Privat und gewerblich genutztes GWG in WISO steuer:Sparbuch 2020 richtig angeben

  • Hallo,


    ich habe eine Frage dazu, wie man ein gemischt genutztes GWG richtig im WISO Steuersparbuch 2020 einträgt.


    Ich habe mir im Steuerjahr 2019 einen Schreibtisch in Teilen (Gestell, Platte, etc.) gekauft (Gesamtpreis aller Teile <800€) und nutze diesen zu 80% für mein Gewerbe (Gewinnermittlung per EÜR) und zu 20% privat.


    Relativ sicher bin ich mir, dass man die Teile zusammen als ein GWG sehen kann. Schließlich ist der zusammengebaute Schreibtisch beweglich und selbstständig nutzbar.


    Der Tisch besteht aus (Beträge für einfachere Berechnung fingiert):

    • Tischplatte Preis 238€ Brutto (200€ netto)
    • Gestell Preis 178,50€ Brutto (150€ netto)

    Gesamt also 350€ netto und 66,50€ Umsatzsteuer.


    Bei der Umsatzsteuervoranmeldung habe ich 53,20€ geltend gemacht (80% von 66,50€)


    Im Internet finde ich jedoch widersprüchliche Angaben dazu, wie ich den Schreibtisch richtig abschreibe bzw. in der Steuererklärung angebe:


    Möglichkeit 1 (m.E. einfachste):


    Aufnahme als GWG zu einem Preis von 280€ netto. Die 53,20€ setze ich unter vereinnahmte Vorsteuer an.


    Möglichkeit 2 (m.E. komplizierter):


    Aufnahme als GWG zu einem Preis von 350€ netto. Die 53,20€ setze ich unter vereinnahmte Vorsteuer an. 70€ netto + USt. setze ich als „Schreibtisch Privatanteil“ unter „Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen“ an. Es passt dann in der Folge auch alles. Normalerweise müsste man wohl jetzt die USt. auf die Privatentnahme zahlen. Da ich die Umsatzsteuer auf den privaten Teil aber nie erstattet verlangt habe, hebt sich das damit auf.


    Möglichkeit 3 (unvollständig):


    Aufnahme des Tisches unter „Arbeitsmittel (gemischt genutzt)“. Zuordnung als GWG und Eintrag der Nettoanschaffungskosten von 350€. Dann unter „Nutzung“ 20% privat, 80% erster Gewerbebetrieb. Es gibt hier dann aber kein Feld für die gezahlte Umsatzsteuer. Irgendwo müsste man die noch eintragen, ich habe hier leider keine klare Antwort gefunden.


    Ist es bei solch kleinen Beträgen dem Finanzamt vielleicht am Ende sogar egal wie man es macht? Es kommt bei allen Möglichkeiten der gleiche Einkommens- und Umsatzsteuerbetrag heraus. Es muss diese Konstellation eigentlich doch recht häufig geben. Ich frage mich, wie machen das die anderen alle? Oder gibt es vielleicht den einen richtigen Weg? :/


    Danke schonmal für eure Antworten!

  • Overtaxed

    Hat den Titel des Themas von „Privat und gewerbelich genutzes GWG in WISO Steuersparbuch 2020 richtig angeben“ zu „Privat und gewerblich genutztes GWG in WISO Steuersparbuch 2020 richtig angeben“ geändert.
  • Ich würde bei 80% gewerblicher Nutzung auf betriebsnotwendiges Vermögen tippen. Damit voll im Anlageverzeichnis (GWG) deines Gewerbebetriebes, volle Vorsteuer und 20% private Nutzungsentnahme mit Umsatzsteuer.

    Du hast hier m. E. nach kein Wahlrecht mehr. Näheres zum Thema "betriebsnotwendiges Vermögen" findest du in der steuerlichen Hilfe.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Privat und gewerblich genutztes GWG in WISO Steuersparbuch 2020 richtig angeben“ zu „Privat und gewerblich genutztes GWG in WISO steuer:Sparbuch 2020 richtig angeben“ geändert.