WISO steuer:Sparbuch 2020 - Doppelter Haushalt - Erstattung nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung

  • Nach einer Beendigung einer doppelten Haushaltsführung im Jahr 2018 hat mein Mann im Jahr 2019 ein Guthaben aus der Heizkostenabrechnung für 2018 erstattet bekommen. Unter "Nichtselbständige Arbeit - Werbungskosten - Doppelter Haushalt" lässt sich kein Betrag kleiner als Null eintragen, zumal der doppelte Haushalt wegen der Beendigung im Vorjahr bei der Übernahme der Vorjahresdaten durch das Programm automatisch gelöscht wurde.

    Die WISO Hilfe sagt hierzu Folgendes:

    "Erstattungen höher als Kosten

    Es kann vorkommen, dass in einem Jahr die Erstattungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung höher sind als die Kosten.

    Beispiel

    Im Jahr nach Beendigung einer doppelten Haushaltsführung erhalten Sie eine Erstattung vom Stromanbieter für die Wohnung, die Sie für die doppelte Haushaltsführung vorübergehend angemietet hatten. Kosten sind im Jahr nach der Beendigung nicht mehr entstanden. Die Erstattungen sind somit höher als die Kosten.

    In solchen Fällen können die negativen Werbungskosten mit anderen Werbungskosten aus der Arbeitnehmer-Tätigkeit verrechnet werden. Bitte erfassen Sie in solchen Fällen die negativen Werbungskosten der doppelten Haushaltsführung bei den übrigen Werbungskosten, da im Bereich der doppelten Haushaltsführung die Werbungskosten bei negativen Werten auf null gesetzt werden.

    Sollten die negativen Werbungskosten höher als die übrigen Werbungskosten sein, muss der übersteigende Betrag im Jahr des Zuflusses als steuerpflichtige Einnahme erfasst werden. Tragen Sie den übersteigenden Betrag dann bei den Besonderheiten bei Arbeitnehmern unter "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" ein."



    Der Versuch, die Kostenerstattung unter "Nichtselbständige Arbeit - Werbungskosten - Sonstige Ausgaben" einzutragen, scheitert ebenfalls, da die Kostenerstattung vom Betrag her die übrigen "Sonstigen Ausgaben" übersteigt. Dadurch entsteht eine ELSTER-Fehlermeldung, die besagt, dass auch an dieser Stelle kein negatives Vorzeichen stehen dürfe.


    Die übrigen Kategorien, die das WISO steuer:Sparbuch 2020 unter "Nichtselbständige Arbeit - Werbungskosten" anbietet, passen alle nicht zum Sachverhalt. Da sich - sofern die Software eine entsprechende Eingabemöglichkeit böte - unter "Nichtselbständige Arbeit - Werbungskosten" jedoch insgesamt ein Plusbetrag ergäbe, kann die in der Hilfe erwähnte Erfassung als steuerpflichtige Einnahme meines Erachtens nicht korrekt sein. -


    Muss ich nun die Kostenerstattung innerhalb der Kategorie "Nichtselbständige Arbeit - Werbungskosten" in eine unpassende x-beliebige Unterkategorie eintragen, in der bereits Werbungskosten eingetragen sind, die die erhaltene Kostenerstattung vom Betrag her übersteigen?

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm meint, dass man eben an einer Stelle, an der das zulässig ist, eine Erstattung oder einen negativen Betrag zur Verrechnung mit den andersartigen Werbungskosten des Veranlagungszeitraums vornimmt. Das ist aber wie gesagt nur als explizite Erstattung zulässig (ohne Vorzeichen) oder an einigen anderen Stellen (was man ausprobieren muss).


    Nach kurzem Probieren würde es z.B. so gehen:




    Zu beachten ist aber in jedem Fall:

    Sollten die negativen Werbungskosten höher als die übrigen Werbungskosten sein, muss der übersteigende Betrag im Jahr des Zuflusses als steuerpflichtige Einnahme erfasst werden. Tragen Sie den übersteigenden Betrag dann bei den Besonderheiten bei Arbeitnehmern unter "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" ein."

  • Versuche ich es genau auf diesem Wege, erscheint nach der Prüfung der Eingaben folgende Fehlermeldung:


    "ELSTER meldet: Feld "Summe der weiteren Werbungskosten": Unzulässiges Vorzeichen. Geldbeträge müssen ohne Vorzeichen eingetragen werden."


    Die Summe der Werbungskosten liegt über Null, lediglich im Feld "Sonstige Ausgaben" steht eine negative Zahl.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, was Du wo eingetragen hast. Bei der von mir gezeigten Stelle klappt die ELSTER-Prüfung und der Testversand ohne jedes Problem.



    Programmupdates hast Du ja hoffentlich automatisch ziehen lassen. Ansonsten die Updates jetzt mal manuell anstoßen.

    • Offizieller Beitrag

    Witziger habe ich gerade anlässlich einer anderen testweisen Änderung gesehen, dass die Software das jetzt auch bei mir als Fehler markiert, der die Abgabe verhindert. Definitiv ohne Update etc., das bei mir täglich geprüft wird. Eigentlich unerklärlich und solltest Du mal dem Support melden. Ich habe es auch schon mal weitergemeldet.



    Sofern Fahrten Wohnung <-> 1. Tätigkeitsstätte vorhanden sind, sollte es wohl so gehen:



    Alles natürlich dem FA gesondert erläutern und belegen.