Update 20.0.6337 ist online, MwSt. Umstellung 2020

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das Update mit der Versionsnummer 6337 wurde veröffentlicht. Die genaue Liste der Änderungen finden Sie wie immer weiter unten.


    Wie Sie sicher mitbekommen habt, hat sich die Bundesregierung am 03. Juni 2020 auf ein Konjunkturpaket geeinigt und wird dieses im nächsten Schritt im Kabinett beraten. Anschließend werden Gesetzesentwürfe ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren gegeben. Auf folgender Seite finden Sie alle Infos zur Mehrwertsteuersenkung:


    Mehrwertsteueranpassung 2020


    Wir halten Sie auf dieser Seite auf dem aktuellen Stand und aktualisieren diese für Sie permanent, sobald uns Neuigkeiten vorliegen. Schauen Sie regelmäßig vorbei, damit wir Sie bestmöglich bei der Umsetzung der Mehrwertsteueranpassung unterstützen können.


    Hier noch die allgemeinen Hinweise zum Update:


    Vor der Installation des Updates empfehlen wir dringend die Erstellung einer Verzeichnissicherung. In diesem Fall kopieren Sie das gesamte Buhl Verzeichnis (Standard: C:\Programme(x86)\Buhl) und speichern dies an einer anderen Stelle nochmals ab.

    Das Update können Sie über unser Portal https://portal.buhl-unternehme…30-setup-buhl-unternehmer herunterladen und dann bei geschlossener kaufmännischer Software ausführen.

    Wer programmübergreifend noch einmal die Änderungen in der aktuellen oder älteren Updateversionen nachlesen möchte, kann dies unter „Datei > Hilfe > Weitere Informationen > Programmänderungen“ tun.


    Programmänderungen:


    6337

    Bereichsübergreifend
    • Korrigiert
      • DB-Manager (Mandanten) – Assistent zur Umsatzsteuerumstellung
      • Eine Meldung bei der Layoutprüfung wurde entfernt und die Performance wurde verbessert.
    Warenwirtschaft
    • Neu
    • Hinweis zur Umsatzsteuerumstellung:
    • Die Umsetzung aller Änderungen in der Software erfolgt bislang auf Basis von Gesetzentwürfen und Willenserklärungen. Sofern es im verabschiedeten Gesetz Änderungen zu diesen Entwurfsfassungen gibt ist es möglich, dass Modifikationen wieder zurück genommen werden müssen. Dieser Rollback wird dann manuell durch den Benutzer durchzuführen sein und von unserer Seite aus nicht durch einen Automatismus abgedeckt werden.

      Bitte entscheiden Sie selbst ob Sie die Umstellung innerhalb der Software ohne eine gesetzliche Grundlage durchführen möchten.