Hallo!
Ich versuche herauszufinden, wo genau ich den Totalverlust einer Anleihe (US Öl und Gas NSV 5) als Verlust eintragen kann. Dass dieser Verlust steuerlich geltend gemacht werden kann (derzeit noch jedenfalls), wurde mit dem Urteil des BFH vom 24.10.2017 - VIII R 13/15 eingeräumt. Die Insolvenz wurde beantragt und mangels Masse in 2019 abgelehnt. Jetzt ist die Frage, wo ich das in der Steuererklärung eingebe. Vom Finanzamt, welches ich laut Buhl Support fragen sollte, hörte ich nur: Tragen Sie es irgendwo ein, streiten kann man sich dann hinterher immer noch. Ich würde aber gern den Verlust möglichst nah an der richtigen Stelle eintragen.
Es gibt keine Steuerbescheinigung einer Bank, da die Anleihe nicht bei einer Bank aufbewahrt wurde. Darüber hinaus gab es außer einem Frühzeichnerbonus auch keine Zinsen.
Vielen Dank für Eure Anregungen, was ich hier wo und wie eintrage