Guten Tag zusammen,
Die Frage wird vielleicht einigen etwas trivial erscheinen aber trotz langer Suche konnte ich keinen annähernden Fall im Forum finden. Ich benutze WISO Steuer:Sparbuch 2020
Zu der Situation : ich wohne 93 km entfernt von meinem Arbeitsplatz und habe ihn in 2019 189 Tage besucht darunter :
- 165 Mal mit dem PKW
- 24 Mal mit der Bahn
PKW ist unproblematisch, das Programm rechnet die Entfernungspauschale (165 x 0,30 x 93 = 4603 EUR)
Bahn wird auch korrekt angezeigt : (24 x 0,30 x 93 = 669 EUR) :
In "Arbeitsnehmer > Ausgaben > Wege zur Arbeit" kann ich die "Nachgewiesenen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel" angeben. Ich habe mir für die Bahn eine Bahncard 50 gekauft die ich exklusiv zu diesem Anlass benutze so darf ich so mein Verständnis diese auch absetzten. Die Summe der Bahn-Tickets und der Bahncard übersteigt die errechnete Entfernungspauschale (669,60 EUR) aber wenn ich hier ein Wert eingebe erscheint er im Formular aber es ändert sich nichts.
Frage hierzu : aus dem o.g. Hilfetext steht "Die tatsächlichen Aufwendungen für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmittel werden nur angesetzt, wenn die Beträge die insgesamt ermittelt Entfernungspauschale übersteigen"
Bezieht sich das auf die Summe aller Verkehrsmittel (auch auf die PKW Entfernungspauschale) ? Dann hat es sich ja erledigt da ich mit dem PKW bereits die 4500 EUR Grenze überschreite. Oder übersehe ich etwas ?
Vielen Dank !