Umsatzsteuererklärung

  • Liebe Expertinnen, Experten,

    ich habe zwei Probleme:


    1. Auflistung der Posten, die für die Umsatzsteuererklärung herangezogen werden:

    nachdem ich meine Umsatzsteuererklärung gemacht habe, muss ich dem Finanzamt ja mitteilen, welche Umsätze ich für was anmelde.

    Dabei entstehen 2 Schwierigkeiten:

    - In Zeile 131 werden unter Details die Posten benannt, für die ich Umsatzsteuer entrichtet habe. Diese Liste möchte ich gerne ausdrucken können und dem Finanzamt zusenden.

    - Leider ist die Liste aber zum großen Teil ziemlich nichtssagend, weil z.B. das Feld Verwendungszweck, in dem ich die Produkte bzw. Posten erkläre (z.B. Tastatur etc.) nicht mit in der Liste aufgenommen ist.

    Mein Finanzamt würde diese Liste nicht akzeptieren, weil sie nicht genügend Auskünfte gibt.

    Was also tun?


    2. Erlöse, die in Splittbuchungen eingehen, werden nicht erkannt.

    Folgendes Problem: Eine Firma zahlt mir umsatzpflichtiges Honorar. Leider überweist sie auch die Erstattung der Fahrtkosten (o,30 € pro km) in derselben Rechnung, die Fahrtkosten allerdings ohne Umsatzsteuer.

    Damit ich das in der EKS und in der US rechnerisch richtig behandeln kann - ich möchte ja nicht zusätzlich Umsatzsteuer zahlen -, splitte ich: Die umsatzsteuerbezogenen Beträge werden unter 8200 (Erlöse) abgelegt, der Rest kommt als Einnahme ohne Mehrwertsteuer, oder ich überlege, das wegzulassen, weil es ja ohnehin mit den 0,30 km gegengerechnet würde, die dann das Finanzamt "erstattet" - also steuerlich im Effekt irrelevant.

    Wie kann jetzt der Erlös in die Umsatzsteuervoranmeldung hineingenommen werden?

    Vielen Dank für Anregungen!

  • Eine Firma zahlt mir umsatzpflichtiges Honorar. Leider überweist sie auch die Erstattung der Fahrtkosten (o,30 € pro km) in derselben Rechnung, die Fahrtkosten allerdings ohne Umsatzsteuer.

    ohne viel Worte...

    wenn Du als Unternehmer das so hinnimmst, um diesen Auftraggeber zu halten, hast Du nur 1 Möglichkeit ...so akzeptieren u. USt. aus eigener Tasche zahlen.

    Ich würde es nicht.

    Das warum darf ich hier nicht erläutern, und erklärende Links sind auch nicht gerne gesehen :rolleyes:

    am besten mal mit einem StBer. darüber reden.

    Stichworte: 0,30€ /Steuerpauschale - tatsächliche km-Vergütung, UStG.

  • Man kann es auch logisch erklären:

    der Umsatzsteuer unterliegen alle Leistungen, die man gegen Entgelt für einen anderen Unternehmer erbringt. Die gefahrenen Kilomenter gehören damit dazu ("alle" Leistungen), auch wenn sie nur eine Nebenleistung sind.


    Aber warum dem Finanzamt alle Posten auflisten? Du gibst die Umsatzsteuererklärung via Elster ab, verpflichtend. Da kann man keine Einzelposten melden. Wenn das Finanzamt etwas zur Erklärung haben will, meldet es sich. Du bist nicht verpflichtet, Unterlagen (mit wenigen Ausnahmen) mitzusenden. Für dich zur Kontrolle ist es sicher gut (siehe deine Fragen), damit machst du eine Art Umsatzsteuerverprobung. Diese insteressiert das Finanzamt aber in der Regel nicht.

  • na dann


    viele Auftraggeber gehen bei der Erstattung der Fahrtkosten schlicht davon aus, auch einem Auftragnehmer nur den für steuerliche maßgeblichen pauschalen Satz von 0,30 € erstatten zu müssen, wie sie es auch bei ihrem eignen Personal handhaben.

    Ob absichtlich oder aus Unwissenheit, keine Ahnung. Hat aber auch schon bei mir -fruchtbare- Diskussionen hervorgerufen.


    Da für den Auftragnehmer die Kosten welche er weiter berechnet keine durchlaufenden Posten (linke Tasche-rechte Tasche) sind, muss er auch USt. aufschlagen wenn er sie weiter berechnet.

    Man könnte auch sagen, ´Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung´ (siehe Post von @namenlos )


    Die gefahrenen Kilomenter gehören damit dazu ("alle" Leistungen), auch wenn sie nur eine Nebenleistung sind.

    Wenn der Auftragnehmer mit der ´Pauschale´seine tatsächlichen Kosten decken kann und auch aus Unwissenheit die fällige USt. selbst trägt, ist das seine Sache.

    Ich würde, wenn mir Argumente fehlen, einen StBer. fragen.

  • :huh:?( nehmen sich Moderatoren (hier SAMM) die Freiheit ihre eigenen Posting zu löschen, während sie Userpostings für nachträgliche Bearbeitung sperren können

    obiges Posting habe ich nämlich auf SAMM´s Aufforderung hin verfasst, welche nun verschwunden ist. Daher auch meine Eingangsworte:


    na dann

    aber ergänzend zu meiner USt-Aussage von oben noch ein Webseiten-zitat

    Zitat

    Allerdings musst du auch auf die Kilometer-Pauschale für Pkw-Kilometer Umsatzsteuer berechnen. Der korrekte Umsatzsteuersatz ist hier der, den du auch für deine Arbeit ansetzt. Für Handwerker, die zum Kunden fahren, sind das also 19%. Ist die Hauptleistung aber mit 7% zu besteuern oder sogar steuerfrei, dann gilt dieser Steuersatz auch für die Nebenleistung, die Pkw-Fahrt.