Mehrwertsteuer bei zeitlicher Überlappung und Festpreis-Projekten

  • Liebe Experten,


    ich möchte bitte erfragen, wie ich die MB Rechnungsmaske bei folgendem Sachverhalt ausfüllen soll:


    - Angebot für ein Gesamtprojekt erfolgte zum Festpreis VOR dem 1. Juli, (alle Leistungen ohne Einzelpreise im Pflichtenheft)


    - Projektdurchführung zieht sich über den 1. Juli hinaus


    - Rechnungsstellung erfolgt NACH dem 1. Juli


    Welches Datum muss ich bei "Lieferdatum" eintragen, damit die MWSt richtig berechnet wird?


    Danke schön schon mal fürs Lesen meiner Frage!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo marianne68

    Wenn im Angebot die Einzelleistungen im Netto vor dem 1.7. ausgewiesen wurden, und damit die MWST erkennbar zu 19 % bestand, muss nach deiner geschilderten Sachlage die Rechnung nach dem 1.7. die MWST zu 16 % ausweisen, auch wenn der Festpreis sich dadurch ändert.


    Für alle Leistungen, die erst ab dem 1. Juli 2020 erbracht oder fertig gestellt werden, ist zwingend der dann geltende Steuersatz von 16 % anzuwenden. Nur wenn eine Lieferung oder Dienstleistung noch vor 1. Juli 2020 ausgeführt wird, gilt der aktuelle Steuersatz in Höhe von 19 %.


    Ob die Einstellung des MWST Satzes allein abhängig vom Leistungsdatum gesteuert wird, bezweifle ich sehr. Im Augenblick kennt keiner die Details des Updates. Da bestimmte Konsumprodukte weiterhin mit 19 % verkauft werden, wird es sicher einen manuellen Eingriff geben ganz unabhängig vom Leistungsdatum. Sicherlich ist es geschickter das Lieferdatum in den Juli zu legen.

    Der Kunde bekommt den Vorteil weitergereicht und das Lieferdatum passt zur Interpretation.

    Soviel zur Sachlage wie ich es herauslesen kann.


    RE: Corona MWST Satz Anpassungen auf 16 % und 5 %