Hallo!
Es besteht eine Finanzierung für ein Zweifamilienhaus mit teilweise Eigennutzung und Vermietung. DIe Finanzierung besteht unter anderen durch einen vorfinanzierten Bausparvertrag, ein Riestervertrag und einen sehr alten Bausparvertrag mit Bonuszinsen. Gibt es die Möglichkeit die Einnahmen der Zinsen in der Anlage V anzugeben, da diese ja ausschließlich der Finanzierung dienen und später durch einen neuen Vertrag abgelöst werden. Oder kann man diese Einnahmen ausschließlich in der Anlage KAP angegeben?