EÜR - Vorsteuer - Betriebseinnahme - FA rechnet VSt zum Gewinn

  • Hallo,

    ich habe vor kurzem eine Einkommensteuererklärung mit EÜR abgegeben.

    Jetzt kam der Bescheid vom FA. Leider stimmt da was nicht, bzw. ich hab was vergessen anzugeben....

    Ich schildere kurz den Sachverhalt, und ich hoffe ihr könnt mir folgen und mir das erklären. Irgendwie steh ich da auf dem Schlauch...


    Kauf bzw. Beginn vom Bau einer PV-Anlage im Jahr 2018. Im September 2018 kam die 1. AZ, AZ wurde bezahlt und VSt wurde vom FA an mich zurückbezahlt.

    In 2018 fertigte ich auch Jahres-USt-Erklärung fürs FA an. € 1.300,00 als VSt bezahlt und auch wieder erhalten = 0,00 € (alles in 2018)


    2019: Inbetriebnahme der PV-Anlage im Mai 2019. Restliche Rechnung vom Erbauer erhalten und VSt vom FA auch wieder angefordert und erhalten. € 1.200,00

    EÜR: Ich habe natürlich alle Betriebseinnahmen von der Einspeisung angegeben:

    - Auszahlung Netzbetreiber o. USt

    -Vereinnahmte USt sowie USt auf unentgeltliche Wertabgaben

    - Vom Finanzamt erstattete/verrechnete USt - hier: + € 1.200,00 (die erstattete USt vom Jahr 2018 hab ich nicht angegeben)

    = Betriebseinnahmen


    Betriebsausgaben:

    - Afa

    - Schuldzinsen

    - gezahlte Vorsteuerbeträge (an andere Unternehmer gezahlte USt) - hier: - € 1.200,00 (und die USt vom Jahr 2018 hab ich auch nicht angegeben)

    = Betriebsausgaben


    Ich hatte dann einen Gewinn von ca. 250,00 €. (Ist eine sehr kleine Anlage).


    Und nun kommt der Bescheid vom FA mit einem Gewinn von ca. 1.600,00 €. Ich hab mit FA telefoniert und der Beamte sagte mir das das die USt vom Jahr 2018 sei die den Gewinn

    erhöht. Aber die USt/VSt ist doch ein Durchlaufposten???

    Ich musste ja mit Beginn Bau der Anlage die USt-VA jedes Monat abgeben. Und Inbetriebnahme war erst im Jahr darauf....

    FA rechnet mir jetzt die € 1.300,00 als Betriebseinnahme dazu. Eigentlich müssten Sie das ja wieder als Ausgabe abziehen oder?

    Oder liegt das daran das ich 2018 keine EÜR gemacht habe? Aber das wär ja trotzdem eine Nullnummer gewesen...


    Ich hoffe ich hab das einigermaßen verständlich geschrieben und danke euch schon für eure Hilfe und Erklärung.


    Danke...


    Herzliche Grüße

    Regina

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „EÜR - Vorsteuer - Betriebseinnahme??? FA rechnet VSt zum Gewinn“ zu „EÜR - Vorsteuer - Betriebseinnahme - FA rechnet VSt zum Gewinn“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Und nun kommt der Bescheid vom FA mit einem Gewinn von ca. 1.600,00 €. Ich hab mit FA telefoniert und der Beamte sagte mir das das die USt vom Jahr 2018 sei die den Gewinn erhöht. Aber die USt/VSt ist doch ein Durchlaufposten???

    Womit er vollkommen recht hat. Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Die USt ist eine Betriebseinnahme/-ausgabe eigener Art. Demgemäß stellen Erstattungen des FAs Betriebseinnahmen dar und Zahlungen an das FA dann Betriebsausgaben. Alles in der EÜR des Jahres der Vereinnahmung bzw. Verausgabung zu berücksichtigen. Dein Steuerprogramm hat da im Rahmen der vereinfachten Eingabemaske sogar entsprechende Zeilen (und Erläuterungen) für vorgesehen!


    Genau deshalb sagen wir immer, dass man, sofern man eine Steuersoftware nutzt, in den Masken Zeile für Zeile vorgehen muss. Zu einem etwaig genutzten Programm und dessen Version schreibst Du ja leider nichts. Die erweiterte Forumssuche, mit geeigneten Stichworten befüllt, hätte Dich diesbezüglich sicherlich auch weiter gebracht.


    Eigentlich müssten Sie das ja wieder als Ausgabe abziehen oder?

    Die Dir von anderen Unternehmern gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) ist im Jahr der Verausgabung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen (s.o.).


    Oder liegt das daran das ich 2018 keine EÜR gemacht habe? Aber das wär ja trotzdem eine Nullnummer gewesen...

    Und warum hast Du keine EÜR für das Jahr 2018 erstellt, wenn doch erste Zahlungen bereits in dem Jahr erfolgt sind? Nullnummer jahresübergreifend gesehen sicherlich. Aber nur, wenn man alles richtig macht.

  • Genau deshalb sagen wir immer, dass man, sofern man eine Steuersoftware nutzt, in den Masken Zeile für Zeile vorgehen muss. Zu einem etwaig genutzten Programm und dessen Version schreibst Du ja leider nichts. Die erweiterte Forumssuche, mit geeigneten Stichworten befüllt, hätte Dich diesbezüglich sicherlich auch weiter gebracht.

    Ich gebe alles direkt über Elster-Online ein.


    Danke für die rasche Antwort. Ich hab das nun auch mit dem FA nochmals abgestimmt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich gebe alles direkt über Elster-Online ein.

    Das sollte man eigentlich nur "wagen", wenn man fundierte Kenntnisse im Steuerrecht hat, ansonsten kann das eben schnell ins Auge gehen. ;)


    Danke für die rasche Antwort. Ich hab das nun auch mit dem FA nochmals abgestimmt.

    Und? ?(

  • Und in Elster Online ist dir nicht aufgefallen, dass es hier Eingabezeilen für die erhaltene Umsatzsteuer, die gezahlten Vorsteuern und die gezahlten oder erhaltenen Vorauszahlungen (in Summe) gibt?

  • Und in Elster Online ist dir nicht aufgefallen, dass es hier Eingabezeilen für die erhaltene Umsatzsteuer, die gezahlten Vorsteuern und die gezahlten oder erhaltenen Vorauszahlungen (in Summe) gibt?


    Doch, ich habe die USt eingegeben. Aber halt die aus 2018 die in 2019 gezahlt wurde nicht mehr mit eingegeben.

    Ich mache nun eine Sonder-afa, das korrigiert meinen Gewinn wieder. Ist mit FA abgesprochen.


    Vielen Dank für die Rückmeldungen