Steuererklärung – nicht umgemeldeter Wohnsitz

  • Hallo zusammen,


    im Zuge meiner ersten Steuererklärung nach dem (Zweit-)Studium arbeite ich mich gerade in die Thematik ein. Dabei ist mir jedoch bewusst geworden, dass ich in der Vergangenheit scheinbar einen Fehler gemacht habe, und ich bin mir unsicher, wie ich diesen begradigen soll. Daher suche ich in diesem Forum nach Meinungen bzw. Einschätzungen.



    Die Vorgeschichte:

    Anfang 2016:

    Ich bin für mein Zweitstudium aus meinem Elternhaus in eine Stadt in der Nähe meines neuen Studienortes gezogen. Allerdings habe ich mich damals nicht umgemeldet. Der Grund hierfür ist, dass ich die dazu benötigte Wohnungsgeberbescheinigung nicht auftreiben konnte, weil die Immobilie immer wieder weiterverkauft wurde und ich bei den neuen Hausverwaltungen folglich immer wieder auf taube Ohren gestoßen bin. Nach etwa 1,5 Jahren habe ich das Thema Ummeldung ad acta gelegt, da ich nach so langer Zeit schlicht Angst vor einem drohenden Bußgeld durch die Verletzung des Meldegesetzes hatte. Während meines Studiums habe ich immer wieder verschiedene Nebenjobs als Student ausgeübt, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren.


    Sprung nach 2019:

    Mitte 2019 habe ich mein Zweitstudium abgeschlossen und in einer weiteren Stadt eine Arbeit aufgenommen. Umgezogen bin ich jedoch nicht. Nach einiger Zeit wurde mir allerdings klar, dass mich an dieser Stelle das Thema der nicht vollzogenen Ummeldung spätestens mit der Steuererklärung 2019 einholen wird. Da ich immer noch keine Wohnungsgeberbescheinigung hatte und mir nicht mehr anders zu helfen wusste, haben mein Mitbewohner (der in derselben Situation steckte) und ich uns einfach gegenseitig eine Wohnungsgeberbescheinigung für Ende 2019 ausgestellt. Damit habe ich Ende 2019 beim Einwohnermeldeamt meinen Hauptwohnsitz angemeldet.



    Das Problem:

    Für meine Steuererklärung 2019 möchte ich Werbungskosten als Verlustvortrag aus meinem Zweitstudium aus den Jahren 2016 bis 2019 über die Pendlerpauschale sowie den entsprechenden Belegen für Bücher, Semestergebühren etc. geltend machen. Auf den Belegen steht meine aktuelle Wohnadresse. Allerdings war ich während meines gesamten Zweitstudiums nicht an meinem tatsächlichen Wohnort gemeldet.

    Aus meinen bisherigen Google-Recherchen geht hervor, dass es so ausgelegt werden könnte, dass ich mich mit der einfachen Abgabe einer Steuererklärung für die Jahre 2016 bis 2019 der Hinterziehung der Zweitwohnsitzsteuer strafbar machen könnte, da an meinem Wohnort Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird.

    Nun ist es allerdings so, dass mein aktueller Wohnsitz von Beginn an (2016 bis einschl. heute) meinen Lebensmittelpunkt darstellt, sodass es sich meiner Meinung nach nie um einen Zweitwohnsitz, sondern immer um meinen Hauptwohnsitz gehandelt hat. In der Stadt meines Elternhauses wird keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben.



    Die Optionen:

    Die Frage ist, welche realistischen Optionen es in dieser Situation gibt...


    Option A)

    Obwohl ich inzwischen an meinem aktuellen Wohnort gemeldet bin, melde ich meinen Hauptwohnsitz rückwirkend für den Zeitraum bis Anfang 2016 an, bevor ich meine Steuererklärung abgebe. Da in der Stadt meines Elternhauses keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird, müsste ich mir keine Sorgen bzgl. Eines möglichen Vorwurfs der Zweitwohnsitzsteuerhinterziehung machen?

    Damit wäre alles den wahren Tatsachen entsprechend angegeben und ich müsste mir keine Sorgen hinsichtlich der Pendlerpauschale (Wohnort – Uni), Belegen/Rechnungen mit meiner aktuellen Adresse etc. machen. Ggf. muss ich ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen das Meldegesetz zahlen sowie rückwirkend die GEZ-Gebühren.


    Option B)

    Ich melde mich nicht rückwirkend um und gebe auch keine Steuererklärung ab. Damit würde ich die Sache aussitzen, was allerdings gleichzeitig finanziell höchst unvorteilhaft wäre.


    Option C)

    Ich melde mich nicht rückwirkend um und gebe meine Steuererklärung mit den Werbungskosten als Verlustvorträge der Vorjahre ab. Dabei laufe ich allerdings Gefahr, dass das Finanzamt meinen aktuellen (Haupt-)Wohnsitz im Zeitraum von 2016 bis 2019 fälschlicherweise als Zweitwohnsitz auslegt. Bei einer solchen Auslegung hätte ich mich faktisch der Steuerhinterziehung strafbar gemacht.



    Eigene Einschätzung:

    Betrachtet man die Optionen nüchtern, so ist A) die einzig richtige und sinnvolle Variante. Jedoch bin ich mir nicht sicher, wie und in welcher Reihenfolge ich das angehen soll. Erst rückwirkend ummelden? Muss ich das Finanzamt informieren? Wie kann ich nachweisen, dass es sich immer um meinen Hauptwohnsitz und nicht um einen Nebenwohnsitz handelte?

    Die Option C) habe ich lediglich der Vollständigkeit zuliebe aufgeführt, aber sie ist meiner Meinung nach keine vertretbare Lösung, weil sie nicht vollends den Tatsachen entspricht. Darüber hinaus stände fälschlicherweise die Hinterziehung der Zweitwohnsitzsteuer im Raum und ich müsste ggf. im Vorfeld eine Selbstanzeige stellen (zu Unrecht), um das Ausmaß der Konsequenzen einzudämmen.



    Meine Fragen lauten nun:

    1. Stimmt Ihr mir im Bezug auf die Optionen zu, bzw. dass A) die einzige richtige Lösung ist?
    2. Oder habe ich noch weitere legale Optionen übersehen?
    3. Habe ich bei der Betrachtung die relevanten Aspekte berücksichtigt?
    4. Wie würdet Ihr in einer solchen Situation vorgehen?


    Viele Grüße

    Die Blatt-Ameise

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Wer soll sich das alles durchlesen?


    Im Übrigen darf das Forum nach dem Steuerberatungsgesetz keine Steuerberatung leisten. Von daher schließe ich den Thread.


    Für die Zweitwohnungssteuer musst Du an anderer Stelle nachfragen, da bist Du hier sowieso falsch, da es hier im Forum nur und ausschließlich um Hilfeleistung bzw. Unterstützung bei der Arbeit mit Software von Buhl geht.


    Ansonsten gilt bei Steuererklärungen, dass Du vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu den tatsächlich gegebenen Sachverhalten zu machen hast. Wann Du wo gemeldet warst interessiert dabei nicht und ist allenfalls ein Indiz. Maßgeblich ist der tatsächliche Sachverhalt. Und diesen kann das Finanzamt auch anhand anderer Nachweise auf Richtigkeit und Glaubwürdigkeit prüfen. Unrichtige Angaben in Steuererklärungen ziehen ggf. entsprechende Konsequenzen nach sich.


    Gesetze gelten nun einmal für alle Steuerbürger in gleichem Maße. Man sich "leider" nicht die Rosinen bei allem heraussuchen.


    Sofern bei Dir bei Erstellung der Einkommensteuererklärungen Fragen zur Nutzung der Software auftauchen, kannst Du die, nach Nutzung der erweiterten Forumssuche, gerne einzeln in neuen Threads einstellen. Bitte ggf. keine Sammelthreads.