Verbuchung von Verpflegungsmehraufwandes für Geschäftsreise EÜR

  • Liebe Expertinnen und Experten,


    ich habe eine Frage zur Buchung des Verpflegungsmehraufwandes.


    Kann ich im Konto Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand die vollen Ausgaben für die Verpflegung buchen oder
    darf ich nur die entsprechenden Pauschalen buchen.

    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

  • Zitat

    Unternehmer können Kosten für Verpflegung anlässlich einer Geschäftsreise steuerlich nur pauschal absetzen. Die tatsächlichen Verpflegungskosten dürfen ertragsteuerlich nicht geltend gemacht werden. Maßgebend sind nur die gesetzlich festgelegten Pauschalen, die ab dem 1.1.2020 von 24 EUR auf 28 EUR bzw. von 12 EUR auf 14 EUR erhöht wurden. Der Unternehmer bucht die Verpflegungskosten auf das Konto "Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand" 4674 (SKR 03)