Liebe Community,
ich bin Gesellschafter-Geschäftsführer einer 1-Personen-GmbH (Unternehmenszweck: Beratung). Die Betriebsstätte ist meine Privatwohnung. Kann ich die Miet-/Nebenkosten für mein Arbeitszimmer (anteilig) ansetzen? Falls ja, was muss ich unter "Nutzung des Arbeitszimmers" angeben? "Berufliche Tätigkeit" da ich als Geschäftsführer ja automatisch angestellt bin oder "Weitere sonstige selbstständige Tätigkeit" da ich ja eig. als Selbstständig gelte? Die anderen Kategorien scheinen nicht zu passen.
Viele Grüße
defoe