohne deren rechtlichen Hintergrund zu kennen, sollte man auch etwas vorsichtiger angehen. Dann sollte man vielleicht erst einmal die kleinen vorstehenden erläuternden Fragezeichen bzw. die rechtsseitigen Erläuterungen lesen und deren Verlinkungen zwecks weiterer Erläuterungen etc. nachgehen.