Totalverlust aus Anleihe ohne Steuerbescheinigung - wo eintragen?

  • Hallo!

    Ich versuche herauszufinden, wo genau ich den Totalverlust einer Anleihe (US Öl und Gas NSV 5) als Verlust eintragen kann. Dass dieser Verlust steuerlich geltend gemacht werden kann (derzeit noch jedenfalls), wurde mit dem Urteil des BFH vom 24.10.2017 - VIII R 13/15 eingeräumt. Die Insolvenz wurde beantragt und mangels Masse in 2019 abgelehnt. Jetzt ist die Frage, wo ich das in der Steuererklärung eingebe. Vom Finanzamt, welches ich laut Buhl Support fragen sollte, hörte ich nur: Tragen Sie es irgendwo ein, streiten kann man sich dann hinterher immer noch. Ich würde aber gern den Verlust möglichst nah an der richtigen Stelle eintragen.

    Es gibt keine Steuerbescheinigung einer Bank, da die Anleihe nicht bei einer Bank aufbewahrt wurde. Darüber hinaus gab es außer einem Frühzeichnerbonus auch keine Zinsen.

    Vielen Dank für Eure Anregungen, was ich hier wo und wie eintrage :)

    • Offizieller Beitrag

    https://www.buhl.de/wiso-softw…search/&q=verlust+kapital


    Dass dieser Verlust steuerlich geltend gemacht werden kann (derzeit noch jedenfalls), wurde mit dem Urteil des BFH vom 24.10.2017 - VIII R 13/15 eingeräumt. Die Insolvenz wurde beantragt und mangels Masse in 2019 abgelehnt. Jetzt ist die Frage, wo ich das in der Steuererklärung eingebe. Vom Finanzamt, welches ich laut Buhl Support fragen sollte, hörte ich nur: Tragen Sie es irgendwo ein, streiten kann man sich dann hinterher immer noch. Ich würde aber gern den Verlust möglichst nah an der richtigen Stelle eintragen.

    Da wo die entsprechenden Einnahmen auch hingehört hätten. Ich kenne die Dinger nicht und ob in- oder ausländisch.


    Ich versuche herauszufinden, wo genau ich den Totalverlust einer Anleihe (US Öl und Gas NSV 5) als Verlust eintragen kann. Dass dieser Verlust steuerlich geltend gemacht werden kann (derzeit noch jedenfalls), wurde mit dem Urteil des BFH vom 24.10.2017 - VIII R 13/15 eingeräumt.

    Anerkennen wird man sie Dir wohl in jedem Fall nicht, weil das genannte BFH-Urteil meines Wissens nach bis heute nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden ist und somit seitens der Finanzverwaltung nicht angewendet werden darf.

    • Offizieller Beitrag

    Anerkennen wird man sie Dir wohl in jedem Fall nicht, weil das genannte BFH-Urteil meines Wissens nach bis heute nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden ist und somit seitens der Finanzverwaltung nicht angewendet werden darf.

    So ist es.


    In Zeile 14 oder 15 der Anlage KAP könnte man sie eintragen.

    https://www.formulare-bfinv.de/printout/034024_19.pdf

  • Das Problem dürfte sein, ob es sich bei der Anleihe nicht um eine gewerbliche Beteiligung gehandelt haben könnte. miwe4 hat Recht - die Verluste aus der "Veräusserung" gehören dorthin, wo auch die Einkünfte hätten erklärt werden müssen.

    Ich kenne solche Konstrukte aus dem Bekanntenkreis, es waren fast alle keine Anleihen sondern stille Beteiligungen an deutschen GmbH & Co. KGs.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne solche Konstrukte aus dem Bekanntenkreis, es waren fast alle keine Anleihen sondern stille Beteiligungen an deutschen GmbH & Co. KGs.

    Im Bekanntenkreis war noch nie eine rechtliche Begründung.


    Daher sind das vo dir nur Vermutungen, die überhaupt nicht haltbar sind.

  • Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es auch ein etwas anderes Sachverhalt sein kann - weder habe ich eine rechtliche Begründung gegeben noch etwas unterstellt.


    Ob dies haltbar ist oder nicht, kannst du nicht beurteilen! Auch als Moderator sollte man etwas vorsichtiger mit Behauptungen sein. Und als Anwender habe ich meine Erfahrungen hier angegeben, nicht mehr und nicht weniger.

    • Offizieller Beitrag

    Ob dies haltbar ist oder nicht, kannst du nicht beurteilen! Auch als Moderator sollte man etwas vorsichtiger mit Behauptungen sein. Und als Anwender habe ich meine Erfahrungen hier angegeben, nicht mehr und nicht weniger.

    uiuiui, welche Behauptungen denn?


    Zu einer stillen Beteiligung gehört mehr als nur Anleihen zu besitzen.....


    Und bitte keine persönlichen Angriffe, das mache ich als Moderator nicht und du bitte auch nicht......


    Das war eine rechtliche Äußerung von mir, nichts anderes.