Miete zu früh überwiesen und Rücküberweisung buchen

  • Ich habe die Gewerbemiete mit 16% USt statt erst am 1.7. bereits schon am 29.6. an meinen Vermieter überwiesen.

    Das würde ich nun mit dem Konto 4210 buchen, allerdings ohne UST. Ist das richtig?

    Da ich den Betrag nun im Juli wieder zurück überwiesen bekam, muß ich das dann in 7/2020 auch wieder buchen -

    wie buche ich dann den Zahlungseingang?


    Vielen Dank für Eure Antworten!

    LG

  • allerdings ohne UST

    warum?

    ist doch Gewerbemiete.

    muß ich das dann in 7/2020 auch wieder buchen -

    klar, (aber auch wieder mit 16%) weil die Miete für Juli ja zurück überwiesen wurde.

    warum sie zurück überwiesen wurde leuchtet mir allerdings nicht so ganz ein.

    wie buche ich dann den Zahlungseingang?

    auf das Konto welches bei überweisen als Aufwandskonto belastet wurde. (Art der Buchung ´Rückzahlung Ausgabe´)

  • Vielen Dank für Deine Antwort!


    Ich dachte ohne USt, da es eine Falschbuchung war und die 16% erst ab Juli gelten..

    Rücküberweisung deshalb, weil eben in 6/2020 noch die 19% gelten und ich davon ausging dass ich da dann noch nicht die Miete für 7/2020 mit 16% buchen kann..

    Buchführung ist nun mal, wie man wohl merkt, nicht mein Ding..


    Dann schaue ich mal, ob ich im Konto 4210 auch eine Einnahme statt Ausgabe buchen kann.


    Als ich mal eine Rückerstattung von Werbekosten bekam, hatte das nicht geklappt. (Ausgabe Bezahlung Rechnung = Konto 4600 /

    Einnahme Rückzahlung, Zahlungseingang = Konto 8200, laut Info im Internet).

    Ich hoffe dass war dann richtig so..