Firmenwagenbesteuerung

  • Hallo an alle,


    Ich versteuere meinen Dienstwagen mit 1% sowie den Arbeitsweg mit 0,03%. Soweit alles normal.

    In Zeiten von Corona haben sich nun doch viele Tage im Home Office entwickelt. Die Frage ist nun, kann ich an allen Tagen den Weg zur Arbeit steuerlich gelten machen oder muß ich die Tage im Home Office davon abziehen? Die Versteuerung wurde seitens des Arbeitgebers nicht geändert, versteuere also den Weg auf Arbeit täglich.


    VG Seadog

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist nun, kann ich an allen Tagen den Weg zur Arbeit steuerlich gelten machen oder muß ich die Tage im Home Office davon abziehen? Die Versteuerung wurde seitens des Arbeitgebers nicht geändert, versteuere also den Weg auf Arbeit täglich.

    Diese zwei Positionen zu den Einnahmen bzw. Werbungskosten korrespondieren doch. ;)


    Und dann wird man sich sicherlich irgendwann seitens des BMF auch zu den Besonderheiten auf Grund dieser bisher nicht erlebten Zeiten äußern. Aktuell gibt es da sicherlich wichtigere Dinge zu regeln und zu kommunizieren.

  • Zum einen kann es tatsächlich sein, dass da noch eine Regelung zu kommt, auch wenn ich miwe4 zustimme, dass das wahrscheinlich nicht ganz oben auf der Liste des BMF ist, zumal es den Staat Geld kosten würde.


    Aber, ich habe dazu gerade recherchiert:

    1. Kannst du mit der Einkommenssteuererklärung für 2020 die Berechnungsmethode des Arbeitswegs ändern, von 0,03% pauschal hin zu 0,002% pro tatsächlich gefahrenem Arbeitsweg. Das ist deutlich günstiger, wenn man, wie ich, seit Mitte März im Homeoffice war. Siehe hier: https://www.iww.de/astw/sonsti…-regelung-sammeln-f129726 (Frag mich bitte nicht, wo man das in der Steuererklärung genau machen kann, das muss ich auch noch rausfinden ;-)) Kleiner Haken an der Sache. Evtl. zu viel gezahlte Sozialabgaben bekommst du so nicht mehr zurück.

    2. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf deinen Antrag hin die Berechnungsmethode generell zu ändern. Das geht aber nach meinen Erkenntnissen nicht mehr rückwirkend für 2020 (da muss die Steuererklärung her), sondern ab 01.01.2021. Ich werde das beantragen, denn jedenfalls bis Mitte 2021 werde ich auch im Homeoffice bleiben. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Wechsel der Berechnungsmethode auf Antrag ist übrigens im BMF-Schreiben vom 04.04.2018 festgelegt worden, sie gilt seit 2019.

  • Ich habe auch eine Frage zu dem Thema. Mein AG bietet das Car Lease Model an. Das heißt sämtliche Kosten für einen Firmenwagen werden von mir getragen. Dafür wird mir monatlich 1% + 0.03% NETTO vom Gehalt abgezogen und auf interne KFZ Konto gebucht. Sämtliche Kosten (Leasing, Steuer, Versicherung etc) wegen gegengerechnet. Ist am Ende des Jahres das KFZ Konto ausgeglichen ist alles gut. Haben wird ins nächste Jahr übertragen und dann verrechnet, Soll muss ich mit Gehalt/Bonus ausgleichen. Wie ist der Wagen bei dieser Regelung abzusetzen?

    • Offizieller Beitrag

    @alexgrade

    Was hat das mit der Ausgangsfrage des Themas zu tun? Also bitte nicht einfach an irgendeinen Thread dranhängen, nur weil es da auch um einen Firmenwagen geht. Von daher schließe ich den Thread.


    Im Übrigen darf das Forum keine Steuerberatung leisten. Und dazu gehören eben auch steuergestalterische Fragen zu einer künftigen Verfahrensweise. Also wende Dich bitte bitte an die Buchhaltung bzw. den Steuerberater Deines Arbeitgebers. Die sollten Dir so etwas vor Abschluss etwaiger Vereinbarungen auch erläutern.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.