Feststellungserklärung: Erhaltene MwSt. eintragen

  • Guten Tag,


    ich sitze gerade an meiner Feststellungserklärung und bräuchte Unterstützung.


    Bin Umsatzsteuerpflichtig und kaufe viel in der EU ein. Nun hatte ich letztes Jahr bei einer Buchung einen Fehler gemacht und für einem innergemeinschaftlichen Erwerb Umsatzsteuer berechnet. Dies möchte ich nun korrigieren.


    Ich habe also (Beträge und Daten erfunden) am 10.11.2019 Umsatzsteuer in Höhe von 6,36€ geltend gemacht, für eine Rechnung, die mit 0% ausgewiesen war.

    Dieses habe ich auch so an das Finanzamt mit der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung übermittelt.


    Trage ich nun diesen Betrag in der Feststellungserklärung unter

    Betriebseinnahmen -> Vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer

    und muss dies noch unter

    Steuerfreie Einnahmen, die in den Betriebseinnahmen enthalten sind -> Steuerfreie Einnahmen nach §3 EStG

    angegeben werden?



    Vielen Dank vorab für die Unterstützung!

  • Bitte mache dich einmal über die Konditionen bei innergemeinschaftlichen Erwerben schlau.

    Vorausgesetzt, du und dein Geschäftspartner habt beide eine UStID, bist du bei igErwerben verpflichtet, die Umsatzsteuer für deinen Geschäftspartner abzuführen und hast im Gegenzug den Vorsteuerabzug. Dazu gibt es gesonderte Konten im Kontenplan - es sind keine steuerfreien Bezüge. Wenn du über die richtigen Konten buchst, werden die Umsätze richtig ausgewiesen und die Umsatzsteuer und Vorsteuer auch richtig den gezahlten Umsatzsteuerbeträgen aus igErwerben bzw. den gezahlten Vorsteuern zugeordnet.

  • @namenlos

    Wird denn in der Feststellungserklärung auch nicht die EÜR erstellt?

    Wenn ich mir die Formulare anschaue, dann ist auch die EÜR drin.

    • Offizieller Beitrag

    @namenlos

    Wird denn in der Feststellungserklärung auch nicht die EÜR erstellt?

    Wenn ich mir die Formulare anschaue, dann ist auch die EÜR drin.

    Ja und? Er meint ja nur, dass Du alles zutreffend eingeben musst. Nicht mehr und nicht weniger.


    Betriebseinnahmen -> Vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer

    und muss dies noch unter

    Steuerfreie Einnahmen, die in den Betriebseinnahmen enthalten sind -> Steuerfreie Einnahmen nach §3 EStG

    angegeben werden?

    Und mit dem § 3 EStG liegst Du eben nach seiner Meinung total daneben. Nichts anderes möchte Dir @namenlos erklären.

  • @namenlos

    Wie gesagt/geschrieben, war das nur ein Fehler. Mir ist klar, wie ich diese in meiner Buchhaltung zu buchen habe und es passt auch alles. Nur bei diesem Beleg habe ich nicht aufgepasst und da ist dieser Fehler entstanden.


    Die Feststellungserklärung spuckt auch die EÜR aus. Also muss ich in der Maske die entsprechenden Beträge eintragen. Meine Frage war ob das genannte Feld das richtige ist oder ob ich ein anderes Feld dafür nutzen muss.


    Mit Steuerfreie Einnahmen nach §3 EStG meinte ich nur ob diese Beträge, die ich fälschlicherweise erhalten habe hier angeben muss.

    • Offizieller Beitrag

    Die Feststellungserklärung spuckt auch die EÜR aus.

    Nein, das stimmt so nicht. Die Feststellungserklärung erstellt keine EÜR. Aber im Rahmen des Sparbuch-Moduls für die Feststellungserklärung kannst Du auch eine (vereinfachte) EÜR erstellen. Selbstverständlich.


    Mit Steuerfreie Einnahmen nach §3 EStG meinte ich nur ob diese Beträge, die ich fälschlicherweise erhalten habe hier angeben muss.

    Und was soll daran nach § 3 EStG steuerfrei sein? Hast Du da irgendeine Ziffer gefunden, die passen würde? Kann ich mir zumindest nicht vorstellen.

  • miwe4


    Ich habe die Rechnung falsch gebucht und Umsatzsteuer geltend gemacht - obwohl ich nicht machen sollte.


    Ich habe für den Monat "November 2019" die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben - in der auch dieser Betrag beinhaltet war.


    Das FA hat mir - anhand meiner Angaben in der Umsatzsteuervoranmeldung einen Betrag X überwiesen.



    Nun war in dem Betrag die MwSt. in Höhe von 6,36€ - die ich fälschlicherweise gebucht hatte.


    Da ich es nicht weiß, frage ich hier und hoffe auf Unterstützung. Ihr sagt also, dass ich unter Steuerfreie Einnahmen nach §3 EStG nichts angeben muss und diesen Betrag (6,36€) unter Betriebseinnahmen -> Vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer eintragen muss?

  • Das Problem ist, dass in der sehr vereinfachten EÜR in der Feststellungserklärung innergemeinschaftliche Erwerbe nicht eingetragen werden können - sie sind wohl schlicht vergessen worden. Man kann im Bereich der Aufwendungen nirgends einen Steuersatz 19% USt/19% Vorsteuer auswählen! Es geht schlicht und einfach nicht.

    Daher ist es hier besser, in das eigenständige Modul Einnahmenüberschussrechnung zu gehen und dort die ganze EÜR zu erstellen. Hier gibt es für igErwerbe das Konto 3550, das für diese Erwerbe genutzt werden kann und sollte.

    Der Vorteil: man kann aus diesem Modul sowohl die laufenden Voranmeldungen als auch die Erklärung erstellen, bekommt (sofern gewerbliche Tätigkeit) auch die Gewerbesteuererklärung und kann das Ergebnis recht einfach in die Einkommensteuer (oder wie hier in die Feststellungserklärung) übertragen.

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem ist, dass in der sehr vereinfachten EÜR in der Feststellungserklärung innergemeinschaftliche Erwerbe nicht eingetragen werden können - sie sind wohl schlicht vergessen worden. Man kann im Bereich der Aufwendungen nirgends einen Steuersatz 19% USt/19% Vorsteuer auswählen! Es geht schlicht und einfach nicht.

    Weil da nicht gebucht wird und schlicht und einfach die Bezüge zur Umsatzsteuer fehlen. Zudem kann aus dieser vereinfachten EÜR generell keine USt-Anmeldung (VA oder auch JE) erstellt werden. Da muss man die die gesonderten Module nutzen und manuell arbeiten.


    Genau deshalb gibt es ja das gesonderte EÜR-Modul mit entsprechenden Buchungsmöglichkeiten und entsprechender Programmunterstützung für alle weiteren Dinge.

  • @namenlos


    OK, verstehe. Leider bietet WISO in der Version Steuer:2020 auch nur EKR03 so dass ich mir für die Erstellung der EÜR eine andere Version kaufen muss.

    Meine Buchhaltung mache ich in SevDesk, daher ist WISO in dem Bereich neu für mich - bisher hatte ich nur die Einkommenssteuererklärung über WISO abgewickelt.


    Das bedeutet doppelte Arbeit und eine neue Software... Verkaufen möchte man :)


    Wäre aber nicht das Konto 3425 (Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer) hier richtig für Rechnungen aus dem EU-Ausland?

    • Offizieller Beitrag

    OK, verstehe. Leider bietet WISO in der Version Steuer:2020 auch nur EKR03 so dass ich mir für die Erstellung der EÜR eine andere Version kaufen muss.

    Verstehe ich nicht. ?(


    Wäre aber nicht das Konto 3425 (Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer) hier richtig für Rechnungen aus dem EU-Ausland?


    Das bedeutet doppelte Arbeit und eine neue Software... Verkaufen möchte man :)

    Wozu/warum? ?(

  • Naja, ich nutze WISO Steuer:2020 und da ist nur der EKR03 verfügbar. Ich habe zum Beispiel das Konto 3000 (SKR03 für Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe) nicht in WISO.




    Also liege ich richtig mit 3425 und hier muss nicht 3550 (welches du oben erwähnst) ausgewählt werden?


    Wie gesagt, erstelle ich meine Buchhaltung in SevDesk - da erhalte ich auch eine EÜR aber nur als PDF. Kann dort auch nur DATEV-Export anstoßen - was WISO als Import nicht unterstützt. Daher muss ich die Daten dort erfassen (also meine normale Buchung) und zum Jahresende in WISO übertragen.

    • Offizieller Beitrag

    Es sollte nur zeigen, dass 3425 existent und buchbar ist. Ansonsten kann ich nichts sagen. Da Du ja auch von versehentlich sprichst, ist ja die Frage, ob hier überhaupt ein Vorsteuerabzug greift und du nicht auch die USt-VA berichtigen musst bzw. die Änderung in der USt-JE vornehmen musst.


    Keine Ahnung, was da nun tatsächlich zu buchen ist, da ich auch nicht selber buchen muss.


    Und das mit Konto 3000 etc. ist nun beim Sparbuch kein Problem. Man muss es halt ggf. im verfügbaren Kontenrahmen aktivieren.

  • Die Ust-VA ist ja schon etwas länger her und der Beleg festgeschrieben.

    Ich glaube ich muss hier mal einen SB fragen.


    Das mit dem Aktivieren ist eine gute Idee. Das gibt es auch unter WISO:Steuer.

    Aber warum schreiben die dann, dass man sich ein anderes Produkt kaufen soll?

    • Offizieller Beitrag

    Aber warum schreiben die dann, dass man sich ein anderes Produkt kaufen soll?

    Das ist für den Fall gemeint, dass das, was man eben noch alles nachträglich aktivieren kann, für den jeweiligen Anwender nicht ausreichend ist. Die können ja nicht in jedem Einzelfall erahnen, was insgesamt im Einzelfall erforderlich ist.