Hallo zusammen,
auf Grund eine Arbeitsgeberwechsel wurde in Stadt B ab November 2019 eine Wohnung gemietet. Der Umzug aus Stadt A nach Stadt B erfolgte jedoch erst im Februar, da es von Seiten des Arbeitsgebers zu Verzögerungen kam.
Da die Wohnung in Stadt B also nicht bewohnt wurde, kann die "doppelte Miete" der nicht bewohnten Wohnung in Stadt B als beruflich bedingte Umzugskosten / Werbungskosten geltend gemacht werden.
Der Knackpunkt: Die während dieser Zeit in Stadt A bewohnte Wohnung ist eine Eigentumswohnung. Es wurde also keine Miete gezahlt. Können die Mietaufwendungen für die unbewohnte Wohnung trotzdem steuerlich geltend gemacht werden?
Danke im Voraus! : )
Stefan