Mindestvorsorgepauschale bei privatversichertem Kind

  • Hallo zusammen,

    beim Eintragen der Vorsorgebeiträge fürein Kind in Ausbildung werden im Programm korrekt die PKV Beiträge aus den heruntergeladenen Formularen übernommen. Daneben tauchen allerdings (ebenso heruntergeladen) noch 2 Zeiten auf, in denen der Arbeitgeber des Semesterferienjobs anscheinend die Mindestvorsorgepauschale geleistet hat.

    War hier meine Tochter doppelt krankenversichert? Wohin ging der Betrag, und, kann ich den bei der Steuer geltend machen?

    Immerhin war er ja einkommensmindernd bei der Tochter, die ich unterhalte..


    Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen,

    Achim

    • Offizieller Beitrag

    Die Mindestvorsorgepauschale ist nur eine Berechnungsgrundlage im Rahmen des Lohnsteuerabzugs und spielt bei der Einkommensteuer grundsätzlich keinerlei Rolle mehr. Die Angabe auf der Lohnsteuerbescheinigung dient einzig und allein der Information des Finanzamtes und der Prüfung einer etwaigen Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer.


    Die erweiterte Forumssuche bringt viele Infos zu dem Thema: https://www.buhl.de/wiso-softw…=Mindestvorsorgepauschale

  • Danke für die schnelle Antwort!


    Ja, das hatte ich in einigen threads schon gelesen. Leider haben mir diese threads meine noch offenen Fragen nicht beantwortet:

    1) war meine Tochter jetzt doppelt krankenversichert? Und sich daraus ergeben, kann man das umgehen, und evtl. den Anteil direkt als zusätzlichen Lohn verhandeln? :)

    und

    2) Da das ja für die unterstützte Tochter einkommensmindernd war... War es dann doch eine zusätzliche Vorsorge Aufwendung, und es gibt noch einen Punkt wo ich es geltend machen könnte?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das hatte ich in einigen threads schon gelesen. Leider haben mir diese threads meine noch offenen Fragen nicht beantwortet:

    1) war meine Tochter jetzt doppelt krankenversichert? Und sich daraus ergeben, kann man das umgehen, und evtl. den Anteil direkt als zusätzlichen Lohn verhandeln? :)

    Die Mindestvorsorgepauschale ist nur eine Berechnungsgrundlage im Rahmen des Lohnsteuerabzugs und spielt bei der Einkommensteuer grundsätzlich keinerlei Rolle mehr.

    Noch einmal es ist eine fiktive Berechnung ohne jede Prüfung, ob überhaupt ein Krankenversicherungsschutz besteht (Stichwort: freie Heilfürsorge).


    2) Da das ja für die unterstützte Tochter einkommensmindernd war... War es dann doch eine zusätzliche Vorsorge Aufwendung, und es gibt noch einen Punkt wo ich es geltend machen könnte?

    Die (fiktive Berechnungsgrundlage) Mindestvorsorgepauschale ist in keinster Weise einkommensmindernd.

    ..... und spielt bei der Einkommensteuer grundsätzlich keinerlei Rolle mehr.

  • 1) hat miwe4 doch beantwortet. Es ist kein Geld geflossen, es ist eine Information für das Finanzamt und eine Bemessungsrundlage für die zu zahlende Lohnsteuer. Es fließt kein Geld.

    2) ergibt sich aus 1). Auch wenn du auf der Unterstützung bestehst - wenn kein Geld fließt, kann auch nichts abgezogen werden.


    Aber aus deinen Angaben entnehme ich, dass unter Umständen deine Tochter auch eine Einkommensteuererklärung abgeben muss - dann dürft Ihr die Vorsorgeaufwendungen nur einmal eintragen, bei dir oder deiner Tochter.



    Nachtrag: überschnitten mit dem Beitrag von miwe4

    • Offizieller Beitrag

    Aber aus deinen Angaben entnehme ich, dass unter Umständen deine Tochter auch eine Einkommensteuererklärung abgeben muss - dann dürft Ihr die Vorsorgeaufwendungen nur einmal eintragen, bei dir oder deiner Tochter.

    Woraus ergibt sich, dass sie eine abgeben muss?


    Und u.U. können die in beiden Steuererklärungen angegeben werden (das ist hier sogar zu vermuten):


    https://www.haufe.de/steuern/f…-ein-kind_164_487612.html

  • Ich habe geschrieben "unter Umständen".


    Aber ich sehe schon, Petz mag meine Beiträge nicht und liest sie deshalb auch nicht so genau. Dafür ist mir aber meine Zeit zu schade. Ade Buhl-Forum.