Kirchensteuer (Ehe kath. / evanglisch)

  • Hallo zusammen,


    ich hab eine Frage zur Behandlung der Kirchensteuer. Ich wohne in Bayern, somit wird kst vom Kirchensteueramt berechnet.


    Als ich noch nicht verheiratet war, kam einmal im Jahr ein Kirchensteuerbescheid. Die Erstattung oder Nachzahlung habe ich dann in einer Steuererklärung im Folgejahr angegeben.

    Und zwar wurde es in dem Steuerjahr angegeben, in der die Erstattung / Nachzahlung auch geflossen ist. (Beispiel: Erstattung am 01.05.2018 -> habe ich angesetzt in der Steuererklärung für das Jahr 2018). Das habe ich soweit verstanden.


    So nun sind bin ich im zweiten Jahr verheiratet und wir habe verschiedene Konfessionen. Durch die verschiedene Konfessionen kommt es nach der Steuererklärung zu einer Umverteilung der Kirchensteuern. Meine Frau (evang.) hat für das Jahr 2018, etwas nachzahlen müssen (Die Nachzahlung hat sie am 8.11.2019 durchgeführt). Ich (katho.) habe etwas erstattet bekommen (Die Erstattung kam ebenfalls im November 2019. Den Sinn der Umverteilung und wie die Umverteilung berechnet wird habe ich ebenfalls verstanden. Was mir nun unklar ist:


    Wir machen gerade unsere Steuererklärung für das Jahr 2019. Wie ist nun die umverteilte Kirchensteuer aus dem Jahr 2019 zu behandeln (Nachzahlung meiner Frau in 2019/ Erstattung bei mir in 2019). Muss ich diese Beträge in der Steuererklärung für das Jahr 2019 auch als Erstattung und Nachzahlung angeben, identisch wie ich das im Jahr 2018 gemacht habe? Oder ist solch eine Umverteilung von Kirchensteuern zwischen den Konfessionen anders zu behandeln?


    Gruß

    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich diese Beträge in der Steuererklärung für das Jahr 2019 auch als Erstattung und Nachzahlung angeben,

    Ja, Du musst (solltest) Erstattungen bzw. Nachzahlungen genau so eintragen wie sie bezeichnet sind. Es ändert zwar an der Summe der abziehbaren Sonderausgaben nichts, lässt sich aber ggf. leichter mit den Zahlen des Finanzamts aus den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid vergleichen..

    • Offizieller Beitrag

    Würde ich so machen. Sofern Du ein Steuerprogramm nutzt, sollte es Dir doch die Möglichkeiten aufzeigen. Unterm Strich kommt es bei zutreffenden zahlen immer auf dieselbe Summe heraus. Wobei es bei der Günstigerprüfung des Programms hinsichtlich Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung der Ehegatten/Partner schon eine Auswirkung haben könnte. Habe ich noch nie ausgetestet.