EÜR Probleme nach Update zur Senkung der MWST

  • War leider nicht Möglich. War mir aber irgendwie auch klar. Wie soll die Datensicherung des Servers auf die Clienten gehen.

    Wenn ich keine anderen Clienten angemeldet habe kann ich duch einmal Konten neu zuorden alles wieder richtig machen, so bald sich ein Client anmeldet, werden die Buchungssätze wieder verdreht.

  • Hallo, bei mir stimmt leider auch die EÜR 2019 nicht mehr.


    Und zwar die Konten 8921 8924 und 8925 hier werden nicht alle Buchungen gelistet.


    Bis wann wird der Fehler denn behoben sein. Ich möchte meine Steuererklärung endlich abgeben.

  • Es steht ja wohl bald wieder die Steuererhöhung an. Ich habe echt wieder Schiss das das bei Buhl in die Hose geht und wir wieder wochenlang den falschen Konten hinterherlaufen...


    In einem anderen Forum habe ich gelesen, das gemäß Bundesfinanzministerium nicht nur der Leistungszeitpunkt der Steueränderung entscheident ist, sondern auch der Zeitpunkt der vereinnahmten Entgelte. Das würde bedeuten, das bei Zahlung per Paypal vor Silvester man auch im Januar die Sendung verschicken kann zum Steuersatz von 16% und nicht auf 19% umstellen/ändern muss.


    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=5


    schreibt unter 2.4.2 in Zusammenhang der Steuersenkung:


    Zitat

    Entgeltsvereinnahmung vor dem 1. Juli 2020

    11 Hat der Unternehmer für eine steuerpflichtige Leistung oder Teilleistung, die er nach dem 30. Juni 2020 ausführt, vor dem 1. Juli 2020 eine Vorausrechnung erteilt, in der die Umsatzsteuer mit den nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 gel-tenden Umsatzsteuersätzen von 16 Prozent bzw. 5 Prozent ausgewiesen ist, und ver-einnahmt er vor dem 1. Juli 2020 das gesamte Entgelt oder Teilentgelte, entsteht die Umsatzsteuer für diese Entgelte in Höhe der vor den 30. Juni 2020 geltenden Umsatz-steuersätze von 19 Prozent bzw. 7 Prozent. Nach § 27 Abs. 1 Satz 3 UStG ist die Steu-er für den Voranmeldungszeitraum der Leistungsausführung zu berichtigen. Der Leis-tungsempfänger ist, sofern die übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG vorliegen, zum Vorsteuerabzug in Höhe des ausgewiesenen Betrags berechtigt. Es bestehen keine Bedenken dagegen, wenn der Unternehmer im Voranmeldungszeitraum der Entgelts-vereinnahmung nur die nach den nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 geltenden Umsatzsteuersätzen von 16 Prozent bzw. 5 Prozent berechnet und abführt. Eine Berichtigung der Berechnung der vor dem 1. Juli 2020 entstandenen Umsatzsteu-er für den Voranmeldungszeitraum der Leistungsausführung scheidet in diesen Fällen aus.

    Also locker den Shop offen lassen bis Silvester mit Paypal Zahlungsart, oder zählt der Rechnungskauf nicht? Wann gilt der Zahlungszeitpunkt von Paypal?

    Reine Vorkasse per Überweisung ist klar, Paypal Classic, wo das Geld sofort nach dem Zahlen im Paypal-Konto zu sehen ist, auch. Aber Rechnung und Ratenzahlung über Paypal?

  • Um mal zu schauen was mich demnächst erwartet hatte ich gerade in die Umsatzsteuer-Voranmeldung (4. Q. 2020, aus Buchungen ermitteln) reingeguckt. Das kann definitiv nicht stimmen was dort raus kommt.

    Manuell ca. 2000,- € Umsatzsteuer-Einnahmen mit 16% im 4. Q. 2020 ausgerechnet. Bisher wenige andere Buchungen den Konten zugewiesen. Manuell anrechenbar ca. 135,- €.

    Klicke ich dann im Formular auf "Details" bei "zu anderen Steuersätzen" werden mir die relevanten Rechnungen angezeigt. Aber trotzdem steht dort als Betrag 0,00 €.

    Was ist denn da los?

    Mein Büro Version 20.03.128.007

  • Hallo!


    Ich finde diesen Bug wieder mal sehr anstrengend. Der Weg zur Lösung ist fast schon unverschämt zeitraubend gegenüber dem Nutzer!

    Das kann doch nicht sein das einem immer wieder so komplizierte und zeitraubende Bugs in den Weg gelegt werden.

    Das ist für mich nicht der Sinn einer solchen Software!


    Lange Rede, kurzer Sinn: mich hat man jetzt, auch wenn der Umstieg schwerfällt, als Kunde von "Mein Büro" verloren.