"Doppelte Miete" bei beruflich veranlasstem Umzug

  • Hallo zusammen,


    auf Grund eine Arbeitsgeberwechsel wurde in Stadt B ab November 2019 eine Wohnung gemietet. Der Umzug aus Stadt A nach Stadt B erfolgte jedoch erst im Februar, da es von Seiten des Arbeitsgebers zu Verzögerungen kam.


    Da die Wohnung in Stadt B also nicht bewohnt wurde, kann die "doppelte Miete" der nicht bewohnten Wohnung in Stadt B als beruflich bedingte Umzugskosten / Werbungskosten geltend gemacht werden.

    Der Knackpunkt: Die während dieser Zeit in Stadt A bewohnte Wohnung ist eine Eigentumswohnung. Es wurde also keine Miete gezahlt. Können die Mietaufwendungen für die unbewohnte Wohnung trotzdem steuerlich geltend gemacht werden?


    Danke im Voraus! : )

    Stefan

  • Die Suche ist hier hilfreich - einfach einmal das Stichwort "doppelte Haushaltsführung" eingeben, am besten in die erweiterte Suche, so dass du etwas genauer eingrenzen kannst.

    Auch ist das www eine gute Hilfe - es gibt viele Steuerberatungsgesellschaft, die allgemeine Hinweise auf ihren Webseiten veröffentlichen. Die steuerliche Hilfe in deinem Programm gibt auch Hinweise hierzu. Lesen musst du schon selber.

  • mE ist der Ansatz der Miete in B möglich ( sowieso nicht die Kosten der ETW) - Sie sollten dazu eine Erläuterung schreiben. Wenn 2020 das Arbeitsverhältnis in B aufgenommen wurde, sehe ich da keine Probleme!