Leibrente und Werbungskosten in der Anlage R

  • Hallo zusammen,

    ich mache zum ersten mal unsere Steuererklärung mit "WISO-Steuer Sparbuch"

    und suche die Möglichkeit in "Anlage R" unter "Leibrenten" (Zeilen 14-20)

    bzw. »Werbungskosten« (Zeilen 50-57) Angaben zu machen.

    Ich habe schon das Forum durchsucht, aber leider keinen passenden Eintrag dazu gefunden.


    Es wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!


    Viele Grüße,


    Frank

    • Offizieller Beitrag

    ich mache zum ersten mal unsere Steuererklärung mit "WISO-Steuer Sparbuch"

    Um welchen Veranlagungszeitraum bzw. welche Programmversion handelt es sich denn?


    suche die Möglichkeit in "Anlage R" unter "Leibrenten" (Zeilen 14-20)

    bzw. "Werbungskosten" (Zeilen 50-57) Angaben zu machen.

    Und die Werbungskosten stehen in Zusammenhang mit den genannten Einnahmen oder warum die Werbungskosten zu Zeilen Zeilen 41 bis 49 der Seite 2 der Anlage R? Ich glaube, Du hast Dich verlaufen. Oder wie ist der Sachverhalt hinter den Einnahmen und Werbungskosten?



    In die Eingabemasken kommst Du ganz leicht, wenn Du im Formularmodus in die betreffende Kennziffer der Zeile klickst.

    • Offizieller Beitrag

    Frage: Für welches Jahr möchtest Du denn die Erklärung machen?

    Um welchen Veranlagungszeitraum bzw. welche Programmversion handelt es sich denn?

    ;)


    Aber das mit den Werbungskosten passt in keinem der Jahre 2017 bis 2019.

  • Vielen Dank schon mal für die schnelle Hilfe!!!


    Ich nutze das Wiso-Sparbuch 2020 für 2019.


    Es geht bei mir um das Eintragen von "Zinsen" die ich für

    eine Mehrertragsrente zur Altersvorsorge zahle.

    Vom Versicherer habe ich die Infos bekommen., daß ich

    die Einträge in der "Anlage R" unter Leibrenten in den Zeilen

    14-18 und unter Werbungskosten in der Zeile 50 "Werbungskosten zu den

    Zeilen 5 und 15) machen muss.

    • Offizieller Beitrag

    Vom Versicherer habe ich die Infos bekommen., daß ich die Einträge in der "Anlage R" unter Leibrenten in den Zeilen

    14-18 .......... machen muss.

    Siehe Screen oben und Weg dahin.


    ... und unter Werbungskosten in der Zeile 50 "Werbungskosten zu den Zeilen 5 und 15) machen muss.

    Ich wüsste nicht, was die Zeile 50 da überhaupt mit zu tun hat (siehe Screens oben). Die blau markierte Stelle führt zu den Werbungskosten (Zeile 21 und 22), die zu den von Dir genannten Einnahmezeilen passt. Im Zweifel einfach wieder über den Formularmodus gehen.


    Ich weiß echt nicht, was die Dir da "verkauft" haben und was die Die bezüglich Einnahmen und Werbungskosten erzählen. Die müssen Dir doch eine Leistungsmitteilung an die Hand gegeben haben bzw. entsprechende Bescheinigungen.

  • Ich weiß echt nicht, was die Dir da "verkauft" haben und was die Die bezüglich Einnahmen und Werbungskosten erzählen. Die müssen Dir doch eine Leistungsmitteilung an die Hand gegeben haben bzw. entsprechende Bescheinigungen.

    Das Ganze ist eine aufgeschobene Rentenversicherung (Mehrertragsrente). Dabei war zu Beginn eine Einmahlzahlung fällig, die über ein Darlehnen finanziert wird. Die Darlehnenszinsen sind, laut Versicherung, als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

    Die Versicherung läuft schon seit über 20 Jahren und wurde eigentlich immer vom Finanzamt berücksichtigt. Die "Bescheinigung über die steuerliche Gewinnerzielungsabsicht" und eine Modellrechnung wurde immer mit eingereicht. Das hat wie gesagt immer funktioniert.


    Ich versuche dieses Jahr zum ersten Mal, die Steuererklärung selbst zu machen und weiss noch nicht so ganz wie ich die Angaben zu dieser Versicherung richtig unterbringe. Ich versuche alles nach Angaben des Versicherers einzutragen.


    Die Screens haben mir aber schon mal ein Stück weiter geholfen. Danke dafür!!!

    • Offizieller Beitrag

    Gerne. Wird die Rente denn schon gezahlt? Und Du bist sicher, dass das FA die Zinsen nicht nur nach § 165 Absatz 1 AO teilweise vorläufig anerkannt hat, da insoweit die Einkunftserzielungsabsicht bzw. die Überschusserzielungsabsicht abzuwarten bleibt? Ich meine, gelesen zu haben, dass die Sache mit der Finanzierung noch nicht abschließend durch die Instanzen ist bzw. dass die Überschusserzielungsabsicht in jedem Einzelfall konkret zu prüfen ist.

  • Nein, die Rentenzahlung beginnt erst in 10 Jahren.
    Ob das Finanzamt die Zinsen nur Vorläufig anerkannt hat, kann ich ehrlich gesagt nicht sagen.

    Ich weiß nur, daß die "Zinsen" als Werbungskosten anerkannt wurden. Von Vorläufig habe

    ich in den Bescheiden nichts gelesen.

    Ich habe jetzt den Eintrag bei den Werbungskosten hinbekommen. Allerdings erscheint die

    Eingabe, die ich in der Eingabemaske gemacht habe, nicht an der entsprechenden

    Stelle in Anlage R sondern erscheint auf einer Art Blanko Seite.
    Der berechnete Rückerstattungsbetrag ändert sich aber durch meine Angabe.

    Hat das Programm meine Angabe jetzt angenommen? :/


    .

    • Offizieller Beitrag

    Nein, die Rentenzahlung beginnt erst in 10 Jahren.

    Also hat die Rente auf Seite 1 nicht mit den geltend gemachten Werbungskosten zu tun.


    Ob das Finanzamt die Zinsen nur Vorläufig anerkannt hat, kann ich ehrlich gesagt nicht sagen.

    Ich weiß nur, daß die "Zinsen" als Werbungskosten anerkannt wurden. Von Vorläufig habe ich in den Bescheiden nichts gelesen.

    Das steht in den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid ggf. detailliert drin. Denn nach § 165 Absatz 1 AO punktuell vorläufig ist heutzutage jeder ESt-Bescheid. Zum einigen automatisch wegen diverser anhängiger Verfahren und dann eben im Einzelfall noch manuell wegen individueller Punkte, eben wie wahrscheinlich in Deinem Fall. Eine Anerkennung dieser Kosten seitens des FA ohne Vorläufigkeitsvermerk kann ich persönlich mir nicht vorstellen.


    Ich habe jetzt den Eintrag bei den Werbungskosten hinbekommen. Allerdings erscheint die Eingabe, die ich in der Eingabemaske gemacht habe, nicht an der entsprechenden Stelle in Anlage R sondern erscheint auf einer Art Blanko Seite.

    Die Erklärungsvordrucke kennen keine "Blankoseiten", sondern nur Kennziffern. Im Übrigen können die mangels Zusammenhang mit der Rente auf Seite 1 tatsächlich auf Seite 2 einzutragen als vorweggenommene Werbungskosten zu einer dort bezeichneten Rentenart.


    Hat das Programm meine Angabe jetzt angenommen? :/

    Wenn Du mal bereinigte Screens anhängen würdest, was Du wo eingetragen hast und was das Programm daraus gemacht hast, könnte man mehr dazu sagen.

  • Ich glaube ich komme der Sache langsam näher:


    Die Werbungskosten habe ich jetzt eingetragen, wie es meine Versicherung angegeben hat.

    Zeile 50 ist wohl mitlerweile Zeile 21.


    Die Angaben zur Leibrente kann ich nicht angeben, weil die Rente momentan ja noch nicht gezahlt wird, sondern erst in 15 Jahren beginnt.X(

    • Offizieller Beitrag

    Du hast in dem ersten Screen aus der bis einschließlich ESt2015 gültigen Anlage R: Anlage_R_2015.pdf

    In den Jahren danach wurde die Anlage R mehrfach geändert.


    Du kannst entweder anstelle der 0€ mit 1€ Einnahmen arbeiten, dann geht das technisch.



    Richtig wären es aber ohne Einnahmen und dann mit entsprechender Erläuterung laut gesonderter Anlage. Und die Zinsen kann man dann den Zeilen 5 bis 15 als vorweggenommene Werbungskosten direkt zuordnen.


    Ich habe auf die Schnelle mal ein paar Anlagen erstellt, teilweise kombiniert, die das hoffentlich verdeutlichen:

    • Offizieller Beitrag

    Ganz normal linksseitig die Alternativen bei "Renten und andere Leistungen" aufklicken. Dann wird das ganz normal angeboten.


    Oder, wie oben schon gesagt, im Formularmodus in der entsprechenden Zeile der Anlage R in die Kennziffer zu den Einkünften klicken, dann kommst Du auch automatisch in die Eingabemaske zu der Kennziffer.

  • Ich habe es gefunden. Bei mir stand die Datenerfassung auf "Sortieren nach Lebensbereichen"

    Da taucht der Punkt Werbungskosten nicht auf.


    Ich habe den Posten jetzt aber eingetragen .


    Vielen Dank für die Hilfe!!!