überzahlte Rechnung wohl falsch gebucht ... wie auflösen?

  • Hallo, dieses ist mein erster Beitrag, danke in Voraus fürs lesen und (hoffentlich) lösen ... (Arbeite in: WISO eür+kasse:Mac 2020) Habe eigentlich das vergangene Jahr ganz gut bewältigt (im Programm, meine ich :))


    Problem war/ist: Ende letztes Jahr hat ein Kunde 100 EUR (brutto) zu viel überwiesen. Leider hatte ich das erst in diesem Jahr realisiert. Habe dieses Geld als 1590 "durchlaufender Posten" gebucht. (Kann nicht mehr sagen, wo ich das recherchiert hatte) Mit dem relativ regelmäßigen Kunden habe ich eine Verrechnung bei der nächsten Rechnung vereinbart.


    Habe inzwischen den Jahresabschluss gemacht, steht also jetzt (fest) unter "Banknoten und Kassen" in der Übersicht: 1590 / -100,00 EUR.


    Jetzt habe ich die Rechnung für einen neuen Auftrag normal geschrieben, der Kunde hat die 100 EUR weniger überwiesen.


    Nun dachte ich ursprünglich, ich könnte einfach die Buchung splitten und dabei diesen Posten auflösen, aber der Posten lässt sich nicht so buchen, dass ich die 19% MwSt aktivieren kann.


    Wie dumm/falsch auch immer das war, rückwirkend kann ich das nicht ändern, wie löse ich das also auf?

  • Moin,


    damals wurde doch die zuviel erhaltene USt nicht abgeführt, um das "glattzubügeln" könntest Du nun splitten: gekürtzter Betrag Bank an Erlöse und 100 € 1590 an Erlöse :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Hallo "erleuchteter Maulwurf" :)


    Erst einmal danke für die Reaktion. Ich habe inzwischen auch dazugelernt. Also für die Suchenden in diesem Forum:


    1. Erst etwas Grundsätzliches: die Überzahlung hätte ich auf das Konto "Fremdgeld" buchen müssen. (Nächstes Mal weiß ich es besser)


    2. Zu meinem Problem: Ich habe eine Weile gebraucht, die Antwort richtig einzuordnen. Das Stichwort ist: "Geldkonto". Und da ich das noch nie gesplittet hatte ... aber jetzt habe ich es geschnallt, dass das auch geht ;(


    Na, auf jeden Fall vielen Dank und weiter frohes Schaffen. Gruß, Gover

  • Moin,


    bedauerlicherweise ist die Erleuchtung hier rein quantitativer Natur :saint:


    Entscheidend ist m.E. im hier geschilderten Fall, dass die USt abgeführt wird, da käme auch ein Verrechnungskonto in Frage...


    Fein, dass Du das Problem lösen konntest :)


    Die Leuchtende