Anlage KAP, unvollständig und wird nicht gedruckt; Direkteintrag in Formulare nicht mehr möglich?

  • Hallo Forum,
    dies ist mein erster Eintrag hier und ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
    Ich nutze die Steuersoftware bereits seit mehr als 10 Jahren.


    Habe gerade alle Daten für die Einkommensteuererklärung 2019 erfaßt.
    Eingabemaske KAP habe ich mit Einträgen für Ehemann und Ehefrau ausgefüllt.
    Dies wird bei den Formularen aber - warum auch immer - nicht berücksichtigt. Leider wird nur Ehefrau bei den Formularen gedruckt, der Ehemann fällt einfach unterm Tisch.
    Wollte dann das System austricksen und habe alle Daten der Ehefrau gelöscht, gesichert ... der Ehemann bleibt bei KAP verschwunden, Ehefrau bleibt trotzdem.
    Habe jetzt die Daten der Ehefrau neu eingetragen, so daß Ehemann und Ehefrau in der Eingabemaske KAP wieder drin sind.

    Sehe im Moment keine Möglichkeit, die Steuererklärung zu vervollständigen.
    Ist der Fehler schon einmal aufgetaucht? Gibt es eine Lösung?


    Warum funktioniert der Direkteintrag in Formulare nicht mehr?


    viele Grüße
    Steuersurfer

  • Die Anlage KAP wird nur ausgedruckt, wenn die Erträge über dem Freibetrag liegen. Wenn die Ehefrau also Einkünfte über 800 Euro hat, der Ehemann aber darunter, wird nur für die Ehefrau ausgegeben, es sei denn, man beantragt die Günstigerprüfung.

    • Offizieller Beitrag

    Die Anlage KAP wird nur ausgedruckt, wenn die Erträge über dem Freibetrag liegen. Wenn die Ehefrau also Einkünfte über 800 Euro hat, der Ehemann aber darunter, wird nur für die Ehefrau ausgegeben, ...

    Sicher? Auch bei Zusammenveranlagung? ?(


    .... es sei denn, man beantragt die Günstigerprüfung.

    Da wird wohl eher das Problem zu suchen sein. ;)

  • Danke, erstmal für die schnellen Reaktionen.
    Bei mir ist es so, daß beide Ehepartner (Zusammenveranlagung) jeweils unter dem Freibetrag liegen. Trotzdem wird für einen Ehepartner die Anlage KAP gedruckt, für den anderen aber nicht.
    Das erscheint mir irgendwie nicht logisch.
    Und, durch An- und Abwählen der Günstigerprüfung ändert sich auch nichts - einer der Ehepartner wird nicht gedruckt.

    • Offizieller Beitrag

    Und wie sieht es mit Zinsabschlagsteuer aus? Und ansonsten die Kreuzchen? Ohne genaue Infos und bereinigte Screens kann man kaum sinnvoll unterstützen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Anlage KAP wird nur ausgedruckt, wenn die Erträge über dem Freibetrag liegen. Wenn die Ehefrau also Einkünfte über 800 Euro hat, der Ehemann aber darunter, wird nur für die Ehefrau ausgegeben, es sei denn, man beantragt die Günstigerprüfung.

    Das wäre aber merkwürdig.


    Ehegatten haben grundsätzlich zusammen Anlage KAP abzugeben, einer alleine geht nicht (rechtlich jedenfalls nicht).