Zusätzliche Angaben zum Haushalt bei Alleinstehenden: Zweite Person angeben, obwohl keine haushaltsnahe Dienstleistungen?

  • Hallo,


    ich bin gerade beim Finalisieren meiner ersten Steuererklärung mit WISO steuer:Sparbuch 2020. Bisher hat mit der Interview-Funktion auch alles sehr gut geklappt, allerdings ist anscheinend bei dem Punkt "Zusätzliche Angaben zum Haushalt bei Alleinstehenden" zwingend eine Angabe erforderlich, obwohl ich z. B. keine haushaltsnahen Dienstleistungen angegeben habe (siehe Screenshot).



    Zu meiner Situation: 2019 habe ich ganzjährig bei meinen Eltern (verheiratet) im Einfamilienhaus gewohnt, ich hatte also keinen eigenständigen Haushalt. Zusätzlich wohnten noch eine alleinstehende Schwester und (zeitweise) eine verheiratete Schwester mit im Haus. Müsste ich dann hier nur meine alleinstehende Schwester eintragen? Wird die Angabe überhaupt benötigt, wenn ich z. B. keine haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen will?


    Im Forum habe ich nur hier einen Thread gefunden, bei dem es um eine sehr ähnliche Fragestellung ging, allerdings habe ich nicht herausgefunden, wie die Lösung genau funktionieren soll. Der Moderator Billy schrieb hier nur:


    Wie Du meinem zweiten Screenshot entnehmen konntest, wird ja aus den Masken zum Bereich "Sonstigen Angaben" verwiesen, wenn der relevant wird. Wenn das bei Dir nicht der Fall war, kannst Du ihn in den Skat drücken.

    Ich konnte bisher aber noch nicht herausfinden, wie ich dieses "in den Skat drücken" (also abwählen/ignorieren) umsetzen kann.


    Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte.

    • Offizieller Beitrag

    allerdings ist anscheinend bei dem Punkt "Zusätzliche Angaben zum Haushalt bei Alleinstehenden" zwingend eine Angabe erforderlich, obwohl ich z. B. keine haushaltsnahen Dienstleistungen angegeben habe (siehe Screenshot).

    Wo soll das in dem Screen stehen? Ich kann da zumindest nichts entsprechendes lesen.

  • Diese Angabe wird ja auch benötigt, um prüfen zu können, ob hier der Freibetrag für Alleinerziehende in Betracht kommen kann

  • allerdings ist anscheinend bei dem Punkt "Zusätzliche Angaben zum Haushalt bei Alleinstehenden" zwingend eine Angabe erforderlich, obwohl ich z. B. keine haushaltsnahen Dienstleistungen angegeben habe (siehe Screenshot).

    Wo soll das in dem Screen stehen? Ich kann da zumindest nichts entsprechendes lesen.


    Danke für die Antwort. Im Screenshot steht das tatsächlich nicht, dort sieht man aber, dass keine haushaltsnahen Dienstleistungen angegeben worden sind. Beim Interview kommt man irgendwie an folgende Stelle:



    Dort muss man quasi "Ja" oder "Nein" auswählen, ein Überspringen wie bei anderen Themen scheint nicht möglich zu sein. "Ja" trifft bei mir nicht zu, bei "Nein" soll man die alleinstehenden (also nicht/noch nie verheirateten) Personen im Haushalt auflisten.


    Interessanterweise scheint man das Formular aber nachträglich manuell löschen zu können:



    Das Programm zeigt dann auch keine Fehler an, auch "Eingaben überprüfen" meckert nicht. Wenn man links aber wieder auf "Angaben zum Haushalt" klickt, dann wird dieses Formular wieder automatisch erzeugt.

    Diese Angabe wird ja auch benötigt, um prüfen zu können, ob hier der Freibetrag für Alleinerziehende in Betracht kommen kann

    Also ist diese Angabe Pflicht? Wie gesagt, ich habe ja keine haushaltsnahen Dienstleistungen usw. zum Absetzen. Im Forum und im Internet habe ich nur Beispiele für WGs oder für unverheiratete Paare gefunden, die sich entsprechende Kosten dann zum Absetzen aufteilen können.

    • Offizieller Beitrag

    Beim Interview kommt man irgendwie an folgende Stelle:


    Eben, es ist ein Interview. Und da wird eben alles gefragt, was nur irgendwie im entferntesten in Betracht kommen könnte. Das Programm soll Dir ja die Überprüfung der diversen gesetzlichen Voraussetzungen abnehmen und ist deshalb sehr "neugierig".


    ... bei "Nein" soll man die alleinstehenden (also nicht/noch nie verheirateten) Personen im Haushalt auflisten.

    Was auch zutreffend wäre für eine etwaige Anwendung des § 35a EStG. Genau deshalb "fragt" das Programm nun einmal.


    Also ist diese Angabe Pflicht? Wie gesagt, ich habe ja keine haushaltsnahen Dienstleistungen usw. zum Absetzen.

    Die Angaben sind Pflicht, wenn es die geltend gemachten Besteuerungsgrundlagen als Prüfungsvoraussetzung erfordern sollten.


    Im Forum und im Internet habe ich nur Beispiele für WGs oder für unverheiratete Paare gefunden, die sich entsprechende Kosten dann zum Absetzen aufteilen können.

    So funktioniert der § 35a EStG bei Wohngemeinschaften.


    Interessanterweise scheint man das Formular aber nachträglich manuell löschen zu können:

    .....

    Das Programm zeigt dann auch keine Fehler an, auch "Eingaben überprüfen" meckert nicht.

    In jeder Maske des Programms wird ein Button zur Löschung der Maske angeboten. Ob das nun richtig oder falsch bzw. die Eingaben zwingend erforderlich sind, merk man erst bei Reaktionen des Programms oder einer Prüfberechnung.


    Wenn man links aber wieder auf "Angaben zum Haushalt" klickt, dann wird dieses Formular wieder automatisch erzeugt.

    Man kann Masken nun einmal auf verschiedene Weise erstellen. Ausfüllen muss man sie aber meistens selber.


    Wie gesagt, ich habe ja keine haushaltsnahen Dienstleistungen usw. zum Absetzen.

    Dann interessiert diese Maske und seine Untermasken niemanden. Aber das kann das Programm eben nicht wissen und muss im Interviewmodus in Deinem Interesse ebne "nachfragen".